1. Vorgeschichte: Die
Erste Republik
Die Machtübernahme des Austrofaschismus und die
Errichtung des Ständestaates sind nicht als plötzliche, punktuelle
historische Ereignisse zu sehen, sondern im Rahmen einer
kontinuierlichen Entwicklung, die bereits in den Jahren der 1.
Republik eine ständige Verschärfung und in der Installierung eines
faschistischen Regimes seinen Höhepunkt erfuhr. Die Zeit nach dem 1.
Weltkrieg war von einer fortschreitenden politischen Polarisierung
geprägt. Auf der einen Seite stand die Sozialdemokratische
Arbeiterpartei (SDAP), die erstmals in ihrer Geschichte relevante
Machtpositionen erreichen konnte und deren Politik besonders, aber
nicht nur im „Roten Wien“ bedeutende Errungenschaften für das
Proletariat bedeuteten, so z.B. die Sozialgesetzgebung unter Ferdinand
Hanusch (1866-1923), die Reformen von Otto Glöckel (1874-1935) im
Bildungswesen oder der kommunale Wohnbau in Wien unter Bürgermeister
Karl Seitz (1869-1950). Der Sozialdemokratie gegenüber stand das
bürgerliche Lager, namentlich die Christlichsoziale Partei, unter
deren Führung der „Bürgerblock“ (Christlichsoziale, Großdeutsche und
Landbund) ab 1920 die Regierungsgeschäfte leitete. Weiters trugen
Wirtschaftkrisen und Massenarbeitslosigkeit das Ihre zur Zuspitzung
der gesellschaftlichen Gegensätze bei.
Einen wesentlichen Beitrag zur politischen und
gesellschaftlichen Radikalisierung in der 1. Republik leistete auch
die paramilitärische „Heimwehr“, die sich nach dem 1. Weltkrieg als
Kameradschafts- und Frontkämpferverband gebildet hatte. War sie
aufgrund regional organisierter Strukturen durchaus ideologisch
heterogen (deutschnational bis monarchistisch geprägt), so einte sie –
auch mit der Christlichsozialen Partei – die antimarxistische
Einstellung. Dieser Gegensatz verschärfte sich kontinuierlich, die
Heimwehr-Führung griff v.a. das wesentlich von Otto Bauer (1881-1938)
verfasste „Linzer Programm“ von 1926 an, mit dem die SDAP versuchte,
dem zusehends autoritärer werdenden Politikverständnis der Bourgeoisie
eine starke, zielbewusste sozialdemokratische Partei entgegenzusetzen,
wenngleich ihre Ansätze über weite Strecken bloße Defensivkonzepte
bieten und wesentliche Erkenntnisse von Karl Marx (z.B. Diktatur des
Proletariats) unter den Tisch fallen. Daneben konnte die pragmatische
sozialdemokratische Realität freilich nicht einmal mit der
halbherzig-revolutionären Diktion diverser Publikationen mithalten.
Unterstützt wurde die Heimwehr naturgemäß vom Kapital, das hier die
Chance sah, ein Gegengewicht zu den Organisationen der
ArbeiterInnenbewegung zu schaffen, vom faschistischen Italien
Mussolinis sowie – besonders unter dem Vorsitzenden Prälat Ignaz
Seipel (1876-1932) – eben von den Christlichsozialen, was soweit ging,
dass führende Heimwehrfunktionäre in der Regierung Vaugoin sogar als
Innen- und Justizminister amtierten. Während der 20er Jahre
entwickelte die Heimwehr ein immer klareres faschistisches Profil, was
1930 im „Korneuburger Eid“ seinen vorläufigen Höhepunkt fand. Die
Heimwehr forderte die Macht im Staat, lehnte offen Demokratie und
Parlamentarismus ab und bekannte sich zu den Grundsätzen des
Faschismus. Als Gegengewicht zur Heimwehr bildete die Sozialdemokratie
1923 den „Republikanischen Schutzbund“, der den reaktionären und
faschistischen Kräften gegenüber die Interessen der ArbeiterInnen
sichern sollte.
Natürlich versuchte die Bourgeoisie alles, ihr
Instrument zur Zerschlagung der ArbeiterInnenorganisationen (SDAP,
Sozialistische Arbeiter-Jugend, Schutzbund, Gewerkschaften, KPÖ etc.),
nämlich die Heimwehr, auch gezielt einzusetzen. Daher kam es immer
wieder zu offenen Provokationen und Zusammenstößen zwischen Heimwehr
und Schutzbund. So erschossen drei Mitglieder des
Frontkämpferverbandes am 30. Januar 1927 bei einer
sozialdemokratischen Veranstaltung im burgenländischen Schattendorf
einen kriegsinvaliden Mann und ein achtjähriges Kind. Als am 14. Juli
desselben Jahres die drei Mörder freigesprochen wurden, kam es zu
spontanen Kundgebungen von ArbeiterInnen in der Wiener Innenstadt, am
15. Juli wurde der Justizpalast in Brand gesteckt. Polizeipräsident
Johann Schober ließ die Demonstrationen gewaltsam beenden, bei der
blutigen Aktion wurden 85 ArbeiterInnen ermordet, ca. 500 wurden
verletzt. Der anschließende Generalstreik blieb ohne Folgen, aus der
ganzen Auseinandersetzung gingen Christlichsoziale und Heimwehr
gestärkt hervor. Spätestens jetzt befand sich die Sozialdemokratie
endgültig in einer Phase der politischen Defensive. Die Behinderung
und der Versuch der Zerschlagung der Strukturen und Organisationen der
ArbeiterInnen wurde immer offener betrieben, so wurde z.B. bereits
1931 der KJV, der kommunistische Jugendverband, verboten.
2. Die
Machtergreifung des Austrofaschismus
1930 fanden die letzten freien Wahlen der 1.
Republik statt. Erstmals seit 1919 erreichte die SDAP wieder die
relative Mehrheit, die Regierungsverantwortung verblieb jedoch beim
„Bürgerblock“. 1932 schließlich wurde Engelbert Dollfuß (1892-1934)
von der Christlichsozialen Partei Bundeskanzler. Die unmittelbare
Durchsetzung des autoritären politischen Systems erfolgte 1933. Bei
einer Abstimmung im Nationalrat am 4. März 1933 legten alle drei
Parlamentspräsidenten nacheinander ihre Funktion zurück, um angesichts
der knappen Mehrheiten mitstimmen zu können. Die kuriose Folge war,
dass die Sitzung ohne Leitung nicht weitergeführt bzw. beendet werden
konnte und der Nationalrat handlungsunfähig war, da es für diesen Fall
in der damaligen Geschäftsordnung keinerlei rechtliche Vorsorge gab
(heute ginge die Sitzungsleitung an die/den älteste/n Abgeordnete/n
über). Die Regierung nutze die Situation aus, vertrat die Ansicht, das
Parlament hätte sich selbst ausgeschaltet, akzeptierte eine
Wiederaufnahme seiner Arbeit nach dem Widerruf des Rücktritts des
dritten NR-Präsidenten nicht und verhinderte dies unter Androhung von
Gewalt. Der Forderung der SDAP nach Neuwahlen kam der
christlichsoziale Bundespräsident Wilhelm Miklas (1872-1956) nicht
nach. Dollfuß erkannte seine Chance und nützte sie. Er berief sich –
zu Unrecht und unter einem klaren Bruch der Bundesverfassung – auf das
„Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz“ von 1917 und regierte ab
sofort per Notverordnungen. Dieses Gesetz hätte jedoch nur Gültigkeit
für kriegsbedingte ökonomische Notfälle gehabt und bot natürlich
keinerlei juristische Basis für eine allgemeine
Regierungsgesetzgebung, doch bevor der Verfassungsgerichtshof aktiv
werden hätte können, wurde er selbst Opfer einer „Notverordnung“ der
Regierung Dollfuß. Sofort wurden Schutzbund und KPÖ, aber auch die
nationalsozialistischen Konkurrenzfaschisten von der NSDAP verboten
und das Zentralorgan der SDAP, die „Arbeiter-Zeitung“, unter Zensur
gestellt. Am 20./21. Mai 1933 wurde von Dollfuß die „Vaterländische
Front“ (VF) gegründet, als „überparteiliche“ Organisation zur
Zusammenfassung aller „regierungstreuen“ Kräfte Österreichs. Am 11.
September schließlich hielt Dollfuß am Wiener Trabrennplatz eine
programmatische Rede und verkündete als Zielsetzung den „Ständestaat“
als einen „sozialen, christlichen und deutschen Staat Österreich auf
ständischer Grundlage und mit starker autoritärer Führung“.
Wenige Wochen später fand der letzte Parteitag der
legalen SDAP statt. Der Appell der linken und revolutionären
SozialdemokratInnen an die Konferenz wandte sich gegen die defensive
Konzeption der Verteidigung demokratischer Rechte und setzte sich für
den offensiven Kampf gegen den Faschismus als Kampf um die ganze Macht
im Staat ausgehend von betrieblichen und anderen Teilaktionen ein. Im
entscheidenden Augenblick ordnete aber auch diese Linksopposition sich
Otto Bauers Aufruf zur Einheit der Partei unter und zog ihre eigene
Resolution zurück. Erklärtes Ziel der Sozialdemokratie war nun, den
Zusammenstoß zu vermeiden, Verhandlungen zu führen und dafür die
weitestgehenden Konzessionen zu machen. Mit diesem Zurückweichen hatte
die SDAP die letzte Chance vertan, der Errichtung eines faschistischen
Regimes in Österreich entschieden entgegenzutreten.
3. Die Februarkämpfe
1934
Der Bürgerkrieg, die Februarkämpfe von 1934, waren
weit weniger Aufstand der sozialdemokratischen Opposition gegen das
autoritäre Regime als vielmehr eine gezielt gesuchte und bewusst
herbeigeführte Eskalation seitens der Austrofaschisten, wie u.a. die
vorangegangenen Verhaftungen namhafter Schutzbund-Funktionäre, die
Absetzung der Führung der Arbeiterkammer oder eindeutige Ankündigungen
der Heimwehr-Führer Ernst Rüdiger Starhemberg und Emil Fey belegen.
Auch Mussolini drängte Dollfuß zusehends, die Sozialdemokratie in
Österreich endgültig auszuschalten.
Die Auseinandersetzungen am 12. Februar brachen bei
einer Waffensuchaktion der Heimwehr in einem sozialdemokratischen
Parteiheim in Linz aus. Eine Schutzbund-Gruppe um Richard Bernaschek
(1888-1945) leistete den faschistischen Einheiten Widerstand und löste
dadurch bewaffnete Auseinandersetzungen in ganz Österreich aus – so
neben Linz u.a. auch in Wien, Graz, Steyr, Kapfenberg, Wörgl und
anderen Industrieregionen. Zentren des mit Artillerieeinsatz
niedergekämpften Widerstands in Wien waren Arbeiterheime und
Gemeindebauten (Karl-Marx-Hof, Goethe-, Sandleiten-, Reumannhof u.a.),
besonders in Floridsdorf (z.B. Schlingerhof). Die Aufstandsbewegung
scheiterte hauptsächlich daran, dass sie keine zentral organisierte
Führung hatte und der intendierte Generalstreik nicht durchgeführt
wurde. Auch muss hier kritisch angemerkt werden, dass durch die
vorangegangene zögerliche Politik der SDAP gegenüber dem drohenden
Faschismus die Kämpfe bereits in einer solchen Defensivsituation
stattfanden, dass sie von vornherein kaum zu gewinnen waren. Nach zwei
Tagen brach der sozialdemokratische Widerstand gegen die Übermacht von
Heimwehr, Bundesheer, Polizei und Gendarmerie zusammen. Der politische
Kampf war durch das Zurückweichen der Sozialdemokratie bereits längst
verloren gewesen. Die kämpfenden ArbeiterInnen hatten längst kein
offensives Ziel mehr gehabt, sondern nur noch, es nicht zuzulassen,
dass die ArbeiterInnenbewegung widerstandslos zerschlagen würde. Nach
den Kämpfen hatte allein der Wiener Schutzbund mehr als 1.000 Tote und
Verwundete zu beklagen, die Zivilbevölkerung über 100 Tote und auf
Seiten der „Regierungstruppen“ gab es 47 Tote. Einige Führer des
Aufstands wurden hingerichtet (z.B. Georg Weissel), viele
SozialdemokratInnen wurden ins „Anhaltelager“ Wöllersdorf deportiert,
andere konnten ins Ausland fliehen (Julius Deutsch, Otto Bauer,
Richard Bernaschek). Das Vorgehen der Austrofaschisten sorgte
international für Aufsehen, so sprach die „Chicago Daily News“ von der
„blutrünstigsten, unnötigsten und unentschuldbarsten Verwendung
bewaffneter Macht gegen hilflose Frauen und Kinder, die die Geschichte
kennt.“ Die „New York Times“ schrieb: „Der Wahnsinn und die Gemeinheit
der ganzen Angelegenheit wird mit jedem Detail offensichtlicher“. Doch
dieser Schock war nur von kurzer Dauer, Österreich blieb politischer
Nebenschauplatz und tatsächlich lieferte der Faschismus in Europa noch
unvorstellbar größere Verbrechen. Bereits kurze Zeit später war die
Betroffenheit des Westens beim Einmarsch deutscher Truppen in
Österreich wieder nüchterner Kalkulation gewichen und die „Apeasement-Politik“
gegenüber Hitler zum Dogma erhoben.
Als unmittelbare Konsequenz der Niederlage der
ArbeiterInnen bei den Februarkämpfen wurden SDAP, Gewerkschaften und
alle sozialdemokratischen Organisationen für illegal erklärt sowie
allen Mitgliedern der SDAP ihre Mandate in den Vertretungskörpern
aberkannt, womit auch sozialdemokratisch geführte Gemeindeverwaltungen
– wie z.B. in der Bundeshauptstadt Wien – abgesetzt wurden. Mit der
„Maiverfassung“ von 1934 war der austrofaschistische Ständestaat
Realität.
4. Verfassung und
Organisation des Ständestaates
Die von Otto Ender (1875-1960) ausgearbeitet
„Maiverfassung“ des Ständestaates wurde am 24. April 1934 auf Basis
des „Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes“ kundgemacht. Am 30.
April trat das seit März 1933 nicht mehr tagende Parlament noch einmal
zusammen bzw. taten dies die noch im Amt befindlichen 76 Abgeordneten
(von ursprünglich 165 im Jahr 1930), um der neuen Verfassung mit 74:2
Stimmen ihren – juristisch gesehen irrelevanten – Segen zu erteilen.
Am 1. Mai schließlich wurde sie neuerlich kundgemacht und hatte somit
Gültigkeit. Österreich war nun Bundesstaat auf
christlich-berufsständischer Grundlage. Gesetzgebung und Vollziehung
wurden auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt. Die Mitglieder der
vorberatenden Vertretungskörperschaften (Staatsrat, Bundeskulturrat,
Länderrat) sollten vom Bundespräsidenten ernannt werden. Über die
Gesetzesvorlagen der Regierung entschied der aus einigen Vertretern
der vorberatenden Körperschaften gebildete Bundestag. Für
außergewöhnliche Fälle (u.a. Erstattung eines Dreiervorschlages für
die Wahl des Bundespräsidenten) war eine gemeinsame Tagung der
vorberatenden Körperschaften als Bundesversammlung vorgesehen. Der
Bundespräsident sollte durch die Versammlung aller Bürgermeister, die
verpflichtend Mitglieder der VF sein mussten, gewählt werden. Darüber
hinaus waren sieben Berufsstände vorgesehen. Diese wurden aber nie
organisiert, ausgenommen die Gruppen „Öffentlicher Dienst“ und „Land-
und Forstwirtschaft“ – also „zufälligerweise“ nur jene, wo das Regime
keine klare sozialdemokratische Mehrheit befürchten musste. Alle
Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung, die bisher Nationalrat und
Bundesrat zustanden, wurden der Bundesregierung übertragen.
Die Austrofaschisten konnten sich zudem des
Zuspruchs der römisch-katholischen Kirche gewiss sein, die freilich
bereits zuvor die Christlichsozialen offen unterstützt hatte. Daher
wird auch heute oft von „Klerikalfaschismus“ gesprochen. Der Wiener
Erzbischof Kardinal Theodor Innitzer (1875-1955) sprach sich für das
autoritäre Führerprinzip Dollfuß’ aus und erteilt der Demokratie eine
deutliche Absage. Auch berief sich die ständische Ordnung auf die
Enzyklika „Quadragesimo anno“, in der Papst Pius XI. 1931 diese als
die genuin christliche und gottgewollte soziale Ordnung dargestellt
hatte. Die römisch-katholische Kirche erhielt weitgehenden Einfluss
auf Schulwesen, Familienrecht und Ehebestimmungen. Unter diesen
Aspekten ist auch der Abschluss der Konkordatsverhandlungen zwischen
Österreich und dem Vatikan 1933 zu sehen.
Die „Vaterländische Front“ (VF) war nun alleinige
Trägerin der politischen Willensbildung, nachdem alle anderen Parteien
verboten waren. Die öffentlich Bediensteten waren zur Mitgliedschaft
gezwungen, die SchülerInnen mussten ein Abzeichen mit der Aufschrift
„Seid einig!“ tragen. Dennoch gelang es Dollfuß nicht, die VF als
Massenorganisation zu verankern. Das austrofaschistische Regime
versuchte, einen antirepublikanischen österreichischen Patriotismus zu
wecken, der auch zur Abwehr des Nationalsozialismus dienen sollte. Die
Österreicher sollten unter dem Banner des „Kruckenkreuzes“ die
„besseren Deutschen“ und der Ständestaat der „bessere faschistische
Staat“ sein. Um sich vor den Ansprüchen Hitlers schützen zu können,
kam es auch zu einer engeren Anbindung an das faschistische Italien
unter Mussolini, was von vielen jedoch als Verrat von Dollfuß und
dessen Nachfolger Schuschnigg in der „Südtirol-Frage“ gesehen wurde.
5. Die politische
Entwicklung bis 1938
Im Sommer 1934 kam es in Wien zu einem
Putschversuch der illegalen Nationalsozialisten, die am 25. Juli das
Bundeskanzleramt besetzten und Engelbert Dollfuß töteten. Der
Aufstand, der auch in Kärnten und in der Steiermark erfolglose
Versuche verzeichnete, das austrofaschistische Regime zu stürzen,
wurde von Polizei, Bundesheer und Heimwehr rasch niedergeschlagen, die
NS-Anführer, die nicht flüchten konnten, wurden hingerichtet. Auch der
Aufmarsch italienischer Truppen an der Grenze zu Tirol war dazu
angetan, das sich Hitler beeilte, sich von diesem Putschversuch zu
distanzieren. Neuer Bundeskanzler und VF-Führer wurde der bisherige
Justizminister Kurt Schuschnigg (1897-1977), der sich zuerst der
Ausschaltung innenpolitischer Gegner widmete. Heimwehr-Führer
Starhemberg musste die Regierung verlassen, kurze Zeit später wurde
die Heimwehr aufgelöst.
Als aufgrund der weltpolitischen Lage, d.h. der
zwingenden Bündnispolitik im imperialistischen Kampf um die
Neuaufteilung der Welt, ein Zusammenrücken von Deutschland und Italien
zu erkennen war, mussten die Austrofaschisten akzeptieren, dass auf
den „Schutzherren“ Mussolini wohl kein Verlass sein würde, da
Österreich in der Strategie der zwischenimperialistischen Konkurrenz
der Großmächte nur eine unbedeutende Rolle spielte. Das
austrofaschistische Regime war nun zu Konzessionen gegenüber Hitler
bereit („Juliabkommen 1936“): viele Nationalsozialisten wurden
amnestiert, 1937 wurde das „Volkspolitische Referat“ der VF gegründet,
dem mit Arthur Seyß-Inquart (1892-1946) ein NS-Kontaktmann vorstand.
Im Gegenzug anerkannte Hitler formell die Unabhängigkeit Österreichs
und hob die „Tausend-Mark-Sperre“ gegenüber Deutschen, die nach
Österreich reisen wollten, auf, die dem österreichischen
Fremdenverkehr schwer geschadet hatte.
Gegenüber der Sozialdemokratie war Schuschnigg
hingegen unerbittlich. 1935 und 1936 fanden die sogenannten
„Sozialistenprozesse“ statt, bei denen sich u.a. der spätere
Bundespräsident Franz Jonas (1899-1974) oder auch Bruno Kreisky
(1911-1990) aufgrund ihrer Kontakte zur SDAP-Exilführung im
tschechischen Brünn wegen Hochverrat verantworten mussten. In der
Illegalität hatten sich in Österreich inzwischen die „Revolutionären
Sozialisten“ formiert, auch die Bedeutung der KommunistInnen im linken
antifaschistischen Widerstand wurde stetig größer.
6. Das Ende des
Ständestaates
1938 war sich Hitler schließlich sicher, dass er
ohne nennenswerte Gegenwehr (und ohne Protest der Westmächte)
Österreich dem Deutschen Reich anschließen könnte. Mussolini hatte
seine schützende Hand über dem austrofaschistischen Regime längst
zurückgezogen und auch Großbritannien und Frankreich ließen erkennen,
dass sie Hitler gewähren lassen würden, obwohl ein etwaiger Anschluss
dem Friedensvertrag von Saint Germain widerspräche. Auch war die
Aufrüstung Deutschlands so weit fortgeschritten, dass sich die
Wehrmacht für außenpolitische Abenteuer gewappnet sah und der direkte
zwischenimperialistische Krieg bereits gezielt vorbereitet wurde.
Hitler zitierte Bundeskanzler Schuschnigg für den
12. Februar 1938 auf seinen Berghof am Obersalzberg bei Berchtesgaden
und diktierte ihm ein Abkommen, dass Österreich unter weitreichenden
Einfluss des deutschen NS-Regimes stellen sollte. Der
Nationalsozialist Seyß-Inquart wurde Innenminister, wodurch er den
gesamten Polizeiapparat in der Hand hatte. Gegen
nationalsozialistische Demonstrationen und Übergriffe wurde fortan
freilich nichts mehr unternommen. Angesichts des Drucks der
österreichischen Nationalsozialisten von innen, jenem Hitlers von
außen sowie eines gewissen Unverständnisses und Unmuts innerhalb der
austrofaschistischen VF setzte Schuschnigg zur Flucht nach vorne an.
Er proklamierte für den 13. März eine Volksbefragung, in der darüber
abgestimmt werden sollte, ob Österreich ein unabhängiges Land bleiben
sollte. Da Schuschnigg mit großer Zustimmung rechnen konnte – auch die
SDAP im Exil riet zu einem „Ja“ – musste Hitler dieser Abstimmung
zuvorkommen. Unter unmissverständlichen militärischen Drohungen
forderte er die Absetzung der Volksbefragung, den Rücktritt
Schuschniggs und die Ernennung Seyß-Inquarts zum Bundeskanzler.
Schuschnigg erkannte seine aussichtslose Lage und trat am 11. März
zurück. In der Nacht zum 12. März begann der Einmarsch deutscher
Truppen, der von den AnhängerInnen der NSDAP und Teilen der
Bevölkerung bejubelt wurde. Die GESTAPO begann sofort mit Verhaftungen
und Deportationen in deutsche KZs. Am 13. März beschloss die Regierung
Seyß-Inquart das Gesetz über den Anschluss Österreichs an das Deutsche
Reich, der am 10. April mit einer von der NSDAP kontrollierten und
manipulierten Volksabstimmung mit einem Ergebnis von 99,73 %
Zustimmung bestätigt wurde. Damit hatte der Ständestaat aufgehört zu
existieren – das eine faschistische Regime hatte einem anderen weichen
müssen.
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