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Braune Flecken, roter Faden – Entnazifizierung in Österreich

von Tibor Zenker

 

Bei einer demoskopischen Untersuchung im Jahr 2000 beantworteten die Frage „Welche Partei in Österreich hat braune Flecken?“ 27% der Interviewten mit der FPÖ, 22% mit der SPÖ, 15% mit „alle gleich“ und 7% mit der ÖVP. Der hohe Prozentsatz der SPÖ ist freilich im Kontext mit den damals aktuellen Ereignissen um den NS-Arzt Gross und der Erklärung des gerade neuen Parteivorsitzenden Alfred Gusenbauer zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit zu interpretieren. Wie verhält es sich wirklich mit der Relation der historischen Fakten? Welche Verantwortung tragen die staatlichen Organe der Republik Österreich und welche die einzelnen Parteien?

Die „Moskauer Deklaration“ der Alliierten vom 1.11.1943 hielt bezüglich Österreich drei Punkte fest: 1. Österreich war das erste Opfer der Aggressionspolitik Hitlers, daher ist seine staatliche Souveränität wiederherzustellen, 2. Österreich hat sich für die Kriegsteilnahme auf Seiten Deutschlands zu verantworten („Mitschuldsklausel“) und 3. Österreich soll einen eigenen Beitrag zu seiner Befreiung leisten. Der dritte Punkt wurde zweifelsfrei erfüllt: vor allem KommunistInnen und SozialdemokratInnen, aber auch christliche WiderstandskämpferInnen stellten sich dem NS-Regime entgegen. Mehr als 35.000 Menschen bezahlten den Widerstand mit dem Leben. Die Problematik des Umgangs Österreichs mit seiner jüngeren Geschichte liegt in den Punkten 1 und 2. Knapp vor der Unterzeichnung des Staatsvertrages am 15.5.1955 wurde die Mitschuldsklausel ersatzlos gestrichen. Dies hatte zur Folge, dass sich die Reduzierung auf die „Opfertheorie“, der sich alle Parteien außer der KPÖ anschlossen, lange hartnäckig hielt (und z.T. immer noch hält), was die geistig-ideologische Überwindung des Nationalsozialismus erheblich erschwerte. Erst 1991 bekannte sich Bundeskanzler Vranitzky „zu allen Daten und Taten unserer Geschichte.“

Dennoch gab es einige legislative Schritte zur Entnazifizierung. Bereits am 8.5.1945, dem Tag der Kapitulation Deutschlands, erließ die provisorische Regierung unter Renner das „Verbotsgesetz.“ Nationalsozialistische Wiederbetätigung wurde unter Strafe gestellt, alle österreichischen NSDAP-Mitglieder sollten sich registrieren lassen. Doch bereits hier konnten sich 150.000 der Justiz entziehen.

Das „Kriegsverbrechergesetz“ vom 26.6.1945 war Basis für die Prozesse gegen Kriegsverbrecher, Arisierer und NS-Beamte. Die Umsetzung war wiederum nachlässig, nur in 15% der eingeleiteten Verfahren kam es zu Urteilen, von denen viele zudem äußerst fragwürdig waren.

Als am 5.2.1947 die „Grundsätze der Entnazifizierung“ im Nationalrat – nach Änderungs- i.S. von Ausweitungsvorschlägen der Alliierten ein zweites Mal – beschlossen wurden, handelte es sich bei diesem Verfassungsgesetz bezeichnender Weise eher um die Äußerung des Wunsches, die Entnazifizierung zu beenden, als diese Frage tatsächlich einer Lösung zuzuführen.

Bereits 1948 wurden sämtliche Sanktionen (z.B. Ausschluss von Wahlen) für „Minderbelastete“ (ca. 90%) aufgehoben, mit der NS-Amnestie 1957 erfolgte die vollkommene Gleichstellung aller Nazis. Damit wurde auch das Kriegsverbechergesetz wieder abgeschafft, viele Urteile wurden aufgehoben, manche verurteilte Nazis bekamen sogar Haftentschädigungen.

Mit dem Staatsvertrag vom 15.5.1955 wurde der Auftrag Österreichs zur konsequenten Entnazifizierung nochmals in den Artikeln 9-12 – sogar in einem zwischenstaatlichen Überreinkommen – verfassungsrechtlich festgehalten. Hier heißt es u.a. in Artikel 9: „1. Österreich wird die bereits durch die Erlassung entsprechender und von der Alliierten Kommission für Österreich genehmigter Gesetze begonnenen Maßnahmen zur Auflösung der nationalsozialistischen Partei und der ihr angegliederten und von ihr kontrollierten Organisationen einschließlich der politischen, militärischen und paramilitärischen auf österreichischem Gebiet vollenden. Österreich wird auch die Bemühungen fortsetzen, aus dem österreichischen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben alle Spuren des Nazimus zu entfernen, um zu gewährleisten, dass die obgenannten Organisationen nicht in irgendeiner Form wieder ins Leben gerufen werden, und um alle nazistische oder militaristische Tätigkeit und Propaganda in Österreich zu verhindern. 2. Österreich verpflichtet sich, alle Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen, die auf seinem Gebiete bestehen, und zwar sowohl politische, militärische und paramilitärische, als auch alle anderen Organisationen, welche eine irgendeiner der Vereinten Nationen feindliche Tätigkeit entfalten oder welche die Bevölkerung ihrer demokratischen Rechte zu berauben bestrebt sind. 3. Österreich verpflichtet sich, unter der Androhung von Strafsanktionen, die umgehend in Übereinstimmung mit den österreichischen Rechtsvorschriften festzulegen sind, das Bestehen und die Tätigkeit der obgenannten Organisationen auf österreichischem Gebiete zu untersagen.“ – Die konkrete Durchführung und ihr Charakter obliegen – wie bei jeder legislativen Vorgabe – den Handlungen und der Auslegung der Exekutive…

In der Frage der „Wiedergutmachung“ zeigte sich die Republik gegenüber den Opfern weniger kooperativ als gegenüber so manchem NS-Verbrecher. Noch 1988 verlautbarte der Bundespressedienst, dass „Österreich keine Entschädigungen zu leisten braucht.“ Erst von 1995 stammt ein Gesetz über die Einrichtung eines „Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus“, welches erstmals wirklich alle Opfer inkludierte.

Soweit der – ohnehin bereits mangelhafte – legislative Beitrag. Die Diskrepanz zur politischen und gesellschaftlichen Realität war und ist – wie schon angedeutet – mitunter gravierend. Als die „Ehemaligen“ 1949 wieder wählen durften, setzte ein geradezu widerwärtiges Buhlen der Parteien um deren Stimmen ein. Auch die Gründung des „Verbandes der Unabhängigen“, dessen WählerInnenpotenzial sich ausschließlich auf Ex-Nazis fokussierte und aus dem später die FPÖ hervorging, wurde aus taktischen Gründen von der SPÖ unterstützt.

Nicht zuletzt auch der beginnende „Kalte Krieg“ und Österreichs tendenziell zweifellos eher pro-westliche als wirklich neutrale Positionierung – natürlich ist es aber unmöglich, im internationalen Klassenkampf neutral zu sein – konzentrierten das Augenmerk mehr auf einen z.T. geradezu hysterischen Antikommunismus als auf die nötige Bekämpfung des Faschismus.

So waren in allen Parteien ehemalige Nazis zu finden. Z.B. Finanzminister Kamitz und der Innsbrucker Bürgermeister und spätere Präsidentschaftskandidat Lugger wären in den Reihen der – selbst mit einer faschistischen Vergangenheit behafteten – ÖVP zu nennen. Bei der FPÖ hatten die ersten drei Vorsitzenden ein NS-Vorleben: Reinthaller war Minister im Kabinett Arthur Seyß-Inquarts, Peter war Angehöriger der SS und Götz HJ-Führer. Haiders Ausflüge in die NS-Gedankenwelt sind hinlänglich bekannt. Wenn also der damalige FP-Klubobmann Peter Westenthaler im Zuge der Diskussion im Sommer 2000 meint, die FPÖ hätte keine braunen Flecken, dann müsste man ihm fast eine gewisse Naivität attestieren. Denn dass ein ehrenwerter Mann vorsätzlich lügt, das wollen wir doch nicht annehmen...

Wir als junge SozialistInnen wollen aber auch und gerade die Verantwortung der SPÖ nicht ausklammern. Das parteiinterne Interesse an der Einbindung früherer jüdischer Mitglieder war  nach 1945 gering, antisemitische Ressentiments blieben latent erhalten. Es ist müßig und würde den Rahmen sprengen, hier alle Namen und Äußerungen aufzählen zu wollen. Exemplarisch seien nur der frühere Kärntner Landeshauptmann Wagner, der „immer stolz darauf war, ein hochrangiger Hitlerjunge gewesen zu sein“, die fragwürdige Kooperation der ersten (Minderheits-)Regierung Kreiskys mit der FPÖ, der erlässliche Streit Kreisky-Wiesenthal oder auch der mangelnde Aufarbeitungswille von Justizminister Broda angeführt. Auch die ablehnenden Reaktionen diverser SP-Lokalpolitiker auf die „Braune Flecken“-Kampagne der Sozialistischen Jugend sprechen für sich.

Gusenbauers eingangs erwähnte Erklärung mag ein erster Schritt sein, dennoch müssen Taten folgen, die den antifaschistischen Charakter der SPÖ nicht nur zu einem Ornament, sondern – gerade heute – zu einer klaren Positionierung und zum roten Faden ihrer Politik machen. Denn verlorene WählerInnen kann eine Partei zurückgewinnen – verlorene ideologische Positionen hingegen nur schwer.

 

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Thema: Faschismus

 

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