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Bei einer demoskopischen Untersuchung im Jahr 2000
beantworteten die Frage „Welche Partei in Österreich hat braune
Flecken?“ 27% der Interviewten mit der FPÖ, 22% mit der SPÖ, 15% mit
„alle gleich“ und 7% mit der ÖVP. Der hohe Prozentsatz der SPÖ ist
freilich im Kontext mit den damals aktuellen Ereignissen um den
NS-Arzt Gross und der Erklärung des gerade neuen Parteivorsitzenden
Alfred Gusenbauer zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit zu
interpretieren. Wie verhält es sich wirklich mit der Relation der
historischen Fakten? Welche Verantwortung tragen die staatlichen
Organe der Republik Österreich und welche die einzelnen Parteien?
Die „Moskauer
Deklaration“ der Alliierten vom 1.11.1943 hielt bezüglich Österreich
drei Punkte fest: 1. Österreich war das erste Opfer der
Aggressionspolitik Hitlers, daher ist seine staatliche Souveränität
wiederherzustellen, 2. Österreich hat sich für die Kriegsteilnahme auf
Seiten Deutschlands zu verantworten („Mitschuldsklausel“) und 3.
Österreich soll einen eigenen Beitrag zu seiner Befreiung leisten. Der
dritte Punkt wurde zweifelsfrei erfüllt: vor allem KommunistInnen und
SozialdemokratInnen, aber auch christliche WiderstandskämpferInnen
stellten sich dem NS-Regime entgegen. Mehr als 35.000 Menschen
bezahlten den Widerstand mit dem Leben. Die Problematik des Umgangs
Österreichs mit seiner jüngeren Geschichte liegt in den Punkten 1 und
2. Knapp vor der Unterzeichnung des Staatsvertrages am 15.5.1955 wurde
die Mitschuldsklausel ersatzlos gestrichen. Dies hatte zur Folge, dass
sich die Reduzierung auf die „Opfertheorie“, der sich alle Parteien
außer der KPÖ anschlossen, lange hartnäckig hielt (und z.T. immer noch
hält), was die geistig-ideologische Überwindung des
Nationalsozialismus erheblich erschwerte. Erst 1991 bekannte sich
Bundeskanzler Vranitzky „zu allen Daten und Taten unserer
Geschichte.“
Dennoch gab es
einige legislative Schritte zur Entnazifizierung. Bereits am 8.5.1945,
dem Tag der Kapitulation Deutschlands, erließ die provisorische
Regierung unter Renner das „Verbotsgesetz.“ Nationalsozialistische
Wiederbetätigung wurde unter Strafe gestellt, alle österreichischen
NSDAP-Mitglieder sollten sich registrieren lassen. Doch bereits hier
konnten sich 150.000 der Justiz entziehen.
Das
„Kriegsverbrechergesetz“ vom 26.6.1945 war Basis für die Prozesse
gegen Kriegsverbrecher, Arisierer und NS-Beamte. Die Umsetzung war
wiederum nachlässig, nur in 15% der eingeleiteten Verfahren kam es zu
Urteilen, von denen viele zudem äußerst fragwürdig waren.
Als am 5.2.1947 die
„Grundsätze der Entnazifizierung“ im Nationalrat – nach Änderungs- i.S.
von Ausweitungsvorschlägen der Alliierten ein zweites Mal –
beschlossen wurden, handelte es sich bei diesem Verfassungsgesetz
bezeichnender Weise eher um die Äußerung des Wunsches, die
Entnazifizierung zu beenden, als diese Frage tatsächlich einer Lösung
zuzuführen.
Bereits 1948 wurden
sämtliche Sanktionen (z.B. Ausschluss von Wahlen) für
„Minderbelastete“ (ca. 90%) aufgehoben, mit der NS-Amnestie 1957
erfolgte die vollkommene Gleichstellung aller Nazis. Damit wurde auch
das Kriegsverbechergesetz wieder abgeschafft, viele Urteile wurden
aufgehoben, manche verurteilte Nazis bekamen sogar
Haftentschädigungen.
Mit dem
Staatsvertrag vom 15.5.1955 wurde der Auftrag Österreichs zur
konsequenten Entnazifizierung nochmals in den Artikeln 9-12 – sogar in
einem zwischenstaatlichen Überreinkommen – verfassungsrechtlich
festgehalten. Hier heißt es u.a. in Artikel 9: „1. Österreich wird
die bereits durch die Erlassung entsprechender und von der Alliierten
Kommission für Österreich genehmigter Gesetze begonnenen Maßnahmen zur
Auflösung der nationalsozialistischen Partei und der ihr
angegliederten und von ihr kontrollierten Organisationen
einschließlich der politischen, militärischen und paramilitärischen
auf österreichischem Gebiet vollenden. Österreich wird auch die
Bemühungen fortsetzen, aus dem österreichischen politischen,
wirtschaftlichen und kulturellen Leben alle Spuren des Nazimus zu
entfernen, um zu gewährleisten, dass die obgenannten Organisationen
nicht in irgendeiner Form wieder ins Leben gerufen werden, und um alle
nazistische oder militaristische Tätigkeit und Propaganda in
Österreich zu verhindern. 2. Österreich verpflichtet sich, alle
Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen, die auf seinem
Gebiete bestehen, und zwar sowohl politische, militärische und
paramilitärische, als auch alle anderen Organisationen, welche eine
irgendeiner der Vereinten Nationen feindliche Tätigkeit entfalten oder
welche die Bevölkerung ihrer demokratischen Rechte zu berauben
bestrebt sind. 3. Österreich verpflichtet sich, unter der Androhung
von Strafsanktionen, die umgehend in Übereinstimmung mit den
österreichischen Rechtsvorschriften festzulegen sind, das Bestehen und
die Tätigkeit der obgenannten Organisationen auf österreichischem
Gebiete zu untersagen.“ – Die konkrete Durchführung und ihr
Charakter obliegen – wie bei jeder legislativen Vorgabe – den
Handlungen und der Auslegung der Exekutive…
In der Frage der
„Wiedergutmachung“ zeigte sich die Republik gegenüber den Opfern
weniger kooperativ als gegenüber so manchem NS-Verbrecher. Noch 1988
verlautbarte der Bundespressedienst, dass „Österreich keine
Entschädigungen zu leisten braucht.“ Erst von 1995 stammt ein
Gesetz über die Einrichtung eines „Nationalfonds für die Opfer des
Nationalsozialismus“, welches erstmals wirklich alle Opfer
inkludierte.
Soweit der –
ohnehin bereits mangelhafte – legislative Beitrag. Die Diskrepanz zur
politischen und gesellschaftlichen Realität war und ist – wie schon
angedeutet – mitunter gravierend. Als die „Ehemaligen“ 1949 wieder
wählen durften, setzte ein geradezu widerwärtiges Buhlen der Parteien
um deren Stimmen ein. Auch die Gründung des „Verbandes der
Unabhängigen“, dessen WählerInnenpotenzial sich ausschließlich auf
Ex-Nazis fokussierte und aus dem später die FPÖ hervorging, wurde aus
taktischen Gründen von der SPÖ unterstützt.
Nicht zuletzt auch
der beginnende „Kalte Krieg“ und Österreichs tendenziell zweifellos
eher pro-westliche als wirklich neutrale Positionierung – natürlich
ist es aber unmöglich, im internationalen Klassenkampf neutral zu sein
– konzentrierten das Augenmerk mehr auf einen z.T. geradezu
hysterischen Antikommunismus als auf die nötige Bekämpfung des
Faschismus.
So waren in allen
Parteien ehemalige Nazis zu finden. Z.B. Finanzminister Kamitz und der
Innsbrucker Bürgermeister und spätere Präsidentschaftskandidat Lugger
wären in den Reihen der – selbst mit einer faschistischen
Vergangenheit behafteten – ÖVP zu nennen. Bei der FPÖ hatten die
ersten drei Vorsitzenden ein NS-Vorleben: Reinthaller war Minister im
Kabinett Arthur Seyß-Inquarts, Peter war Angehöriger der SS und Götz
HJ-Führer. Haiders Ausflüge in die NS-Gedankenwelt sind hinlänglich
bekannt. Wenn also der damalige FP-Klubobmann Peter Westenthaler im
Zuge der Diskussion im Sommer 2000 meint, die FPÖ hätte keine braunen
Flecken, dann müsste man ihm fast eine gewisse Naivität attestieren.
Denn dass ein ehrenwerter Mann vorsätzlich lügt, das wollen wir doch
nicht annehmen...
Wir als junge
SozialistInnen wollen aber auch und gerade die Verantwortung der SPÖ
nicht ausklammern. Das parteiinterne Interesse an der Einbindung
früherer jüdischer Mitglieder war nach 1945 gering, antisemitische
Ressentiments blieben latent erhalten. Es ist müßig und würde den
Rahmen sprengen, hier alle Namen und Äußerungen aufzählen zu wollen.
Exemplarisch seien nur der frühere Kärntner Landeshauptmann Wagner,
der „immer stolz darauf war, ein hochrangiger Hitlerjunge gewesen
zu sein“, die fragwürdige Kooperation der ersten (Minderheits-)Regierung
Kreiskys mit der FPÖ, der erlässliche Streit Kreisky-Wiesenthal oder
auch der mangelnde Aufarbeitungswille von Justizminister Broda
angeführt. Auch die ablehnenden Reaktionen diverser SP-Lokalpolitiker
auf die „Braune Flecken“-Kampagne der Sozialistischen Jugend sprechen
für sich.
Gusenbauers
eingangs erwähnte Erklärung mag ein erster Schritt sein, dennoch
müssen Taten folgen, die den antifaschistischen Charakter der SPÖ
nicht nur zu einem Ornament, sondern – gerade heute – zu einer klaren
Positionierung und zum roten Faden ihrer Politik machen. Denn
verlorene WählerInnen kann eine Partei zurückgewinnen – verlorene
ideologische Positionen hingegen nur schwer.
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