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In der zweiten
Hälfte des 18. Jahrhunderts kam es zu immer unüberwindbareren
Spannungen zwischen Bourgeoisie und absolutistisch herrschendem Adel.
Die besitzende Klasse fühlte sich durch die hohen Zölle und die
Zunftgesetze des Adels eingeengt und sah den Sinn der Erhaltung teurer
Herrscher durch Steuergelder nicht mehr ein. Dieser Konflikt gipfelte
in der Französischen Revolution 1791 mit der Absetzung des feudalen
Adels und der neuen Unterteilung der Gesellschaft in die beiden
Hauptklassen, wie sie einander im Kapitalismus gegenüberstehen, in
eine besitzende Klasse (Bourgeoisie) und in eine besitzlose Klasse
(Proletariat). Hier können auch die ersten Ansätze einer
Frauenbewegung beobachtet werden. Sowohl auf bürgerlicher als auch auf
proletarischer Seite kämpften die Frauen mit den Männern ebenfalls für
ihre Rechte. Unter der Guillotine endete der erste Versuch der
Gleichstellung von Frau und Mann durch Marie-Olympe de Gouges
(1748-1793), die im Glauben an die Kraft der Französischen Revolution
1791 ihre "Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin" verfasste. Sie
forderte: "Die Frau ist frei geboren und bleibt dem Manne gleich in
allen Rechten. Niemand darf wegen seiner Meinung verfolgt werden. Die
Frau hat das Recht, das Schafott zu besteigen. Sie muss gleichermaßen
das Recht haben, die Rednerbühne zu besteigen." Aber dieses Recht
wurde Marie-Olympe de Gouges verwehrt. Zwei Jahre nach
Veröffentlichung ihrer Erklärung, im November 1793, wurde sie
hingerichtet.
Zu Beginn des 20.
Jahrhunderts stand der Kampf um die rechtliche Gleichstellung der Frau
bereits vermehrt im Vordergrund. Erstmals waren Frauenfragen somit
nicht als privates oder bestenfalls soziales Problem betrachtet
worden, sondern als politischer Interessenskonflikt.
Die bürgerliche
Frauenbewegung
Die bürgerliche
Revolution von 1848 sah in ihrer Parole "Freiheit, Gleichheit,
Brüderlichkeit" die Frauen eigentlich gar nicht vor. Dennoch fingen
auch die Frauen an, durch die Veränderungen in ihren Ländern bestärkt,
sich Hoffnungen auf eine neue Gesellschaftsordnung mit mehr Freiheiten
und Gleichberechtigung zu machen. Für sie wurde nun die Forderung nach
guten Ausbildungsmöglichkeiten und der Beseitigung aller Schranken
weiblicher Erwerbsarbeit zum lebenswichtigen Anliegen. Ihnen schlossen
sich auch die Frauen des besitzenden Bürgertums an, denen ihr Dasein,
ein Haus mit Dienstboten, in dem sie nicht viel zu tun hatten, nicht
mehr ausreichte. Berufsfreiheit und Wahlrecht sowie Bildung und
soziales Wirken waren die zentralen Forderungen, mit denen sich die
Frauen einen Weg in die Gesellschaft erhofften. Doch um diese
Forderungen unter den Frauen publik zu machen, bedurfte es einer
Zauberformel, der Bildung. Da es in dieser Zeit für viele Frauen noch
nicht ausreichend Mittel und Wege gab, sich Bildung in Form von
schulischer Bildung sowie Weiterbildung anzueignen, wurde dieser Punkt
zu einem zentralen Problem. Mädchen durften nur bis zum 14. Lebensjahr
die Schule besuchen. Danach wurden ihnen sofort sogenannte
"Frauenbeschäftigungen" anerzogen, wie beispielsweise Zeichnen,
Sticken, Putzen. So blieben die meisten Frauen Zeit ihres Lebens
abhängig. Zuerst von dem Elternhaus und später von dem Ehemann.
Zu dieser Zeit war
es auch weit verbreitet, dass Söhne erheblich mehr Rechte besaßen als
Töchter. Sie bekamen mehr Geld für ihre Freizeit zur Verfügung
gestellt, wohingegen die Mädchen zuhause bleiben mussten und
vornehmlich in familiäre Arbeiten eingespannt wurden. Hinzu kommt auch
noch, dass die Töchter in Ehen mit Männern gedrängt wurden und meist
nicht selbst bestimmen durften, ob und wen sie heiraten. 1865 gründete
sich in Leipzig der "Allgemeine Frauenverein". Dieser machte sich zwei
Punkte zur Hauptaufgabe. Zum einen "das Recht der Frauen auf Erwerb"
und zum anderen die "Brotfrage der Frauenformation". Auf der ersten
deutschen Frauenkonferenz (1865), die von Louise Otto-Peters
einberufen wurde, gründete sich der Allgemeine Frauenverein.
Otto-Peters war Herausgeberin der ersten wichtigen Frauenzeitschrift
in dieser Zeit, die unter dem Motto stand: "Dem Reich der Freiheit
werb' ich Bürgerinnen." Bis zu ihrem Tod 1895 kämpfte sie um die
Verwirklichung ihres Traums: volles, gleiches Recht für die Frauen,
das heißt auch gleiches Recht für die Arbeiterin durch Erziehung,
Bildung und Organisation.
Den Standpunkt des
Bürgertums: "die Frau soll und darf arbeiten, wenn es gar nicht anders
geht, aber vor allem und zuallererst ist sie zuständig für die
Gestaltung des häuslichen Glücks" (Jutta Menschik, Dem Reich der
Frauen werb' ich Bürgerinnen...), konnte auch die bürgerliche
Frauenbewegung nicht entkräften. Hinzu kommt auch, dass die Männer
nicht wollten, dass die Frauen politisch emanzipiert und
gleichberechtigt wurden, da für sie die hierarchische Verteilung der
gesellschaftlichen Verhältnisse von Mann und Frau erhebliche Vorteile
brachten und sie nicht bereit waren, diese zu missen, wie z.B. die
Kindererziehung, die eindeutig den Frauen überlassen wurde. Der
Nationalökonom Lorenz von Stein schrieb 1875 in der Zeitschrift
"Frauen-Anwalt" folgende Zeilen über das weibliche Geschlecht: "Er
(der Mann) will ein Wesen..., das in seiner Erscheinung den Frieden,
die Ruhe, die Ordnung, die Herrschaft über sich und tausend Dinge
ausstrahlt, zu denen er täglich zurückkehrt. Er will jemand, der um
all diese Dinge den unaussprechlichen Duft verbreitet, der die
belebende Wärme für das Leben des Hauses ist." In diesen Sätzen wird
nur noch einmal verdeutlicht, wie die gesellschaftlichen bzw.
männlichen Vorstellungen bezüglich der (Lebens-)Aufgabe der Frau
waren. Angesichts der gesellschaftlich diktierten Anforderungen an die
Frau gab es nur wenige Frauen, die öffentlich zu diesem Thema Stellung
bezogen. Unter ihnen war auch Hedwig Dohm. Sie veröffentlichte 1874
eine Schrift mit dem Titel: "Die wissenschaftliche Emanzipation der
Frau". Hedwig Dohm ist es mit zu verdanken, dass der Boden für die
grundsätzliche Anerkennung der Gleichberechtigung des weiblichen
Geschlechts geebnet wurde. 1876 rief sie zur Gründung von
Frauenstimmrechtsvereinen auf. 1888 gründete Hedwig Dohm den
"Deutschen Frauenverein 'Reform'".
Um die
Jahrhundertwende hatten sich drei Richtungen der bürgerlichen
Frauenbewegung herausgebildet: die Radikalen (der linke Flügel), die
Gemäßigten und die Konservativen. Die Radikalen waren politisch
vorwiegend liberal, einige demokratisch oder sozialistisch orientiert.
Sie forderten demokratisches Frauenwahlrecht, die Ausbildung und
Entwicklung einer eigenen, von der Funktion der Mutter und dem Status
der Ehefrau unabhängigen Persönlichkeit der Frau, Mutterschutz und
eine neue Sexualmoral. Die Gemäßigten waren überwiegend liberal oder
nationalliberal einzuordnen. Auch sie setzten sich gegen ein
"einseitig falsches Frauenideal" zur Wehr, das (bürgerlichen) Frauen
den Bereich häuslicher privater Arbeit und Kindererziehung als
einzigen Wirkungskreis zuweist. Im Unterschied zu den Radikalen
erkannten sie aber die "Mutterschaftsbestimmung" der Frau als
"Grundmaßstab" für alle Emanzipationsbestrebungen an. Den
konservativen Flügel bildeten konfessionelle Frauenorganisationen,
Haus- und Landfrauenvereine. Sie wandten sich vor allem gegen
emanzipatorische Bestrebungen der Frauenbewegung. Der
"Hausfrauenberuf" wurde von ihnen aufgewertet und sie leisteten
überwiegend Wohlfahrtsarbeit. Ihre Unterstützung galt der
nationalistischen Politik der Regierung im Kaiserreich.
Die bürgerlichen
Frauen traten jedoch für die Verbesserung ihrer sozialen Stellung
durch Bildungs- und Erbrecht ein, während die Frauen des vierten
Standes gemeinsam mit ihren Männern ums nackte Überleben kämpfen
mussten. Die proletarische Frau leistete zu Beginn des 19.
Jahrhunderts einen entscheidenden Beitrag zum Familieneinkommen, ihr
blieb aber auch die Rolle gemäß der bürgerlichen Ideologie als
Hausfrau und Mutter und somit die doppelte Unterdrückung.
Die proletarische Frauenbewegung
Die proletarische
Frauenbewegung stellte sich nicht gegen die bürgerliche
Frauenbewegung, sah aber die Probleme an anderer Stelle. Ihre
Forderung nach Emanzipation knüpft zwar an demselben durch die Frau
ertragenen Widerspruch an, wie ihn auch die Bürgerinnen sahen:
Rechtlosigkeit und die volle Verantwortung für die Versorgung der
Familie auf der einen Seite, die Erbringung gesellschaftlicher Dienst-
und Erwerbsleistungen auf der anderen Seite. Sie meinten damit jedoch
mehr als nur Gleichberechtigung. In der Französischen Revolution wurde
Emanzipation im Anschluss an die Aufklärung zur eigentlichen
politischen Losung. Im Vordergrund stand die Verkündung der
Menschenrechte und das darin enthaltene Gleichheitsprinzip. Bei der
Emanzipation im modernen Sinne ging es nicht länger um die Erringung
einzelner Rechte und Freiheiten, sondern um die prinzipielle
Gleichstellung aller Menschen. Frauenemanzipation im Zusammenhang mit
der proletarischen Frauenbewegung heißt, dass von der doppelten
Unterdrückung der Frau ausgegangen wird. Traditionsgemäß ist die Frau
gegenüber dem Mann unterprivilegiert, darüber hinaus wird die Frau,
die zur ArbeiterInnenklasse gehört, zusätzlich noch durch die
Bourgeoisie unterdrückt. Die Arbeiterin hat also zwei Herren über
sich: zum einen den Ehemann, für den sie zuhause arbeitet, und zum
anderen den Fabrikbesitzer, dem sie ihre Arbeitskraft verkaufen muss.
Gleichberechtigung würde die Arbeiterin nun ihrem Mann, dem Arbeiter,
juristisch gleichsetzen, Emanzipation aber macht die Frauenfrage zu
einer sozialen Frage und hebt den Konflikt der Geschlechter
untereinander auf die Ebene des Kampfes der Klassen gegeneinander.
Die proletarische
Frauenbewegung machte es sich nun zu ihrer Aufgabe, auf die
Verbesserung der Arbeitsplatzverhältnisse der Arbeiterinnen
hinzuarbeiten. Da Frauen bedingt durch ihre Rechtlosigkeit von Anfang
an billigere Arbeitskräfte als die Männer waren, wirkten sie als
Konkurrentinnen um die Arbeitsplätze und als Drückerinnen für die
Männerlöhne. Eine Fraktion in der deutschen Sozialdemokratie sah
sogleich auch als Lösung des Problems nur einen Ausweg. Indem sie die
Herausnahme der Frauen aus der Produktion forderten, dachten sie, wäre
das Problem zu lösen. Das Grundprinzip der proletarischen
Frauenbewegung sah aber folgendermaßen aus. Um bessere Verhältnisse
für die Arbeiterinnen zu erlangen, musste gegen die kapitalistischen
Missstände gekämpft werden. Das hieß zunächst, den Kampf aufzunehmen,
um für angemessene Arbeitsbedingungen, den Zehn-, später
Achtstundentag, gesetzlich garantierten Arbeitsschutz, mehr Lohn und
Lohngleichheit für Männer und Frauen zu plädieren, bzw. um diese
Forderungen zu kämpfen. So wie Louise Otto-Peters als Begründerin der
bürgerlichen Frauenbewegung in Deutschland gilt, muss Clara Zetkin als
Repräsentantin der proletarischen Frauenbewegung gesehen werden. 1889
hielt sie auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationale ihr
erstes großes Referat zur Frauenfrage. In ihm führte sie die
Auffassung der MarxistInnen als Möglichkeit der Befreiung der Frau
vor. So müsste die Frauenfrage im allgemeinen sozialen und
historischen Zusammenhang begriffen werden und nicht als Problem eines
Geschlechts. Laut Zetkin seien drei Aspekte zu berücksichtigen, wenn
die Frau Emanzipation als Prozess der Befreiung von Herrschaft und
Unterdrückung vorantreiben will:
1. ihre Teilnahme
am Produktionsprozess;
2. die Enthüllung
der bürgerlichen Familienstruktur als Unterdrückungsinstrument und die
Einsicht in ihre historische Wandelbarkeit;
3. die praktische
Durchsetzung der Frauenemanzipation durch Organisierung der Frau in
der revolutionären ArbeiterInnenpartei (proletarische Frauenbewegung).
Clara Zetkin war
Herausgeberin der Frauenzeitschrift "Die Gleichheit" und mobilisierte
die Frauen während des Ersten Weltkriegs unermüdlich zum Kampf für den
Frieden.
Die
organisatorische und politische Zielsetzung in der proletarischen
Frauenbewegung führte zu einer immer stärkeren Vernachlässigung des
Aspekts der Familie und der Notwendigkeit ihrer Veränderung. Die
bestehende Familienstruktur wurde als gegeben hingenommen, die sich in
einer sozialistischen Zukunftsgesellschaft zum Besseren wandeln würde.
Die autonome
Frauenbewegung
Die autonome
Frauenbewegung begann 1968, als die Frauen im SDS (Sozialistischer
Deutscher Studentenbund) in den Dienstleistungsstreik traten. Im Kampf
der Außerparlamentarischen Opposition gegen die große Koalition aus
CDU und SPD machten - wie fast immer - die Männer die Kopfarbeit und
die Frauen wurden zu HandlangerInnendiensten hinzugezogen. Frauen
tippten die Flugblätter, deren Texte von Männern stammten; Frauen
kochten den Kaffee, der die Männer wach halten sollte. Dann gründeten
die Frauen der SDS einen Aktionsrat, zu dessen Sitzungen die Männer
keinen Zutritt hatten. 1968 wurde der Aktionsrat öffentlich. Auf einer
Delegiertenkonferenz der SDS hielt Helke Sander den Delegierten vor:
"Wir müssen hier einmal feststellen, dass an der Gesamtgesellschaft
etwas mehr Frauen als Männer beteiligt sind, und finden es die höchste
Zeit, dass wir die sich daraus ergebenden Ansprüche auch einmal
anmelden und fordern, dass sie zukünftig eingeplant werden... Denn wir
werden diesen Machtkampf gewinnen, da wir historisch im Recht sind."
Im Anschluss an diese Rede flog eine Tomate in Richtung des
ausschließlich mit Männern besetzten Podiums. Im Winter 1969/70 gab es
eine erneute Aktion. Juristen, Ärzte und Theologen berieten in der
Evangelischen Akademie Bad Boll über die Vorschläge einer
Strafrechtskommission zur Reform des Paragraphen 218, als eine Gruppe
von Frauen unerwartet diese Debatte stürmten. Die Tomate im SDS und
der Sturm auf die Akademie waren der Anfang der neuen Frauenbewegung.
Sie waren auch Zeichen dafür, dass die Bewegung unter zwei Vorzeichen
stand: einem sozialistischen und einem feministischen.
Die zweite
deutsche Frauenbewegung entstand an den Universitäten, als eine der
Folgen der StudentInnenrevolution, die in den sechziger Jahren die
Herrschenden für kurze Zeit verwirrte. Die Ziele der Frauenbewegung
wie auch der linken Bewegung waren zu Beginn noch die gleichen: Abbau
von Herrschaft, Autonomie des Menschen, Aufhebung von Entfremdung und
Ausbeutung. Im Laufe der Zeit begannen jedoch beide Gruppierungen,
Unterschiedliches darunter zu verstehen. Während die autonome
Frauenbewegung nicht akzeptierte, dass die Frauenfrage ein
Nebenwiderspruch innerhalb des Hauptwiderspruchs von Arbeit und
Kapital sein sollte, wurde diese Ansicht auf Seiten der linken
Bewegung größtenteils geduldet. Die autonome Frauenbewegung
analysierte die patriarchale Grundstruktur der menschlichen
Gesellschaft, untersuchte die Politik, die auf dem Unterschied der
Geschlechter aufgebaut ist und der einen Hälfte der Menschheit die
Aufgabe zuteilt, der anderen Hälfte untertan zu sein. Als Konsequenz
solcher Überlegungen zieht die feministische Theorie den Schluss: wenn
also alles, was Frauen tun dürfen oder tun können, abgeleitet ist aus
dem, was Männer ihnen mehr oder weniger erlauben, dann kann die
Befreiung der Frauen aus solchen Zwängen nur eine Sache der
Betroffenen sein. Sie kann nicht irgendeiner Sache, auch nicht dem
Klassenkampf untergeordnet werden. Warum sich die Frauenbewegung
autonom nennt: Autonom heißt, dass die Unabhängigkeit von
Institutionen, Verbänden und Gruppen der etablierten Gesellschaft
gewährleistet ist. Zum anderen bedeutet es, dass keine Zusammenarbeit
mit den Männern stattfindet. In der autonomen Frauenbewegung wird
nicht nur um die Gleichberechtigung gekämpft. Es geht hierbei auch um
tiefgreifende Veränderungen auf der Bewusstseinsebene und in den
Verhaltensweisen.
Die weitere Entwicklung der proletarischen Frauenbewegung
Weil der
Organisationsgrad der Arbeiterinnen stetig stieg, wurde 1907 in
Stuttgart am Vortag des Internationalen Sozialistenkongresses die
Erste Internationale Frauenkonferenz abgehalten. Die 2
Hauptprogrammpunkte waren:
·
Vereinheitlichung der Grundsätze und Durchsetzungsmethoden im Kampf um
das Wahlrecht
·
regelmäßige Kontakte zwischen den ArbeiterInnenorganisationen in allen
Ländern
Am 27. August 1910
beschloss die II. Internationale Sozialistische Frauenkonferenz in
Kopenhagen mit 100 Delegierten aus 17 Ländern und auf Initiative von
Clara Zetkin die Einführung eines jährlichen Internationalen
Frauentages für die Interessen der Frauen gegen mehrfache Ausbeutung
und Unterdrückung. Themen waren die Gleichberechtigung der Frauen, ihr
Wahl- und Stimmrecht, außerdem und vor allem wurde eine Resolution
gegen den drohenden imperialistischen Krieg verfasst, in der auch zur
internationalen Solidarität der ArbeiterInnen aufgerufen wurde.
Am 8. März 1917
löste der Textilarbeiterinnen-Streik in Sankt Petersburg - nach dem
alten russischen Kalender war es der 23. Februar - die
"Februarrevolution" aus. Dieses Datum sollte nun an internationaler
Bedeutung für die Interessen und den Kampf aller ausgebeuteten und
unterdrückten Frauen bekommen.
Im November 1918
erstritten die Sozialdemokratinnen mit bürgerlichen
Frauenstimmrechtsverbänden das Stimmrecht für Frauen.
In der
Zwischenkriegszeit 1922 bis 1932 waren die zentralen Themen zum einen
der legale Schwangerschaftsabbruch und der Schwangeren- und
Mutterschutz. Dieser Kampf wuchs zu einer Massenbewegung an, denn die
Wirtschaftskrise, die damals in ganz Europa außer der Sowjetunion
herrschte, zwang jährlich über eine Million Frauen abzutreiben. An den
Folgen dieser illegalen Abtreibungen starben in Deutschland 1931 ca.
44.000 Frauen. Zum anderen ging es um Existenzprobleme wie gleicher
Lohn für gleiche Arbeit, Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnkürzungen,
Senkung der Lebensmittelpreise und Schulspeisung, die uns bis heute
nicht unbekannt sind. Der Ausbruch des 2. imperialistischen
Weltkrieges, das Verbot der kommunistischen Parteien und der Versuch
jeglichen Widerstand auszumerzen, machte eine kämpferische
Durchführung des 8. März unmöglich. Beim letzten Frauentag der
Weimarer Republik kämpften die Frauen "Gegen Nazi-Terror und Krieg,
für Sozialismus und Frieden". Der Internationale Frauentag wurde 1933
von den Nationalsozialisten verboten.
1975 war das
Internationale Jahr der Frau. Die Vereinten Nationen griffen die Idee
des Weltfrauentages wieder auf und rufen seitdem jährlich zum
"Internationalen Tag der Rechte der Frauen und den Weltfrieden" am 8.
März auf. Er soll bewusst machen, dass "nirgendwo in der Welt Frauen
tatsächlich die gleichen Rechte und Möglichkeiten wie Männer haben"."
Frauen sind die
Hälfte der Weltbevölkerung, leisten zwei Drittel der Arbeitsstunden,
erhalten ein Zehntel des Welteinkommens, besitzen weniger als ein
Hundertstel des Eigentums der Welt. Deshalb ist es heute noch wichtig,
dass der 8. März begangen wird, um auf die Situation der Frauen
aufmerksam zu machen.
Auswirkungen der russischen Revolution auf die Frauenbewegung
Die russische
Oktoberrevolution veränderte die Situation der Frauen in Russland
entscheidend und schlug weltweit Wellen nach sich. Einerseits waren
Frauen selbst maßgeblich an der Revolution beteiligt und andererseits
gab es danach eine Reihe von Veränderungen zugunsten der Frauen:
Gleicher Lohn, gleiches Recht auf Ausbildung, Scheidung und
Legalisierung der Abtreibung. Außerdem wurde die Hausarbeit durch
Errichtung von Volkskantinen und Kinderbetreuungsstellen weitgehend
vergesellschaftet. Das ermöglichte es Frauen, erwerbstätig zu sein.
Viele dieser Gesetze und Maßnahmen wurden von Stalin wieder rückgängig
gemacht, die Abtreibung wurde wieder verboten und die Rolle der Frauen
wieder als die der Mütter und der liebevollen Ehefrauen propagiert.
Die Rolle der Frau in der nationalsozialistischen Ideologie
Das
nationalsozialistische Frauenbild war eigentlich kein Frauen- sondern
ein Mutterbild. Die Frau galt als ein naturbestimmtes Wesen. Daher sei
"die Welt der Frau die Familie, ihr Mann, ihre Kinder, ihr Heim"
(Adolf Hitler am NSDAP-Parteitag 1936). "Das Eindringen der Frau in
die Welt des Mannes" war für die Nationalsozialisten "eine
Fehlentwicklung, die im Interesse der Frau wieder rückgängig gemacht
werden musste". Die Rückführung in den natürlichen Lebens- und
Arbeitsbereich sollte aber nicht bedeuten, dass die Frau minderwertig
ist. Die Propaganda versuchte genau das Gegenteil zu vermitteln, indem
die traditionelle Rolle der Frau nicht nur gutgeheißen, sondern
gefordert und ideologisch überhöht wurde. "Denn gerade ihr Muttertum,
die Fähigkeit zur Mutterschaft ist es, was eine Frau dem Manne
gleichberechtigt und überlegen macht". In ihrer Verantwortung lag der
biologische und der geistige Bestand des Volkes, da sie Zugang zu
Jugend und damit zur Zukunft hatte. Die Nationalsozialisten
verbreiteten ein Uneigennützigkeitspathos, das in besonderem Maße den
Frauen galt. "Die deutsche Frau, wie wir sie uns denken, muss, wenn es
die Lage des Volkes erfordert, verzichten können auf Luxus und Genuss,
sie muss arbeiten können, geistig und körperlich gesund sein, und sie
muss aus dem harten Leben, das wir heute zu leben gezwungen sind, ein
schönes Leben machen können". Das Pathos gipfelte in der Forderung
nach dem" Recht des Dienendürfens" und sah besonders für die Mutter in
der Selbstaufopferung das höchste Glück. Das so von den
Nationalsozialisten entworfene Frauenbild warf die Frauen hinter das
bisher von der Frauenbewegung erreichte zurück. Die Frau sollte wieder
unter die Herrschaft des Mannes gestellt werden. Es wurden kleine,
publikumswirksame Maßnahmen getroffen, um dieses Ziel zu erreichen.
Dazu gehörten zum Beispiel die Instrumentalisierung des Muttertags und
die Stiftung des Mutterkreuzes 1938. Am Beispiel des Mutterkreuzes
zeigt sich deutlich, dass die Funktion der Frau in Wirklichkeit nur
noch darin bestand, Kinder zu gebären und dem Staat als kostenlose
Erzieherin von "rassisch wertvollem", einsatzfähigem und gehorsamem
"Menschenmaterial" zu dienen. Da nicht alle Frauen den propagierten
Idealzustand als Mutter und Begleiterin des Mannes erreichen konnten,
wurden für Frauen "arteigene" Berufe definiert. Diese lagen vor allem
im pflegerischen und fürsorgerischen Bereich. Für das Verhältnis der
Geschlechter zueinander und ihre Beurteilung galt das Prinzip
"gleichwertig nicht gleichartig". Hieraus leitete sich die "artgemäße"
häusliche und außerhäusliche Arbeitsteilung ab.
Nach dem Zweiten Weltkrieg
Auch während des
Zweiten Weltkriegs hielt die faschistische Propaganda der Frau als
Hausfrau und Mutter in der Realität nicht stand. Nach und nach wurden
immer mehr Frauen für die Rüstungsindustrie eingezogen, schufteten in
Bereichen, die zuvor klar als "Männerberufe" deklariert waren. Bis
heute hält das Ideal der Frau als Hausfrau nur solange, als das auch
im Sinne der kapitalistischen Wirtschaft ist.
Fast alle Männer
waren im Krieg eingezogen. Frauen hatten mit der schwierigen Situation
allein fertig zu werden. Auch nach Kriegsende waren viele Frauen auf
sich allein gestellt: unzählige gefallene Männer und schwer verletzte
Heimkehrer, jede 3. Frau war Witwe. Die Tatsache, dass viele Frauen
während des Kriegs und auch danach oft alleiniges "Familienoberhaupt"
und für einige Jahre "erwerbstätig" waren, brachte ein neues
Selbstvertrauen mit sich.
Es gab ein
verändertes Frauenbewusstsein. Wenn viele Frauen das neu gewonnene
Selbstvertrauen kurz nach Kriegsende auch bewusst zurücksteckten und
die heimgekehrten Männer pflegten und versuchten, sie nach dem
"Frontschock" psychisch zu stabilisieren, so zeigt sich an der
sprunghaft ansteigenden Scheidungsrate doch, dass viele alte Muster
nicht mehr funktionierten. Wurden im ersten Halbjahr 1945 "nur" 2.000
Ehen geschieden, so waren es im zweiten Halbjahr 7.500.
Die Zweite Republik
Die
"Fassadenfamilie" und die Blütezeit der "Kernfamilie" in den 50er und
60er Jahren verdeutlicht trotzdem die Sehnsucht nach Ruhe und Ordnung.
Viele Frauen zogen sich bewusst zurück. Ab 1948 kam es zu einem Mangel
an Arbeitsplätzen, was diese Tendenz noch verstärkte: natürlich wurden
zuerst Frauen entlassen. Mit dem Babyboom der frühen 60er
manifestierte sich das Modell Mann = Familienernährer, Frau = Mutter
und Hausfrau..
Eine Wende in
diesem Bereich gab es erst in den Jahren von 1965-1975. Das
"Wirtschaftswunder" brauchte viele neue Arbeitskräfte. Der Bedarf an
weiblichen Arbeiterinnen stieg und die Erwerbstätigkeit von Frauen
nahm wieder zu. Auch wenn die ursprüngliche Motivation, arbeiten zu
gehen, bestimmt in den meisten Fällen ökonomische Zwänge waren, so ist
die Arbeit oft auch ein Schritt in die persönliche Freiheit und
Eigenständigkeit (eigenständiges Einkommen, eigenes soziales Umfeld
etc.).
Die Innovationen
in den 60ern und 70ern für den Haushaltsbereich brachten eine enorme
Zeitersparung mit sich. Davon profitierten vor allem Frauen. Die
Entwicklung der Waschmaschine oder auch fertige Babynahrung
erleichterten das Leben von Frauen entscheidend. Außerdem war es mit
der Einführung der "Pille" Anfang der 60er erstmals weitreichend für
Frauen möglich, sich zu entscheiden, ob sie Kinder bekommen wollen
oder nicht. Die Rolle der Mutter war von da an keine "automatische und
natürliche" mehr. Rund um die Abtreibungsdebatte erlebte die
Frauenbewegung einen Aufschwung. Viele Frauen schlossen sich zusammen
und gingen gemeinsam für die Selbstbestimmung der Frauen auf die
Strasse.
In Österreich
wurden in der Zeit der sozialistischen Alleinregierung viele
Forderungen der traditionellen proletarischen Frauenbewegung umgesetzt
und veränderten das Leben von Frauen entscheidend.
Die sozialistische Alleinregierung und die Rechtsreform
1975 wurde in
Österreich die Familienrechtsreform verabschiedet. Damit wurde das bis
dahin rechtlich gültige patriarchalische Versorgungsehemodell durch
ein partnerschaftlich orientiertes ersetzt. Das davor gültige Recht,
vom Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch aus dem Jahr 1811 bestimmt,
hatte eine Form der Familie zur Rechtsnorm gemacht, die sich um das
Vermögen bzw. den Erwerb des Mannes konstituierte und der
Leitungsgewalt und dem Führungsanspruch des Mannes unterstellt war:
"Der Mann ist das Haupt der Familie. In dieser Eigenschaft steht ihm
vorzüglich das Recht zu, das Hauswesen zu leiten; es liegt ihm aber
auch die Verbindlichkeit ob, der Ehegattin nach seinem Vermögen den
anständigen Unterhalt zu verschaffen und sie in allen Vorfällen zu
vertreten." (ABGB §91, Alte Fassung von 1811). Außerdem war bis 1976
(also bis zum Inkrafttreten der Reform) österreichisches Gesetz, dass
"die Gattin den Namen des Mannes erhält und die Rechte seines Standes
genießt. Sie ist verbunden, dem Mann in seinen Wohnsitz zu folgen, in
der Haushaltung und Erwerbung nach Kräften beizustehen und, soweit es
die häusliche Ordnung einfordert, die von ihm getroffenen Maßregeln
sowohl selbst zu befolgen als befolgen zu machen." (ABGB § 92, alte
Fassung von 1811)
Die Neuordnung der
persönlichen Rechtswirkung der Ehe - die Familienrechtsreform - geht
vom Grundsatz aus, dass Mann und Frau in der Ehe gleiche Rechte und
Pflichten haben. Der Mann ist nicht länger "Haupt der Familie" und
kann seiner Ehefrau nicht mehr verbieten, berufstätig zu sein.
Hausarbeit wird erstmals als gleichwertiger Beitrag zum Unterhalt
anerkannt, die EhepartnerInnen konnten nun erstmals auch entscheiden,
ob sie den Namen des Mannes oder der Frau als Ehenamen führen wollten.
Die
Fristenregelung, und damit die Entkriminalisierung der Abtreibung,
trat 1975 in Kraft. Bis dahin galt - mit Ausnahme der von
"rassehygienischen" Prämissen getragenen nationalsozialistischen
Bestimmungen - der bekannt-berüchtigte Paragraph 144 des
Strafgesetzbuchs aus dem Jahr 1852: "Eine Frauenperson, welche
absichtlich was immer für eine Handlung unternimmt, wodurch die
Abtreibung ihrer Leibesfrucht verursacht oder ihre Entbindung auf
solche Art, dass das Kind tot zur Welt kommt, bewirkt wird, macht sich
eines Verbrechens schuldig." §145: "Ist die Abtreibung versucht, aber
nicht erfolgt, so soll die Strafe auf Kerker zwischen sechs Monaten
und einem Jahr ausgemessen; die zustande gebrachte Abtreibung mit
schwerem Kerker zwischen einem und fünf Jahren bestraft werden." Im
Rahmen der Fristenlösung kann in Österreich seit 1975 eine
Schwangerschaft bis zum dritten Monat straffrei abgebrochen werden
(danach nur noch aufgrund medizinischer Indikation). Vorraussetzung
für einen Schwangerschaftsabbruch ist eine vorhergehende ärztliche
Beratung und die Durchführung von einem Arzt. Ärzte können sich aber
aus Gewissensgründen weigern, einen Schwangerschaftsabbruch
vorzunehmen. Die tatsächliche Durchführung der Fristenregelung ist
damit nicht in allen österreichischen Bundesländern gewährleistet.
Mit der
Neuregelung des Kindschaftsrechts (1977 beschlossen, 1978 in Kraft
getreten) wurde die "väterliche Gewalt" über die Kinder beseitigt.
Vater und Mutter hatten fortan gleiche Rechte und gleiche Pflichten.
Auch Mütter waren erst ab dann berechtigt, z.B. Passanträge für ihre
Kinder zu unterschreiben.
Im Zuge der
Neuordnung des Güterrechts (1978 beschlossen und in Kraft getreten)
wurde die bis dahin geltende Rechtsvermutung, dass das während der Ehe
erworbene Vermögen vom Manne stammt, aufgehoben. Im Falle der
Auflösung eine Ehe wurde die Teilung des in der Ehe erworbenen
Vermögens vorgenommen.
Die StudentInnenbewegung
Während die
Studierendenrevolten in Österreich eher "harmlos" waren und nur wenig
passierte, spielten in den starken Bewegungen in Frankreich und
Deutschland u.a. im SDS (Sozialistischer Deutscher Studentenbund)
Frauen eine entscheidende Rolle. In dieser generellen
gesellschaftlichen Aufbruchsstimmung und den weitreichenden
Forderungen war auch die Geschlechterfrage ein wesentlicher Aspekt.
Auch in dieser Zeit zeigte sich wieder, wie schwer sich sozialistische
Frauen oft in den eigenen Reihen taten und wie wenig Männer auch in
sozialistischen Organisationen bereit waren, nicht nur verbal sondern
auch im tatsächlichen Leben für Frauenanliegen einzutreten (siehe dazu
z.B.: Ulrike Meinhof, Frauen im SDS). 1968 kam es in Deutschland zur
Gründung des "Aktionsrats zur Befreiung der Frau", der sich gegen die
Verhaltensstrukturen von SDS-Genossen richtete. Nachdem die Reaktion
der männlichen Genossen darauf mehr höhnisch als ernstzunehmend war,
beschlossen die Frauen autonome "Weiberräte", und Diskussionsrunden,
an denen ausschließlich Frauen teilnehmen konnten, einzurichten.
Neben den
traditionellen Frauenbewegungen hat sich seit 1968 die autonome
Frauenbewegung entwickelt. Sie geht zurück auf die
StudentInnenbewegung und verstand sich demzufolge zunächst als
feministische Gegenkultur. Sie rückte Bereiche ins Blickfeld, die
vorher nicht oder kaum beachtet wurden, wie die Gesundheitssituation
von Frauen und ihre Sexualität, Gewalt gegen Frauen, die Situation von
Frauen in Forschung und Lehre und außerhalb der Hochschulen und Frauen
in der Kultur. In den letzten Jahren sind auch in den neuen
Bundesländern wie zuvor in den alten Bundesländern Frauenverlage,
Frauenzeitschriften, Frauenbuchläden, Frauencafes,
Frauenkulturgruppen, Frauenferienhäuser, Frauengesundheitszentren,
Frauenhäuser und Notrufe für misshandelte und vergewaltigte Frauen und
Mädchen entstanden.
Die 80er und 90er Jahre des 20. Jahrhunderts
Die
Frauenbewegungen versuchten in dieser Zeit vor allem die Spannung
zwischen "öffentlich" und "privat" abzubauen. Es geht darum, die
Öffentlichkeit zu feminisieren. Das bedeutet, einerseits auf "private"
Probleme von Frauen aufmerksam zu machen und "öffentliche"
Verantwortung dafür zu fordern, andererseits die nach wie vor
stattfindenden Ungleichbehandlungen sichtbar zu machen. Ein
wesentlicher Punkt war auch das "präsent Machen" von Frauen in
öffentlichen Funktionen. In der kleinen Koalition von 1983-1986 wurde
erstmals in der Geschichte Österreichs die 10%-Frauenquote bei den
Nationalratsabgeordneten überschritten. Erst 1989 wurde in Österreich
die innereheliche Vergewaltigung unter Strafe gestellt (in Deutschland
passierte eine Gesetzesänderung dahingehend übrigens erst 1996). Ein
weiteres Thema der Frauenbewegung war (und ist es bis heute), die
"traditionellen" Berufsbilder aufzuweichen. Der überwiegende Anteil
der im Sozialbereich beschäftigten Menschen sind Frauen. Aber es ist
nur eine Symptombekämpfung - das Pflegen und für andere Sorgen wird so
nicht neu verteilt, sondern ausgelagert.
Ein anderer
Bereich, in dem seit den 80ern versucht wird, Bewusstsein zu schaffen,
ist die Sprache, es geht darum, Frauen in der Sprache präsent zu
machen. Der Gedanke dahinter ist das Loslösen vom "mitgemeint" Sein,
nämlich mitgemeint Sein bei der männlichen Norm.
Die zweite Hälfte
des 20. Jahrhunderts brachte eine Vielfalt von neuen "Frauen"themen
mit sich. Wissenschaftliche Frauen- und Geschlechterforschung findet
mittlerweile an vielen Universitäten statt. Viele
feministisch-theoretische Zugänge treffen aufeinander. Eine intensive
Auseinandersetzung mit Feminismus und das Bewusstsein zu schaffen,
dass wir alle ein Teil der Frauenbewegung sind, und dementsprechend zu
handeln, muss unser Ziel darstellen.
Innerhalb der
Frauenbewegung gibt es heute unterschiedliche Strömungen:
- Die
Radikalfeministinnen, die das Patriarchat als die Ursache für die
Unterdrückung der Frau sehen und eine Zusammenarbeit mit gemischten
Gruppen ablehnen;
- Die
gewerkschaftlich orientierten und Sozialistinnen, die die
Geschlechterunterdrückung im Zusammenhang mit der Gesamtgesellschaft
sehen und eine Zusammenarbeit mit der ArbeiterInnenbewegung anstreben;
- Die
Traditionellen, die sich auf einzelne gesetzliche und soziale Reformen
innerhalb der bestehenden Gesellschaft konzentrieren.
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