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Zur Geschichte der Frauenbewegung

von Nelli Berger

 

In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts kam es zu immer unüberwindbareren Spannungen zwischen Bourgeoisie und absolutistisch herrschendem Adel. Die besitzende Klasse fühlte sich durch die hohen Zölle und die Zunftgesetze des Adels eingeengt und sah den Sinn der Erhaltung teurer Herrscher durch Steuergelder nicht mehr ein. Dieser Konflikt gipfelte in der Französischen Revolution 1791 mit der Absetzung des feudalen Adels und der neuen Unterteilung der Gesellschaft in die beiden Hauptklassen, wie sie einander im Kapitalismus gegenüberstehen, in eine besitzende Klasse (Bourgeoisie) und in eine besitzlose Klasse (Proletariat). Hier können auch die ersten Ansätze einer Frauenbewegung beobachtet werden. Sowohl auf bürgerlicher als auch auf proletarischer Seite kämpften die Frauen mit den Männern ebenfalls für ihre Rechte. Unter der Guillotine endete der erste Versuch der Gleichstellung von Frau und Mann durch Marie-Olympe de Gouges (1748-1793), die im Glauben an die Kraft der Französischen Revolution 1791 ihre "Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin" verfasste. Sie forderte: "Die Frau ist frei geboren und bleibt dem Manne gleich in allen Rechten. Niemand darf wegen seiner Meinung verfolgt werden. Die Frau hat das Recht, das Schafott zu besteigen. Sie muss gleichermaßen das Recht haben, die Rednerbühne zu besteigen." Aber dieses Recht wurde Marie-Olympe de Gouges verwehrt. Zwei Jahre nach Veröffentlichung ihrer Erklärung, im November 1793, wurde sie hingerichtet.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts stand der Kampf um die rechtliche Gleichstellung der Frau bereits vermehrt im Vordergrund. Erstmals waren Frauenfragen somit nicht als privates oder bestenfalls soziales Problem betrachtet worden, sondern als politischer Interessenskonflikt.

 

Die bürgerliche Frauenbewegung 

Die bürgerliche Revolution von 1848 sah in ihrer Parole "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" die Frauen eigentlich gar nicht vor. Dennoch fingen auch die Frauen an, durch die Veränderungen in ihren Ländern bestärkt, sich Hoffnungen auf eine neue Gesellschaftsordnung mit mehr Freiheiten und Gleichberechtigung zu machen. Für sie wurde nun die Forderung nach guten Ausbildungsmöglichkeiten und der Beseitigung aller Schranken weiblicher Erwerbsarbeit zum lebenswichtigen Anliegen. Ihnen schlossen sich auch die Frauen des besitzenden Bürgertums an, denen ihr Dasein, ein Haus mit Dienstboten, in dem sie nicht viel zu tun hatten, nicht mehr ausreichte. Berufsfreiheit und Wahlrecht sowie Bildung und soziales Wirken waren die zentralen Forderungen, mit denen sich die Frauen einen Weg in die Gesellschaft erhofften. Doch um diese Forderungen unter den Frauen publik zu machen, bedurfte es einer Zauberformel, der Bildung. Da es in dieser Zeit für viele Frauen noch nicht ausreichend Mittel und Wege gab, sich Bildung in Form von schulischer Bildung sowie Weiterbildung anzueignen, wurde dieser Punkt zu einem zentralen Problem. Mädchen durften nur bis zum 14. Lebensjahr die Schule besuchen. Danach wurden ihnen sofort sogenannte "Frauenbeschäftigungen" anerzogen, wie beispielsweise Zeichnen, Sticken, Putzen. So blieben die meisten Frauen Zeit ihres Lebens abhängig. Zuerst von dem Elternhaus und später von dem Ehemann.

Zu dieser Zeit war es auch weit verbreitet, dass Söhne erheblich mehr Rechte besaßen als Töchter. Sie bekamen mehr Geld für ihre Freizeit zur Verfügung gestellt, wohingegen die Mädchen zuhause bleiben mussten und vornehmlich in familiäre Arbeiten eingespannt wurden. Hinzu kommt auch noch, dass die Töchter in Ehen mit Männern gedrängt wurden und meist nicht selbst bestimmen durften, ob und wen sie heiraten. 1865 gründete sich in Leipzig der "Allgemeine Frauenverein". Dieser machte sich zwei Punkte zur Hauptaufgabe. Zum einen "das Recht der Frauen auf Erwerb" und zum anderen die "Brotfrage der Frauenformation". Auf der ersten deutschen Frauenkonferenz (1865), die von Louise Otto-Peters einberufen wurde, gründete sich der Allgemeine Frauenverein. Otto-Peters war Herausgeberin der ersten wichtigen Frauenzeitschrift in dieser Zeit, die unter dem Motto stand: "Dem Reich der Freiheit werb' ich Bürgerinnen." Bis zu ihrem Tod 1895 kämpfte sie um die Verwirklichung ihres Traums: volles, gleiches Recht für die Frauen, das heißt auch gleiches Recht für die Arbeiterin durch Erziehung, Bildung und Organisation.

Den Standpunkt des Bürgertums: "die Frau soll und darf arbeiten, wenn es gar nicht anders geht, aber vor allem und zuallererst ist sie zuständig für die Gestaltung des häuslichen Glücks" (Jutta Menschik, Dem Reich der Frauen werb' ich Bürgerinnen...), konnte auch die bürgerliche Frauenbewegung nicht entkräften. Hinzu kommt auch, dass die Männer nicht wollten, dass die Frauen politisch emanzipiert und gleichberechtigt wurden, da für sie die hierarchische Verteilung der gesellschaftlichen Verhältnisse von Mann und Frau erhebliche Vorteile brachten und sie nicht bereit waren, diese zu missen, wie z.B. die Kindererziehung, die eindeutig den Frauen überlassen wurde. Der Nationalökonom Lorenz von Stein schrieb 1875 in der Zeitschrift "Frauen-Anwalt" folgende Zeilen über das weibliche Geschlecht: "Er (der Mann) will ein Wesen..., das in seiner Erscheinung den Frieden, die Ruhe, die Ordnung, die Herrschaft über sich und tausend Dinge ausstrahlt, zu denen er täglich zurückkehrt. Er will jemand, der um all diese Dinge den unaussprechlichen Duft verbreitet, der die belebende Wärme für das Leben des Hauses ist." In diesen Sätzen wird nur noch einmal verdeutlicht, wie die gesellschaftlichen bzw. männlichen Vorstellungen bezüglich der (Lebens-)Aufgabe der Frau waren. Angesichts der gesellschaftlich diktierten Anforderungen an die Frau gab es nur wenige Frauen, die öffentlich zu diesem Thema Stellung bezogen. Unter ihnen war auch Hedwig Dohm. Sie veröffentlichte 1874 eine Schrift mit dem Titel: "Die wissenschaftliche Emanzipation der Frau". Hedwig Dohm ist es mit zu verdanken, dass der Boden für die grundsätzliche Anerkennung der Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts geebnet wurde. 1876 rief sie zur Gründung von Frauenstimmrechtsvereinen auf. 1888 gründete Hedwig Dohm den "Deutschen Frauenverein 'Reform'".

Um die Jahrhundertwende hatten sich drei Richtungen der bürgerlichen Frauenbewegung herausgebildet: die Radikalen (der linke Flügel), die Gemäßigten und die Konservativen. Die Radikalen waren politisch vorwiegend liberal, einige demokratisch oder sozialistisch orientiert. Sie forderten demokratisches Frauenwahlrecht, die Ausbildung und Entwicklung einer eigenen, von der Funktion der Mutter und dem Status der Ehefrau unabhängigen Persönlichkeit der Frau, Mutterschutz und eine neue Sexualmoral. Die Gemäßigten waren überwiegend liberal oder nationalliberal einzuordnen. Auch sie setzten sich gegen ein "einseitig falsches Frauenideal" zur Wehr, das (bürgerlichen) Frauen den Bereich häuslicher privater Arbeit und Kindererziehung als einzigen Wirkungskreis zuweist. Im Unterschied zu den Radikalen erkannten sie aber die "Mutterschaftsbestimmung" der Frau als "Grundmaßstab" für alle Emanzipationsbestrebungen an. Den konservativen Flügel bildeten konfessionelle Frauenorganisationen, Haus- und Landfrauenvereine. Sie wandten sich vor allem gegen emanzipatorische Bestrebungen der Frauenbewegung. Der "Hausfrauenberuf" wurde von ihnen aufgewertet und sie leisteten überwiegend Wohlfahrtsarbeit. Ihre Unterstützung galt der nationalistischen Politik der Regierung im Kaiserreich.

Die bürgerlichen Frauen traten jedoch für die Verbesserung ihrer sozialen Stellung durch Bildungs- und Erbrecht ein, während die Frauen des vierten Standes gemeinsam mit ihren Männern ums nackte Überleben kämpfen mussten. Die proletarische Frau leistete zu Beginn des 19. Jahrhunderts einen entscheidenden Beitrag zum Familieneinkommen, ihr blieb aber auch die Rolle gemäß der bürgerlichen Ideologie als Hausfrau und Mutter und somit die doppelte Unterdrückung.

 

Die proletarische Frauenbewegung 

Die proletarische Frauenbewegung stellte sich nicht gegen die bürgerliche Frauenbewegung, sah aber die Probleme an anderer Stelle. Ihre Forderung nach Emanzipation knüpft zwar an demselben durch die Frau ertragenen Widerspruch an, wie ihn auch die Bürgerinnen sahen: Rechtlosigkeit und die volle Verantwortung für die Versorgung der Familie auf der einen Seite, die Erbringung gesellschaftlicher Dienst- und Erwerbsleistungen auf der anderen Seite. Sie meinten damit jedoch mehr als nur Gleichberechtigung. In der Französischen Revolution wurde Emanzipation im Anschluss an die Aufklärung zur eigentlichen politischen Losung. Im Vordergrund stand die Verkündung der Menschenrechte und das darin enthaltene Gleichheitsprinzip. Bei der Emanzipation im modernen Sinne ging es nicht länger um die Erringung einzelner Rechte und Freiheiten, sondern um die prinzipielle Gleichstellung aller Menschen. Frauenemanzipation im Zusammenhang mit der proletarischen Frauenbewegung heißt, dass von der doppelten Unterdrückung der Frau ausgegangen wird. Traditionsgemäß ist die Frau gegenüber dem Mann unterprivilegiert, darüber hinaus wird die Frau, die zur ArbeiterInnenklasse gehört, zusätzlich noch durch die Bourgeoisie unterdrückt. Die Arbeiterin hat also zwei Herren über sich: zum einen den Ehemann, für den sie zuhause arbeitet, und zum anderen den Fabrikbesitzer, dem sie ihre Arbeitskraft verkaufen muss. Gleichberechtigung würde die Arbeiterin nun ihrem Mann, dem Arbeiter, juristisch gleichsetzen, Emanzipation aber macht die Frauenfrage zu einer sozialen Frage und hebt den Konflikt der Geschlechter untereinander auf die Ebene des Kampfes der Klassen gegeneinander.

Die proletarische Frauenbewegung machte es sich nun zu ihrer Aufgabe, auf die Verbesserung der Arbeitsplatzverhältnisse der Arbeiterinnen hinzuarbeiten. Da Frauen bedingt durch ihre Rechtlosigkeit von Anfang an billigere Arbeitskräfte als die Männer waren, wirkten sie als Konkurrentinnen um die Arbeitsplätze und als Drückerinnen für die Männerlöhne. Eine Fraktion in der deutschen Sozialdemokratie sah sogleich auch als Lösung des Problems nur einen Ausweg. Indem sie die Herausnahme der Frauen aus der Produktion forderten, dachten sie, wäre das Problem zu lösen. Das Grundprinzip der proletarischen Frauenbewegung sah aber folgendermaßen aus. Um bessere Verhältnisse für die Arbeiterinnen zu erlangen, musste gegen die kapitalistischen Missstände gekämpft werden. Das hieß zunächst, den Kampf aufzunehmen, um für angemessene Arbeitsbedingungen, den Zehn-, später Achtstundentag, gesetzlich garantierten Arbeitsschutz, mehr Lohn und Lohngleichheit für Männer und Frauen zu plädieren, bzw. um diese Forderungen zu kämpfen. So wie Louise Otto-Peters als Begründerin der bürgerlichen Frauenbewegung in Deutschland gilt, muss Clara Zetkin als Repräsentantin der proletarischen Frauenbewegung gesehen werden. 1889 hielt sie auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationale ihr erstes großes Referat zur Frauenfrage. In ihm führte sie die Auffassung der MarxistInnen als Möglichkeit der Befreiung der Frau vor. So müsste die Frauenfrage im allgemeinen sozialen und historischen Zusammenhang begriffen werden und nicht als Problem eines Geschlechts. Laut Zetkin seien drei Aspekte zu berücksichtigen, wenn die Frau Emanzipation als Prozess der Befreiung von Herrschaft und Unterdrückung vorantreiben will:

1. ihre Teilnahme am Produktionsprozess;

2. die Enthüllung der bürgerlichen Familienstruktur als Unterdrückungsinstrument und die Einsicht in ihre historische Wandelbarkeit;

3. die praktische Durchsetzung der Frauenemanzipation durch Organisierung der Frau in der revolutionären ArbeiterInnenpartei (proletarische Frauenbewegung).

Clara Zetkin war Herausgeberin der Frauenzeitschrift "Die Gleichheit" und mobilisierte die Frauen während des Ersten Weltkriegs unermüdlich zum Kampf für den Frieden.

Die organisatorische und politische Zielsetzung in der proletarischen Frauenbewegung führte zu einer immer stärkeren Vernachlässigung des Aspekts der Familie und der Notwendigkeit ihrer Veränderung. Die bestehende Familienstruktur wurde als gegeben hingenommen, die sich in einer sozialistischen Zukunftsgesellschaft zum Besseren wandeln würde.

 

Die autonome Frauenbewegung 

Die autonome Frauenbewegung begann 1968, als die Frauen im SDS (Sozialistischer Deutscher Studentenbund) in den Dienstleistungsstreik traten. Im Kampf der Außerparlamentarischen Opposition gegen die große Koalition aus CDU und SPD machten - wie fast immer - die Männer die Kopfarbeit und die Frauen wurden zu HandlangerInnendiensten hinzugezogen. Frauen tippten die Flugblätter, deren Texte von Männern stammten; Frauen kochten den Kaffee, der die Männer wach halten sollte. Dann gründeten die Frauen der SDS einen Aktionsrat, zu dessen Sitzungen die Männer keinen Zutritt hatten. 1968 wurde der Aktionsrat öffentlich. Auf einer Delegiertenkonferenz der SDS hielt Helke Sander den Delegierten vor: "Wir müssen hier einmal feststellen, dass an der Gesamtgesellschaft etwas mehr Frauen als Männer beteiligt sind, und finden es die höchste Zeit, dass wir die sich daraus ergebenden Ansprüche auch einmal anmelden und fordern, dass sie zukünftig eingeplant werden... Denn wir werden diesen Machtkampf gewinnen, da wir historisch im Recht sind." Im Anschluss an diese Rede flog eine Tomate in Richtung des ausschließlich mit Männern besetzten Podiums. Im Winter 1969/70 gab es eine erneute Aktion. Juristen, Ärzte und Theologen berieten in der Evangelischen Akademie Bad Boll über die Vorschläge einer Strafrechtskommission zur Reform des Paragraphen 218, als eine Gruppe von Frauen unerwartet diese Debatte stürmten. Die Tomate im SDS und der Sturm auf die Akademie waren der Anfang der neuen Frauenbewegung. Sie waren auch Zeichen dafür, dass die Bewegung unter zwei Vorzeichen stand: einem sozialistischen und einem feministischen.

Die zweite deutsche Frauenbewegung entstand an den Universitäten, als eine der Folgen der StudentInnenrevolution, die in den sechziger Jahren die Herrschenden für kurze Zeit verwirrte. Die Ziele der Frauenbewegung wie auch der linken Bewegung waren zu Beginn noch die gleichen: Abbau von Herrschaft, Autonomie des Menschen, Aufhebung von Entfremdung und Ausbeutung. Im Laufe der Zeit begannen jedoch beide Gruppierungen, Unterschiedliches darunter zu verstehen. Während die autonome Frauenbewegung nicht akzeptierte, dass die Frauenfrage ein Nebenwiderspruch innerhalb des Hauptwiderspruchs von Arbeit und Kapital sein sollte, wurde diese Ansicht auf Seiten der linken Bewegung größtenteils geduldet. Die autonome Frauenbewegung analysierte die patriarchale Grundstruktur der menschlichen Gesellschaft, untersuchte die Politik, die auf dem Unterschied der Geschlechter aufgebaut ist und der einen Hälfte der Menschheit die Aufgabe zuteilt, der anderen Hälfte untertan zu sein. Als Konsequenz solcher Überlegungen zieht die feministische Theorie den Schluss: wenn also alles, was Frauen tun dürfen oder tun können, abgeleitet ist aus dem, was Männer ihnen mehr oder weniger erlauben, dann kann die Befreiung der Frauen aus solchen Zwängen nur eine Sache der Betroffenen sein. Sie kann nicht irgendeiner Sache, auch nicht dem Klassenkampf untergeordnet werden. Warum sich die Frauenbewegung autonom nennt: Autonom heißt, dass die Unabhängigkeit von Institutionen, Verbänden und Gruppen der etablierten Gesellschaft gewährleistet ist. Zum anderen bedeutet es, dass keine Zusammenarbeit mit den Männern stattfindet. In der autonomen Frauenbewegung wird nicht nur um die Gleichberechtigung gekämpft. Es geht hierbei auch um tiefgreifende Veränderungen auf der Bewusstseinsebene und in den Verhaltensweisen.

 

Die weitere Entwicklung der proletarischen Frauenbewegung 

Weil der Organisationsgrad der Arbeiterinnen stetig stieg, wurde 1907 in Stuttgart am Vortag des Internationalen Sozialistenkongresses die Erste Internationale Frauenkonferenz abgehalten. Die 2 Hauptprogrammpunkte waren:

·        Vereinheitlichung der Grundsätze und Durchsetzungsmethoden im Kampf um das Wahlrecht

·        regelmäßige Kontakte zwischen den ArbeiterInnenorganisationen in allen Ländern 

Am 27. August 1910 beschloss die II. Internationale Sozialistische Frauenkonferenz in Kopenhagen mit 100 Delegierten aus 17 Ländern und auf Initiative von Clara Zetkin die Einführung eines jährlichen Internationalen Frauentages für die Interessen der Frauen gegen mehrfache Ausbeutung und Unterdrückung. Themen waren die Gleichberechtigung der Frauen, ihr Wahl- und Stimmrecht, außerdem und vor allem wurde eine Resolution gegen den drohenden imperialistischen Krieg verfasst, in der auch zur internationalen Solidarität der ArbeiterInnen aufgerufen wurde. 

Am 8. März 1917 löste der Textilarbeiterinnen-Streik in Sankt Petersburg - nach dem alten russischen Kalender war es der 23. Februar - die "Februarrevolution" aus. Dieses Datum sollte nun an internationaler Bedeutung für die Interessen und den Kampf aller ausgebeuteten und unterdrückten Frauen bekommen.

Im November 1918 erstritten die Sozialdemokratinnen mit bürgerlichen Frauenstimmrechtsverbänden das Stimmrecht für Frauen.

In der Zwischenkriegszeit 1922 bis 1932 waren die zentralen Themen zum einen der legale Schwangerschaftsabbruch und der Schwangeren- und Mutterschutz. Dieser Kampf wuchs zu einer Massenbewegung an, denn die Wirtschaftskrise, die damals in ganz Europa außer der Sowjetunion herrschte, zwang jährlich über eine Million Frauen abzutreiben. An den Folgen dieser illegalen Abtreibungen starben in Deutschland 1931 ca. 44.000 Frauen. Zum anderen ging es um Existenzprobleme wie gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnkürzungen, Senkung der Lebensmittelpreise und Schulspeisung, die uns bis heute nicht unbekannt sind. Der Ausbruch des 2. imperialistischen Weltkrieges, das Verbot der kommunistischen Parteien und der Versuch jeglichen Widerstand auszumerzen, machte eine kämpferische Durchführung des 8. März unmöglich. Beim letzten Frauentag der Weimarer Republik kämpften die Frauen "Gegen Nazi-Terror und Krieg, für Sozialismus und Frieden". Der Internationale Frauentag wurde 1933 von den Nationalsozialisten verboten.

1975 war das Internationale Jahr der Frau. Die Vereinten Nationen griffen die Idee des Weltfrauentages wieder auf und rufen seitdem jährlich zum "Internationalen Tag der Rechte der Frauen und den Weltfrieden" am 8. März auf. Er soll bewusst machen, dass "nirgendwo in der Welt Frauen tatsächlich die gleichen Rechte und Möglichkeiten wie Männer haben"."

Frauen sind die Hälfte der Weltbevölkerung, leisten zwei Drittel der Arbeitsstunden, erhalten ein Zehntel des Welteinkommens, besitzen weniger als ein Hundertstel des Eigentums der Welt. Deshalb ist es heute noch wichtig, dass der 8. März begangen wird, um auf die Situation der Frauen aufmerksam zu machen.

 

Auswirkungen der russischen Revolution auf die Frauenbewegung 

Die russische Oktoberrevolution veränderte die Situation der Frauen in Russland entscheidend und schlug weltweit Wellen nach sich. Einerseits waren Frauen selbst maßgeblich an der Revolution beteiligt und andererseits gab es danach eine Reihe von Veränderungen zugunsten der Frauen: Gleicher Lohn, gleiches Recht auf Ausbildung, Scheidung und Legalisierung der Abtreibung. Außerdem wurde die Hausarbeit durch Errichtung von Volkskantinen und Kinderbetreuungsstellen weitgehend vergesellschaftet. Das ermöglichte es Frauen, erwerbstätig zu sein. Viele dieser Gesetze und Maßnahmen wurden von Stalin wieder rückgängig gemacht, die Abtreibung wurde wieder verboten und die Rolle der Frauen wieder als die der Mütter und der liebevollen Ehefrauen propagiert.

 

Die Rolle der Frau in der nationalsozialistischen Ideologie 

Das nationalsozialistische Frauenbild war eigentlich kein Frauen- sondern ein Mutterbild. Die Frau galt als ein naturbestimmtes Wesen. Daher sei "die Welt der Frau die Familie, ihr Mann, ihre Kinder, ihr Heim" (Adolf Hitler am NSDAP-Parteitag 1936). "Das Eindringen der Frau in die Welt des Mannes" war für die Nationalsozialisten "eine Fehlentwicklung, die im Interesse der Frau wieder rückgängig gemacht werden musste". Die Rückführung in den natürlichen Lebens- und Arbeitsbereich sollte aber nicht bedeuten, dass die Frau minderwertig ist. Die Propaganda versuchte genau das Gegenteil zu vermitteln, indem die traditionelle Rolle der Frau nicht nur gutgeheißen, sondern gefordert und ideologisch überhöht wurde. "Denn gerade ihr Muttertum, die Fähigkeit zur Mutterschaft ist es, was eine Frau dem Manne gleichberechtigt und überlegen macht". In ihrer Verantwortung lag der biologische und der geistige Bestand des Volkes, da sie Zugang zu Jugend und damit zur Zukunft hatte. Die Nationalsozialisten verbreiteten ein Uneigennützigkeitspathos, das in besonderem Maße den Frauen galt. "Die deutsche Frau, wie wir sie uns denken, muss, wenn es die Lage des Volkes erfordert, verzichten können auf Luxus und Genuss, sie muss arbeiten können, geistig und körperlich gesund sein, und sie muss aus dem harten Leben, das wir heute zu leben gezwungen sind, ein schönes Leben machen können". Das Pathos gipfelte in der Forderung nach dem" Recht des Dienendürfens" und sah besonders für die Mutter in der Selbstaufopferung das höchste Glück. Das so von den Nationalsozialisten entworfene Frauenbild warf die Frauen hinter das bisher von der Frauenbewegung erreichte zurück. Die Frau sollte wieder unter die Herrschaft des Mannes gestellt werden. Es wurden kleine, publikumswirksame Maßnahmen getroffen, um dieses Ziel zu erreichen. Dazu gehörten zum Beispiel die Instrumentalisierung des Muttertags und die Stiftung des Mutterkreuzes 1938. Am Beispiel des Mutterkreuzes zeigt sich deutlich, dass die Funktion der Frau in Wirklichkeit nur noch darin bestand, Kinder zu gebären und dem Staat als kostenlose Erzieherin von "rassisch wertvollem", einsatzfähigem und gehorsamem "Menschenmaterial" zu dienen. Da nicht alle Frauen den propagierten Idealzustand als Mutter und Begleiterin des Mannes erreichen konnten, wurden für Frauen "arteigene" Berufe definiert. Diese lagen vor allem im pflegerischen und fürsorgerischen Bereich. Für das Verhältnis der Geschlechter zueinander und ihre Beurteilung galt das Prinzip "gleichwertig nicht gleichartig". Hieraus leitete sich die "artgemäße" häusliche und außerhäusliche Arbeitsteilung ab.

 

Nach dem Zweiten Weltkrieg 

Auch während des Zweiten Weltkriegs hielt die faschistische Propaganda der Frau als Hausfrau und Mutter in der Realität nicht stand. Nach und nach wurden immer mehr Frauen für die Rüstungsindustrie eingezogen, schufteten in Bereichen, die zuvor klar als "Männerberufe" deklariert waren. Bis heute hält das Ideal der Frau als Hausfrau nur solange, als das auch im Sinne der kapitalistischen Wirtschaft ist.

Fast alle Männer waren im Krieg eingezogen. Frauen hatten mit der schwierigen Situation allein fertig zu werden. Auch nach Kriegsende waren viele Frauen auf sich allein gestellt: unzählige gefallene Männer und schwer verletzte Heimkehrer, jede 3. Frau war Witwe. Die Tatsache, dass viele Frauen während des Kriegs und auch danach oft alleiniges "Familienoberhaupt" und für einige Jahre "erwerbstätig" waren, brachte ein neues Selbstvertrauen mit sich.

Es gab ein verändertes Frauenbewusstsein. Wenn viele Frauen das neu gewonnene Selbstvertrauen kurz nach Kriegsende auch bewusst zurücksteckten und die heimgekehrten Männer pflegten und versuchten, sie nach dem "Frontschock" psychisch zu stabilisieren, so zeigt sich an der sprunghaft ansteigenden Scheidungsrate doch, dass viele alte Muster nicht mehr funktionierten. Wurden im ersten Halbjahr 1945 "nur" 2.000 Ehen geschieden, so waren es im zweiten Halbjahr 7.500.

 

Die Zweite Republik 

Die "Fassadenfamilie" und die Blütezeit der "Kernfamilie" in den 50er und 60er Jahren verdeutlicht trotzdem die Sehnsucht nach Ruhe und Ordnung. Viele Frauen zogen sich bewusst zurück. Ab 1948 kam es zu einem Mangel an Arbeitsplätzen, was diese Tendenz noch verstärkte: natürlich wurden zuerst Frauen entlassen. Mit dem Babyboom der frühen 60er manifestierte sich das Modell Mann = Familienernährer, Frau = Mutter und Hausfrau..

Eine Wende in diesem Bereich gab es erst in den Jahren von 1965-1975. Das "Wirtschaftswunder" brauchte viele neue Arbeitskräfte. Der Bedarf an weiblichen Arbeiterinnen stieg und die Erwerbstätigkeit von Frauen nahm wieder zu. Auch wenn die ursprüngliche Motivation, arbeiten zu gehen, bestimmt in den meisten Fällen ökonomische Zwänge waren, so ist die Arbeit oft auch ein Schritt in die persönliche Freiheit und Eigenständigkeit (eigenständiges Einkommen, eigenes soziales Umfeld etc.).

Die Innovationen in den 60ern und 70ern für den Haushaltsbereich brachten eine enorme Zeitersparung mit sich. Davon profitierten vor allem Frauen. Die Entwicklung der Waschmaschine oder auch fertige Babynahrung erleichterten das Leben von Frauen entscheidend. Außerdem war es mit der Einführung der "Pille" Anfang der 60er erstmals weitreichend für Frauen möglich, sich zu entscheiden, ob sie Kinder bekommen wollen oder nicht. Die Rolle der Mutter war von da an keine "automatische und natürliche" mehr. Rund um die Abtreibungsdebatte erlebte die Frauenbewegung einen Aufschwung. Viele Frauen schlossen sich zusammen und gingen gemeinsam für die Selbstbestimmung der Frauen auf die Strasse.

In Österreich wurden in der Zeit der sozialistischen Alleinregierung viele Forderungen der traditionellen proletarischen Frauenbewegung umgesetzt und veränderten das Leben von Frauen entscheidend.

 

Die sozialistische Alleinregierung und die Rechtsreform 

1975 wurde in Österreich die Familienrechtsreform verabschiedet. Damit wurde das bis dahin rechtlich gültige patriarchalische Versorgungsehemodell durch ein partnerschaftlich orientiertes ersetzt. Das davor gültige Recht, vom Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch aus dem Jahr 1811 bestimmt, hatte eine Form der Familie zur Rechtsnorm gemacht, die sich um das Vermögen bzw. den Erwerb des Mannes konstituierte und der Leitungsgewalt und dem Führungsanspruch des Mannes unterstellt war: "Der Mann ist das Haupt der Familie. In dieser Eigenschaft steht ihm vorzüglich das Recht zu, das Hauswesen zu leiten; es liegt ihm aber auch die Verbindlichkeit ob, der Ehegattin nach seinem Vermögen den anständigen Unterhalt zu verschaffen und sie in allen Vorfällen zu vertreten." (ABGB §91, Alte Fassung von 1811). Außerdem war bis 1976 (also bis zum Inkrafttreten der Reform) österreichisches Gesetz, dass "die Gattin den Namen des Mannes erhält und die Rechte seines Standes genießt. Sie ist verbunden, dem Mann in seinen Wohnsitz zu folgen, in der Haushaltung und Erwerbung nach Kräften beizustehen und, soweit es die häusliche Ordnung einfordert, die von ihm getroffenen Maßregeln sowohl selbst zu befolgen als befolgen zu machen." (ABGB § 92, alte Fassung von 1811)

Die Neuordnung der persönlichen Rechtswirkung der Ehe - die Familienrechtsreform - geht vom Grundsatz aus, dass Mann und Frau in der Ehe gleiche Rechte und Pflichten haben. Der Mann ist nicht länger "Haupt der Familie" und kann seiner Ehefrau nicht mehr verbieten, berufstätig zu sein. Hausarbeit wird erstmals als gleichwertiger Beitrag zum Unterhalt anerkannt, die EhepartnerInnen konnten nun erstmals auch entscheiden, ob sie den Namen des Mannes oder der Frau als Ehenamen führen wollten.

Die Fristenregelung, und damit die Entkriminalisierung der Abtreibung, trat 1975 in Kraft. Bis dahin galt - mit Ausnahme der von "rassehygienischen" Prämissen getragenen nationalsozialistischen Bestimmungen - der bekannt-berüchtigte Paragraph 144 des Strafgesetzbuchs aus dem Jahr 1852: "Eine Frauenperson, welche absichtlich was immer für eine Handlung unternimmt, wodurch die Abtreibung ihrer Leibesfrucht verursacht oder ihre Entbindung auf solche Art, dass das Kind tot zur Welt kommt, bewirkt wird, macht sich eines Verbrechens schuldig." §145: "Ist die Abtreibung versucht, aber nicht erfolgt, so soll die Strafe auf Kerker zwischen sechs Monaten und einem Jahr ausgemessen; die zustande gebrachte Abtreibung mit schwerem Kerker zwischen einem und fünf Jahren bestraft werden." Im Rahmen der Fristenlösung kann in Österreich seit 1975 eine Schwangerschaft bis zum dritten Monat straffrei abgebrochen werden (danach nur noch aufgrund medizinischer Indikation). Vorraussetzung für einen Schwangerschaftsabbruch ist eine vorhergehende ärztliche Beratung und die Durchführung von einem Arzt. Ärzte können sich aber aus Gewissensgründen weigern, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Die tatsächliche Durchführung der Fristenregelung ist damit nicht in allen österreichischen Bundesländern gewährleistet.

Mit der Neuregelung des Kindschaftsrechts (1977 beschlossen, 1978 in Kraft getreten) wurde die "väterliche Gewalt" über die Kinder beseitigt. Vater und Mutter hatten fortan gleiche Rechte und gleiche Pflichten. Auch Mütter waren erst ab dann berechtigt, z.B. Passanträge für ihre Kinder zu unterschreiben.

Im Zuge der Neuordnung des Güterrechts (1978 beschlossen und in Kraft getreten) wurde die bis dahin geltende Rechtsvermutung, dass das während der Ehe erworbene Vermögen vom Manne stammt, aufgehoben. Im Falle der Auflösung eine Ehe wurde die Teilung des in der Ehe erworbenen Vermögens vorgenommen.

 

Die StudentInnenbewegung 

Während die Studierendenrevolten in Österreich eher "harmlos" waren und nur wenig passierte, spielten in den starken Bewegungen in Frankreich und Deutschland u.a. im SDS (Sozialistischer Deutscher Studentenbund) Frauen eine entscheidende Rolle. In dieser generellen gesellschaftlichen Aufbruchsstimmung und den weitreichenden Forderungen war auch die Geschlechterfrage ein wesentlicher Aspekt. Auch in dieser Zeit zeigte sich wieder, wie schwer sich sozialistische Frauen oft in den eigenen Reihen taten und wie wenig Männer auch in sozialistischen Organisationen bereit waren, nicht nur verbal sondern auch im tatsächlichen Leben für Frauenanliegen einzutreten (siehe dazu z.B.: Ulrike Meinhof, Frauen im SDS). 1968 kam es in Deutschland zur Gründung des "Aktionsrats zur Befreiung der Frau", der sich gegen die Verhaltensstrukturen von SDS-Genossen richtete. Nachdem die Reaktion der männlichen Genossen darauf mehr höhnisch als ernstzunehmend war, beschlossen die Frauen autonome "Weiberräte", und Diskussionsrunden, an denen ausschließlich Frauen teilnehmen konnten, einzurichten.

Neben den traditionellen Frauenbewegungen hat sich seit 1968 die autonome Frauenbewegung entwickelt. Sie geht zurück auf die StudentInnenbewegung und verstand sich demzufolge zunächst als feministische Gegenkultur. Sie rückte Bereiche ins Blickfeld, die vorher nicht oder kaum beachtet wurden, wie die Gesundheitssituation von Frauen und ihre Sexualität, Gewalt gegen Frauen, die Situation von Frauen in Forschung und Lehre und außerhalb der Hochschulen und Frauen in der Kultur. In den letzten Jahren sind auch in den neuen Bundesländern wie zuvor in den alten Bundesländern Frauenverlage, Frauenzeitschriften, Frauenbuchläden, Frauencafes, Frauenkulturgruppen, Frauenferienhäuser, Frauengesundheitszentren, Frauenhäuser und Notrufe für misshandelte und vergewaltigte Frauen und Mädchen entstanden.

 

Die 80er und 90er Jahre des 20. Jahrhunderts 

Die Frauenbewegungen versuchten in dieser Zeit vor allem die Spannung zwischen "öffentlich" und "privat" abzubauen. Es geht darum, die Öffentlichkeit zu feminisieren. Das bedeutet, einerseits auf "private" Probleme von Frauen aufmerksam zu machen und "öffentliche" Verantwortung dafür zu fordern, andererseits die nach wie vor stattfindenden Ungleichbehandlungen sichtbar zu machen. Ein wesentlicher Punkt war auch das "präsent Machen" von Frauen in öffentlichen Funktionen. In der kleinen Koalition von 1983-1986 wurde erstmals in der Geschichte Österreichs die 10%-Frauenquote bei den Nationalratsabgeordneten überschritten. Erst 1989 wurde in Österreich die innereheliche Vergewaltigung unter Strafe gestellt (in Deutschland passierte eine Gesetzesänderung dahingehend übrigens erst 1996). Ein weiteres Thema der Frauenbewegung war (und ist es bis heute), die "traditionellen" Berufsbilder aufzuweichen. Der überwiegende Anteil der im Sozialbereich beschäftigten Menschen sind Frauen. Aber es ist nur eine Symptombekämpfung - das Pflegen und für andere Sorgen wird so nicht neu verteilt, sondern ausgelagert.

Ein anderer Bereich, in dem seit den 80ern versucht wird, Bewusstsein zu schaffen, ist die Sprache, es geht darum, Frauen in der Sprache präsent zu machen. Der Gedanke dahinter ist das Loslösen vom "mitgemeint" Sein, nämlich mitgemeint Sein bei der männlichen Norm.

Die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts brachte eine Vielfalt von neuen "Frauen"themen mit sich. Wissenschaftliche Frauen- und Geschlechterforschung findet mittlerweile an vielen Universitäten statt. Viele feministisch-theoretische Zugänge treffen aufeinander. Eine intensive Auseinandersetzung mit Feminismus und das Bewusstsein zu schaffen, dass wir alle ein Teil der Frauenbewegung sind, und dementsprechend zu handeln, muss unser Ziel darstellen. 

Innerhalb der Frauenbewegung gibt es heute unterschiedliche Strömungen: 

- Die Radikalfeministinnen, die das Patriarchat als die Ursache für die Unterdrückung der Frau sehen und eine Zusammenarbeit mit gemischten Gruppen ablehnen;

- Die gewerkschaftlich orientierten und Sozialistinnen, die die Geschlechterunterdrückung im Zusammenhang mit der Gesamtgesellschaft sehen und eine Zusammenarbeit mit der ArbeiterInnenbewegung anstreben;

- Die Traditionellen, die sich auf einzelne gesetzliche und soziale Reformen innerhalb der bestehenden Gesellschaft konzentrieren.

 

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Thema: Frauen

 

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