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Genossinnen! Ich bin sehr erfreut, die Konferenz
der Arbeiterinnen begrüßen zu dürfen. Ich werde mir erlauben, jene
Gegenstände und jene Fragen nicht zu berühren, die natürlich in erster
Linie augenblicklich jede aufgeklärte Frau und jeden aufgeklärten Mann
unter den werktätigen Massen bewegen. Es sind dies die brennendsten
Fragen des Tages, die Brotfrage und die Kriegsfrage. Aber, wie ich den
Zeitungsberichten über eure Versammlungen entnommen habe, sind diese
Fragen bereits erschöpfend behandelt worden, und darum gestattet mir,
diese Probleme beiseite zu lassen.
Allgemeine Aufgaben
Ich möchte einige Worte über die allgemeinen
Aufgaben der Bewegung der werktätigen Frauen in der Sowjetrepublik
sagen. Dazu gehören wohl jene Probleme, die mit dem Übergang zum
Sozialismus im allgemeinen im Zusammenhang stehen, als auch jene
Fragen, die sich jetzt mit besonderer Hartnäckigkeit in den
Vordergrund drängen. Genossinnen! Die Frage der Stellung der Frau ward
von Anfang an von der Sowjetregierung aufgeworfen. Mir scheint, dass
die Aufgabe eines jeden zum Sozialismus übergehenden Arbeiterstaates
in bezug auf die Frau zweifacher Art sein wird. Und der erste Teil
dieser Aufgabe ist verhältnismäßig einfach und leicht. Er betrifft
jene alten Gesetze, die die Frau dem Manne gegenüber entrechteten.
Sowjetrussland hat zuerst der Frau volle gesetzliche
Gleichberechtigung gegeben
In allen bürgerlichen Befreiungsbewegungen wurde
schon längst, nicht erst seit Jahrzehnten, sondern schon seit
Jahrhunderten die Forderung erhoben, diese veralteten Gesetze
abzuschaffen, und die Frau dem Manne gleichzustellen. Aber nicht in
einem einzigen der demokratischen Staaten, nicht in einer der
fortgeschrittensten Republiken ist es gelungen, dies zu verwirklichen;
denn dort, wo der Kapitalismus herrscht, dort, wo das Privateigentum
an Grund und Boden, das Privateigentum an Fabriken und Betrieben
erhalten wird, dort, wo die Diktatur des Kapitals bestehen bleibt –
dort behalten die Männer ihre Vorrechte.
In Russland gelang es nur deshalb, die
Gleichberechtigung der Frauen durchzuführen, weil hier seit dem 25.
Oktober 1917 die Arbeiterklasse herrscht. Die Sowjetregierung stellte
sich vom ersten Anfang an die Aufgabe, eine Regierung der Werktätigen
zu sein, die jeder Ausbeutung, d.i. Bereicherung auf Kosten fremder
Arbeit feindlich ist. Ihr Ziel war, nach Möglichkeit die Ausbeutung
der Werktätigen durch die Gutsbesitzer und die Kapitalisten
abzuschaffen, die Herrschaft des Kapitals zu brechen. Die
Sowjetregierung bemühte sich, durchzusetzen, dass die Werktätigen ihr
Leben aufbauen ohne Privateigentum an Grund und Boden, ohne
Privateigentum an Fabriken und Betrieben, ohne jedes Privateigentum,
das überall, in der ganzen Welt, sogar in den demokratischsten
Ländern, die wirklich Schaffenden der Armut und Lohnsklaverei und die
Frauen einer doppelten Sklaverei ausliefert.
Die Sowjetregierung hat zugunsten der Frauen eine durchgreifende
Umwälzung der Gesetzgebung durchgeführt
Die Sowjetregierung hat als Regierung der
Arbeitenden bereits in den ersten Monaten ihrer Herrschaft in den die
Frauen betreffenden Gesetzen die entschiedenste Umwälzung
durchgeführt. Von den Gesetzen, die der Frau eine untergeordnete
Stellung zuweisen, ist in der Sowjetrepublik kein Stein auf dem andern
geblieben. Ich rede ausschließlich von jenen Gesetzen, die eigens die
soziale Schwäche der Frau ausnutzen, um sie in eine ungleiche und
häufig sogar erniedrigende Stellung zu versetzen, d.h. den Gesetzen
über die Scheidung und die unehelichen Kinder, über das Recht der
Frau, vom Vater des Kindes dessen Sicherstellung zu verlangen. Man
muss sagen, dass die bürgerliche Gesetzgebung sogar in den
fortgeschrittensten Ländern sich gerade hier die sozial schwächere
Lage der Frau zunutze machte, um diese der Gleichberechtigung zu
berauben und sie zu erniedrigen. Eben diese alten, ungerechten, für
die werktätigen Frauen unerträglichsten Gesetze, hat die
Sowjetregierung bis auf die untersten Steine umgebaut. Und wir können
jetzt mit vollem Stolz, ohne Übertreibung sagen, dass Sowjetrussland
das einzige Land der Welt ist, in dem vollkommene Gleichberechtigung
der Frau herrscht, und die Frau keine demütigende Stellung einnimmt,
die besonders im alltäglichen Familienleben fühlbar ist. Dies
durchzusetzen, war eine unserer ersten und wichtigsten Aufgaben.
Die Sowjetrepublik allein hat die Demokratie verwirklicht
Wenn ihr gelegentlich mit Parteien in Berührung
kommt, die dem Bolschewismus feindlich gesinnt sind, oder wenn euch
Zeitungen in die Hände fallen, die in russischer Sprache in den von
Koltschak oder Denikin besetzten Gebieten erscheinen, oder wenn ihr
mit Leuten zusammentrefft, die die gleichen Ansichten vertreten wie
diese Zeitungen, so werdet ihr häufig Anschuldigungen gegen die
Sowjetregierung hören, als hätte diese die Demokratie verletzt.
Wir Vertreter der Sowjetregierung, wir
Bolschewisten und Kommunisten und Anhänger der Sowjetmacht, bekommen
ständig den Vorwurf zu hören, wir hätten die Demokratie verletzt, und
zum Beweis dieser Anklage wird die Tatsache hervorgehoben, dass die
Sowjetregierung die Konstituante vertrieben hat. Wir pflegen auf diese
Beschuldigungen so zu antworten: Wir messen keine Bedeutung bei jener
Konstituante und überhaupt jeder Demokratie, die unter der Herrschaft
des Privateigentums an den Produktionsmitteln entstanden ist, in der
die Menschen einander nicht gleich stehen, vielmehr jener, der Kapital
besitzt, Herr ist und die wirklich Schaffenden Knechte sind. Eine
derartige Demokratie verhüllt auch in den fortgeschrittensten Staaten
lediglich Sklaverei. Wir Sozialisten sind nur soweit Anhänger der
Demokratie, wie diese die Lage der Werktätigen und Unterdrückten
erleichtert. Der Sozialismus stellt sich die Aufgabe, in der ganzen
Welt jede Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu bekämpfen. Für
uns ist nur jene Demokratie von wirklicher Bedeutung, die den
Ausgebeuteten, die den Entrechteten dient. Wenn einer, der nicht
arbeitet, das Wahlrecht verliert, so wird die Gleichberechtigung
zwischen den Menschen erst wahr. Wer nicht arbeitet, soll auch nicht
essen!
Als Antwort auf jene Anschuldigung erheben wir die
Frage, wie in diesem oder jenem Staat die Demokratie verwirklicht
wird. Wir hören in allen demokratischen Ländern die Gleichheit
verkünden, aber in den bürgerlichen Gesetzen, insbesondere in den
Gesetzen über die Rechte in der Familie oder über die Scheidung sehen
wir auf Schritt und Tritt die Frau entrechtet und erniedrigt. Und wir
behaupten, dass dies eine Verletzung der Demokratie ist, dass dies
eine Verletzung der Rechte der Schwachen ist. Die Sowjetmacht hat mehr
als alle anderen, mehr als auch die fortgeschrittensten Länder, die
Demokratie dadurch verwirklicht, dass sie in ihren Gesetzen nicht die
geringste Spur der Rechtlosigkeit der Frau übrig gelassen hat. Ich
wiederhole: Kein einziger Staat und keine einzige demokratische
Gesetzgebung haben für die Frau auch nur die Hälfte dessen getan, was
die Sowjetregierung in den ersten Monaten ihrer Herrschaft getan hat.
Freilich genügen Gesetze allein nicht, um die Frau
in Wahrheit und Tat zu befreien, und wir begnügen uns keinesfalls mit
bloßen Dekreten. Aber auf dem Boden der Gesetzgebung haben wir alles
getan, wozu wir verpflichtet waren, um die Frau dem Manne
gleichzustellen, und wir können mit Recht stolz darauf sein. Heute
muss die rechtliche Stellung der Frau in Sowjetrussland vom
Gesichtspunkt der fortgeschrittensten Staaten als geradezu ideal
erscheinen. Doch sind wir uns dessen bewusst, dass dies natürlich nur
der Anfang ist.
Die Sowjetmacht erlöst die Hausfrau von der Haussklaverei
Die Stellung der Frau in der Hauswirtschaft ist
noch immer eine untergeordnete geblieben. Zur völligen Befreiung der
Frau und zu ihrer wirklichen Gleichstellung mit dem Mann bedarf es
einer kommunistischen Wirtschaft, einer Gemeinwirtschaft in der
Produktion und auch in der Konsumtion und der Beteiligung der Frau an
der allgemeinen Produktion. Erst dadurch wird die Frau dieselbe
Stellung in der Gesellschaft einnehmen wie der Mann.
Natürlich ist hier nicht davon die Rede, die Frau
in der Produktivität, im Umfang und der Dauer der Arbeit, in den
Arbeitsbedingungen usw. dem Manne gleichzustellen, sondern es handelt
sich darum, dass die Frau durch ihre häusliche Stellung nicht länger
dem Manne gegenüber unterdrückt sein soll. Ihr alle wisst, dass sogar
bei völliger gesetzlicher Gleichberechtigung diese tatsächliche
Unterdrückung der Frau bestehen bleibt, weil dieser die ganze
Hauswirtschaft aufgebürdet ist. Die Hauswirtschaft ist in den meisten
Fällen die allerunproduktivste, unzweckmäßigste, barbarischste und
schwerste Tätigkeit, die die Frau auszuüben hat. Es ist eine
grenzenlos kleinliche Arbeit, die nichts enthält, was in irgendeiner
Weise zur Entwicklung der Frau beitragen könnte. Den Blick unbeirrt
auf das sozialistische Endziel gerichtet, kämpfen wir, und dieser
Kampf für die volle Verwirklichung unseres Ideals eröffnet der Frau
ein riesiges Arbeitsfeld. Wir bereiten uns jetzt endlich zur Säuberung
des Bodens für den Aufbau der sozialistischen Gesellschaft vor, aber
der eigentliche Aufbau kann erst dann beginnen, wenn wir die völlige
Gleichstellung der Frau durchgesetzt haben und gemeinsam mit der von
ihrer kleinlichen, abstumpfenden, unproduktiven Tätigkeit befreiten
Frau Hand an die neue Arbeit legen werden. Das wird eine Arbeit auf
viele, viele Jahre hinaus sein.
Die Befreiung der Proletarierin muss die Aufgabe der Proletarierin
selbst sein
Diese Arbeit wird keine blendenden Effekte
hervorbringen und kann keine schnellen Ergebnisse zeitigen. Wir
gründen mustergültige Anstalten, Speisehäuser, Krippen, die die Frau
von der Hauswirtschaft befreien sollen. Gerade bei der Einrichtung
dieser Anstalten liegt die größte Arbeit auf den Schultern der Frauen.
Man muss zugeben, dass es gegenwärtig in Russland sehr wenig solcher
Einrichtungen gibt, die dazu beitragen, die Frau aus der Haussklaverei
zu erlösen. Es sind ihrer nur ganz wenige, und die Verhältnisse, unter
denen gegenwärtig die Sowjetrepublik steht – der Kriegszustand und die
Verpflegungsschwierigkeiten über die euch hier mehreres berichtet
wurde, erschweren unser Vorgehen. Immerhin aber muss man zugeben, dass
Anstalten, die die Frau aus der Lage der Haussklavin befreien, überall
entstehen, wo nur die geringste Möglichkeit dafür vorhanden ist.
Wir sagen, dass die Befreiung der Proletarier nur
das Werk der Proletarier selbst sein kann, und desgleichen kann auch
die Befreiung der werktätigen Frauen nur das Werk der werktätigen
Frauen selbst sein. Die arbeitenden Frauen müssen selbst für das
Entstehen und die Entwicklung solcher Einrichtungen sorgen, und diese
Tätigkeit der Frau wird zu einer völligen Umwandlung der bisherigen
Stellung in der kapitalistischen Gesellschaft führen.
Unsere Aufgabe besteht darin, einer jeden werktätigen Frau die
politische Betätigung möglich zu machen
Um sich mit Politik zu befassen, bedurfte es in der
alten kapitalistischen Gesellschaft einer besonderen Verbildung, und
darum war die Beteiligung der Frauen am politischen Leben sogar in den
fortgeschrittensten und freiesten Ländern eine sehr geringe. Uns liegt
es ob, die Beschäftigung mit Politik jeder werktätigen Frau zu
ermöglichen. Von dem Augenblick an, wo der Privatbesitz an Grund und
Boden, den Fabriken und allen Produktionsmitteln aufgehoben und die
Herrschaft der Gutsbesitzer und Kapitalisten vernichtet ist, werden
die Aufgaben der Politik für die werktätigen Massen und damit auch für
die arbeitenden Frauen einfach und können von allen vollkommen
bewältigt werden. In der kapitalistischen Gesellschaft nimmt die Frau
eine derart rechtlose Stellung ein, dass ihre Betätigung im
politischen Leben im Verhältnis zum Mann nur sehr geringfügig sein
kann. Um diesen Zustand umzuwandeln, bedarf es einer Regierung der
Werktätigen, und unter ihr werden die Hauptaufgaben der Politik nur in
dem bestehen, was das Schicksal der Werktätigen selbst unmittelbar
berührt.
Die Beteiligung der Proletarierin am Kampf ist notwendig
Auch hier in Sowjetrussland ist die Beteiligung der
werktätigen Frau notwendig, nicht nur der Parteigenossin und de
aufgeklärten Frau, sondern auch der parteilosen und der
allerunaufgeklärtesten. Hier eröffnet die Sowjetmacht der werktätigen
Frau ein weites Tätigkeitsfeld.
Wir haben schwer gegen die Mächte zu kämpfen
gehabt, die Sowjetrussland feindlich sind. Wir haben schwer auf dem
Schlachtfeld gegen jene Mächte ringen müssen, die der Regierung der
Werktätigen den Krieg erklärt haben, desgleichen auch auf dem Gebiet
der Verpflegung, gegen die Spekulanten und Wucherer mit Lebensmitteln.
Dies Kämpfe waren und sind so schwer, weil die Zahl der Menschen, die
Zahl der Werktätigen, die mit ganzem Herzen und mit ihrer ganzen
Person für uns arbeiten, zu gering ist. Und darum kann die
Sowjetregierung den tätigen Beistand der breiten Massen der
parteilosen arbeitenden Frauen nicht hoch genug schätzen. Mögen sie
wissen, dass vielleicht in der alten bürgerlichen Gesellschaft die
politische Betätigung eine vielseitige Vorbildung erforderte, und dass
diese der Frau unerreichbar war. Aber die Politik der Sowjetrepublik
macht sich den Kampf gegen die Grundbesitzer, gegen die Kapitalisten,
den Kampf für die Abschaffung der Ausbeutung zur Hauptaufgabe, und
dadurch eröffnet sich unter der Sowjetherrschaft den werktätigen
Frauen das politische Leben. In ihm wird sich die Frau mit ihren
organisatorischen Fähigkeiten auswirken und so neben dem Manne im
politischen Kampf stehen.
Die Aufgaben der Proletarierin
Wir bedürfen de organisatorischen Arbeit nicht nur
im großen Verbande bei der Lösung weitreichender politischer Probleme,
wir können sie ebenso wenig missen als Einzelleistung bei der Regelung
der allergeringsten und allernächsten Bedürfnisse des Tages und des
Kampfes. Damit ist den Frauen reiche Möglichkeit zur Mitarbeit
geboten. Die Frau muss auch im Kriegssturm tätig sein, wenn es sich
darum handelt, der Armee beizustehen, unter ihr zu agitieren. Die Frau
muss zur Behebung der Nöte der Armee tätig sein, teilnehmen, damit der
rote Soldat sieht, dass man sich um ihn sorgt und müht. Die Frau kann
sich weiter um die Verpflegung bei der Verteilung der Nahrungsmittel
und der Verbesserung der Massenbeköstigung verdient machen und zur
Entwicklung jener Speisehallen beitragen, die jetzt in so großem
Umfange in Petrograd gegründet werden.
Auf all diesen Gebieten gewinnt die Betätigung der
werktätigen Frau wahre organisatorische Bedeutung. Auch bei großen
Musterwirtschaften und deren Beaufsichtigung ist die Frau
unentbehrlich, sollen diese Einrichtungen bei uns nicht in den
Kinderschuhen stecken bleiben. Ohne die Mitarbeit vieler arbeitender
Frauen sind sie nicht durchzusetzen. Die letzte Arbeiterin kann bei
der Beaufsichtigung der Nahrungsmittelverteilung, wie bei der
Überwachung der Transporte nützlich sein. Solchen Aufgaben sind die
Kräfte der parteilosen werktätigen Frauen vollkommen gewachsen,
während ihre Verwirklichung mehr als alles andere zur Festigung der
Sowjetordnung beitragen wird.
Indem die Macht der Sowjets das Privateigentum an
Grund und Boden aufgehoben und es für Fabriken und Betriebe fast
gänzlich abgeschafft hat, muss sie bestrebt sein, alle Werktätigen,
nicht nur die Parteimitglieder, sondern auch die Parteilosen, und
nicht nur die Männer, sondern auch die Frauen zum Neuaufbau des
Wirtschaftslebens heranzuziehen. Diese von der Sowjetregierung
begonnene Arbeit kann nur dann fortschreiten, wenn an ihr in ganz
Russland statt Hunderte von Frauen, Millionen und Abermillionen Frauen
teilnehmen. Ist das der Fall, dann wird, wir sind dessen überzeugt,
der sozialistische Aufbau festen Boden erhalten haben. Dann werden die
Werktätigen beweisen, dass sie auch ohne Gutsbesitzer und Kapitalisten
zu leben und zu wirtschaften verstehen. Dann wird der Sozialismus in
Russland so fest Wurzel gefasst haben, dass keinerlei Feinde, weder
von außen, noch im Innern, der Sowjetrepublik gefährlich werden
können.
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