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W. I. Lenin:

Die Aufgaben der Arbeiterinnenbewegung in der Sowjetrepublik

(Rede auf der 4. Konferenz der parteilosen Moskauer Arbeiterinnen, 23. September 1919; zuerst veröffentlich in: „Prawda“ Nr. 213, 25.9.1919.)

 

Genossinnen! Ich bin sehr erfreut, die Konferenz der Arbeiterinnen begrüßen zu dürfen. Ich werde mir erlauben, jene Gegenstände und jene Fragen nicht zu berühren, die natürlich in erster Linie augenblicklich jede aufgeklärte Frau und jeden aufgeklärten Mann unter den werktätigen Massen bewegen. Es sind dies die brennendsten Fragen des Tages, die Brotfrage und die Kriegsfrage. Aber, wie ich den Zeitungsberichten über eure Versammlungen entnommen habe, sind diese Fragen bereits erschöpfend behandelt worden, und darum gestattet mir, diese Probleme beiseite zu lassen.

Allgemeine Aufgaben

Ich möchte einige Worte über die allgemeinen Aufgaben der Bewegung der werktätigen Frauen in der Sowjetrepublik sagen. Dazu gehören wohl jene Probleme, die mit dem Übergang zum Sozialismus im allgemeinen im Zusammenhang stehen, als auch jene Fragen, die sich jetzt mit besonderer Hartnäckigkeit in den Vordergrund drängen. Genossinnen! Die Frage der Stellung der Frau ward von Anfang an von der Sowjetregierung aufgeworfen. Mir scheint, dass die Aufgabe eines jeden zum Sozialismus übergehenden Arbeiterstaates in bezug auf die Frau zweifacher Art sein wird. Und der erste Teil dieser Aufgabe ist verhältnismäßig einfach und leicht. Er betrifft jene alten Gesetze, die die Frau dem Manne gegenüber entrechteten. 

Sowjetrussland hat zuerst der Frau volle gesetzliche Gleichberechtigung gegeben

In allen bürgerlichen Befreiungsbewegungen wurde schon längst, nicht erst seit Jahrzehnten, sondern schon seit Jahrhunderten die Forderung erhoben, diese veralteten Gesetze abzuschaffen, und die Frau dem Manne gleichzustellen. Aber nicht in einem einzigen der demokratischen Staaten, nicht in einer der fortgeschrittensten Republiken ist es gelungen, dies zu verwirklichen; denn dort, wo der Kapitalismus herrscht, dort, wo das Privateigentum an Grund und Boden, das Privateigentum an Fabriken und Betrieben erhalten wird, dort, wo die Diktatur des Kapitals bestehen bleibt – dort behalten die Männer ihre Vorrechte.

In Russland gelang es nur deshalb, die Gleichberechtigung der Frauen durchzuführen, weil hier seit dem 25. Oktober 1917 die Arbeiterklasse herrscht. Die Sowjetregierung stellte sich vom ersten Anfang an die Aufgabe, eine Regierung der Werktätigen zu sein, die jeder Ausbeutung, d.i. Bereicherung auf Kosten fremder Arbeit feindlich ist. Ihr Ziel war, nach Möglichkeit die Ausbeutung der Werktätigen durch die Gutsbesitzer und die Kapitalisten abzuschaffen, die Herrschaft des Kapitals zu brechen. Die Sowjetregierung bemühte sich, durchzusetzen, dass die Werktätigen ihr Leben aufbauen ohne Privateigentum an Grund und Boden, ohne Privateigentum an Fabriken und Betrieben, ohne jedes Privateigentum, das überall, in der ganzen Welt, sogar in den demokratischsten Ländern, die wirklich Schaffenden der Armut und Lohnsklaverei und die Frauen einer doppelten Sklaverei ausliefert. 

Die Sowjetregierung hat zugunsten der Frauen eine durchgreifende Umwälzung der Gesetzgebung durchgeführt

Die Sowjetregierung hat als Regierung der Arbeitenden bereits in den ersten Monaten ihrer Herrschaft in den die Frauen betreffenden Gesetzen die entschiedenste Umwälzung durchgeführt. Von den Gesetzen, die der Frau eine untergeordnete Stellung zuweisen, ist in der Sowjetrepublik kein Stein auf dem andern geblieben. Ich rede ausschließlich von jenen Gesetzen, die eigens die soziale Schwäche der Frau ausnutzen, um sie in eine ungleiche und häufig sogar erniedrigende Stellung zu versetzen, d.h. den Gesetzen über die Scheidung und die unehelichen Kinder, über das Recht der Frau, vom Vater des Kindes dessen Sicherstellung zu verlangen. Man muss sagen, dass die bürgerliche Gesetzgebung sogar in den fortgeschrittensten Ländern sich gerade hier die sozial schwächere Lage der Frau zunutze machte, um diese der Gleichberechtigung zu berauben und sie zu erniedrigen. Eben diese alten, ungerechten, für die werktätigen Frauen unerträglichsten Gesetze, hat die Sowjetregierung bis auf die untersten Steine umgebaut. Und wir können jetzt mit vollem Stolz, ohne Übertreibung sagen, dass Sowjetrussland das einzige Land der Welt ist, in dem vollkommene Gleichberechtigung der Frau herrscht, und die Frau keine demütigende Stellung einnimmt, die besonders im alltäglichen Familienleben fühlbar ist. Dies durchzusetzen, war eine unserer ersten und wichtigsten Aufgaben. 

Die Sowjetrepublik allein hat die Demokratie verwirklicht

Wenn ihr gelegentlich mit Parteien in Berührung kommt, die dem Bolschewismus feindlich gesinnt sind, oder wenn euch Zeitungen in die Hände fallen, die in russischer Sprache in den von Koltschak oder Denikin besetzten Gebieten erscheinen, oder wenn ihr mit Leuten zusammentrefft, die die gleichen Ansichten vertreten wie diese Zeitungen, so werdet ihr häufig Anschuldigungen gegen die Sowjetregierung hören, als hätte diese die Demokratie verletzt.

Wir Vertreter der Sowjetregierung, wir Bolschewisten und Kommunisten und Anhänger der Sowjetmacht, bekommen ständig den Vorwurf zu hören, wir hätten die Demokratie verletzt, und zum Beweis dieser Anklage wird die Tatsache hervorgehoben, dass die Sowjetregierung die Konstituante vertrieben hat. Wir pflegen auf diese Beschuldigungen so zu antworten: Wir messen keine Bedeutung bei jener Konstituante und überhaupt jeder Demokratie, die unter der Herrschaft des Privateigentums an den Produktionsmitteln entstanden ist, in der die Menschen einander nicht gleich stehen, vielmehr jener, der Kapital besitzt, Herr ist und die wirklich Schaffenden Knechte sind. Eine derartige Demokratie verhüllt auch in den fortgeschrittensten Staaten lediglich Sklaverei. Wir Sozialisten sind nur soweit Anhänger der Demokratie, wie diese die Lage der Werktätigen und Unterdrückten erleichtert. Der Sozialismus stellt sich die Aufgabe, in der ganzen Welt jede Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu bekämpfen. Für uns ist nur jene Demokratie von wirklicher Bedeutung, die den Ausgebeuteten, die den Entrechteten dient. Wenn einer, der nicht arbeitet, das Wahlrecht verliert, so wird die Gleichberechtigung zwischen den Menschen erst wahr. Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!

Als Antwort auf jene Anschuldigung erheben wir die Frage, wie in diesem oder jenem Staat die Demokratie verwirklicht wird. Wir hören in allen demokratischen Ländern die Gleichheit verkünden, aber in den bürgerlichen Gesetzen, insbesondere in den Gesetzen über die Rechte in der Familie oder über die Scheidung sehen wir auf Schritt und Tritt die Frau entrechtet und erniedrigt. Und wir behaupten, dass dies eine Verletzung der Demokratie ist, dass dies eine Verletzung der Rechte der Schwachen ist. Die Sowjetmacht hat mehr als alle anderen, mehr als auch die fortgeschrittensten Länder, die Demokratie dadurch verwirklicht, dass sie in ihren Gesetzen nicht die geringste Spur der Rechtlosigkeit der Frau übrig gelassen hat. Ich wiederhole: Kein einziger Staat und keine einzige demokratische Gesetzgebung haben für die Frau auch nur die Hälfte dessen getan, was die Sowjetregierung in den ersten Monaten ihrer Herrschaft getan hat.

Freilich genügen Gesetze allein nicht, um die Frau in Wahrheit und Tat zu befreien, und wir begnügen uns keinesfalls mit bloßen Dekreten. Aber auf dem Boden der Gesetzgebung haben wir alles getan, wozu wir verpflichtet waren, um die Frau dem Manne gleichzustellen, und wir können mit Recht stolz darauf sein. Heute muss die rechtliche Stellung der Frau in Sowjetrussland vom Gesichtspunkt der fortgeschrittensten Staaten als geradezu ideal erscheinen. Doch sind wir uns dessen bewusst, dass dies natürlich nur der Anfang ist. 

Die Sowjetmacht erlöst die Hausfrau von der Haussklaverei

Die Stellung der Frau in der Hauswirtschaft ist noch immer eine untergeordnete geblieben. Zur völligen Befreiung der Frau und zu ihrer wirklichen Gleichstellung mit dem Mann bedarf es einer kommunistischen Wirtschaft, einer Gemeinwirtschaft in der Produktion und auch in der Konsumtion und der Beteiligung der Frau an der allgemeinen Produktion. Erst dadurch wird die Frau dieselbe Stellung in der Gesellschaft einnehmen wie der Mann.

Natürlich ist hier nicht davon die Rede, die Frau in der Produktivität, im Umfang und der Dauer der Arbeit, in den Arbeitsbedingungen usw. dem Manne gleichzustellen, sondern es handelt sich darum, dass die Frau durch ihre häusliche Stellung nicht länger dem Manne gegenüber unterdrückt sein soll. Ihr alle wisst, dass sogar bei völliger gesetzlicher Gleichberechtigung diese tatsächliche Unterdrückung der Frau bestehen bleibt, weil dieser die ganze Hauswirtschaft aufgebürdet ist. Die Hauswirtschaft ist in den meisten Fällen die allerunproduktivste, unzweckmäßigste, barbarischste und schwerste Tätigkeit, die die Frau auszuüben hat. Es ist eine grenzenlos kleinliche Arbeit, die nichts enthält, was in irgendeiner Weise zur Entwicklung der Frau beitragen könnte. Den Blick unbeirrt auf das sozialistische Endziel gerichtet, kämpfen wir, und dieser Kampf für die volle Verwirklichung unseres Ideals eröffnet der Frau ein riesiges Arbeitsfeld. Wir bereiten uns jetzt endlich zur Säuberung des Bodens für den Aufbau der sozialistischen Gesellschaft vor, aber der eigentliche Aufbau kann erst dann beginnen, wenn wir die völlige Gleichstellung der Frau durchgesetzt haben und gemeinsam mit der von ihrer kleinlichen, abstumpfenden, unproduktiven Tätigkeit befreiten Frau Hand an die neue Arbeit legen werden. Das wird eine Arbeit auf viele, viele Jahre hinaus sein. 

Die Befreiung der Proletarierin muss die Aufgabe der Proletarierin selbst sein

Diese Arbeit wird keine blendenden Effekte hervorbringen und kann keine schnellen Ergebnisse zeitigen. Wir gründen mustergültige Anstalten, Speisehäuser, Krippen, die die Frau von der Hauswirtschaft befreien sollen. Gerade bei der Einrichtung dieser Anstalten liegt die größte Arbeit auf den Schultern der Frauen. Man muss zugeben, dass es gegenwärtig in Russland sehr wenig solcher Einrichtungen gibt, die dazu beitragen, die Frau aus der Haussklaverei zu erlösen. Es sind ihrer nur ganz wenige, und die Verhältnisse, unter denen gegenwärtig die Sowjetrepublik steht – der Kriegszustand und die Verpflegungsschwierigkeiten über die euch hier mehreres berichtet wurde, erschweren unser Vorgehen. Immerhin aber muss man zugeben, dass Anstalten, die die Frau aus der Lage der Haussklavin befreien, überall entstehen, wo nur die geringste Möglichkeit dafür vorhanden ist.

Wir sagen, dass die Befreiung der Proletarier nur das Werk der Proletarier selbst sein kann, und desgleichen kann auch die Befreiung der werktätigen Frauen nur das Werk der werktätigen Frauen selbst sein. Die arbeitenden Frauen müssen selbst für das Entstehen und die Entwicklung solcher Einrichtungen sorgen, und diese Tätigkeit der Frau wird zu einer völligen Umwandlung der bisherigen Stellung in der kapitalistischen Gesellschaft führen.

Unsere Aufgabe besteht darin, einer jeden werktätigen Frau die politische Betätigung möglich zu machen

Um sich mit Politik zu befassen, bedurfte es in der alten kapitalistischen Gesellschaft einer besonderen Verbildung, und darum war die Beteiligung der Frauen am politischen Leben sogar in den fortgeschrittensten und freiesten Ländern eine sehr geringe. Uns liegt es ob, die Beschäftigung mit Politik jeder werktätigen Frau zu ermöglichen. Von dem Augenblick an, wo der Privatbesitz an Grund und Boden, den Fabriken und allen Produktionsmitteln aufgehoben und die Herrschaft der Gutsbesitzer und Kapitalisten vernichtet ist, werden die Aufgaben der Politik für die werktätigen Massen und damit auch für die arbeitenden Frauen einfach und können von allen vollkommen bewältigt werden. In der kapitalistischen Gesellschaft nimmt die Frau eine derart rechtlose Stellung ein, dass ihre Betätigung im politischen Leben im Verhältnis zum Mann nur sehr geringfügig sein kann. Um diesen Zustand umzuwandeln, bedarf es einer Regierung der Werktätigen, und unter ihr werden die Hauptaufgaben der Politik nur in dem bestehen, was das Schicksal der Werktätigen selbst unmittelbar berührt.

Die Beteiligung der Proletarierin am Kampf ist notwendig

Auch hier in Sowjetrussland ist die Beteiligung der werktätigen Frau notwendig, nicht nur der Parteigenossin und de aufgeklärten Frau, sondern auch der parteilosen und der allerunaufgeklärtesten. Hier eröffnet die Sowjetmacht der werktätigen Frau ein weites Tätigkeitsfeld.

Wir haben schwer gegen die Mächte zu kämpfen gehabt, die Sowjetrussland feindlich sind. Wir haben schwer auf dem Schlachtfeld gegen jene Mächte ringen müssen, die der Regierung der Werktätigen den Krieg erklärt haben, desgleichen auch auf dem Gebiet der Verpflegung, gegen die Spekulanten und Wucherer mit Lebensmitteln. Dies Kämpfe waren und sind so schwer, weil die Zahl der Menschen, die Zahl der Werktätigen, die mit ganzem Herzen und mit ihrer ganzen Person für uns arbeiten, zu gering ist. Und darum kann die Sowjetregierung den tätigen Beistand der breiten Massen der parteilosen arbeitenden Frauen nicht hoch genug schätzen. Mögen sie wissen, dass vielleicht in der alten bürgerlichen Gesellschaft die politische Betätigung eine vielseitige Vorbildung erforderte, und dass diese der Frau unerreichbar war. Aber die Politik der Sowjetrepublik macht sich den Kampf gegen die Grundbesitzer, gegen die Kapitalisten, den Kampf für die Abschaffung der Ausbeutung zur Hauptaufgabe, und dadurch eröffnet sich unter der Sowjetherrschaft den werktätigen Frauen das politische Leben. In ihm wird sich die Frau mit ihren organisatorischen Fähigkeiten auswirken und so neben dem Manne im politischen Kampf stehen. 

Die Aufgaben der Proletarierin

Wir bedürfen de organisatorischen Arbeit nicht nur im großen Verbande bei der Lösung weitreichender politischer Probleme, wir können sie ebenso wenig missen als Einzelleistung bei der Regelung der allergeringsten und allernächsten Bedürfnisse des Tages und des Kampfes. Damit ist den Frauen reiche Möglichkeit zur Mitarbeit geboten. Die Frau muss auch im Kriegssturm tätig sein, wenn es sich darum handelt, der Armee beizustehen, unter ihr zu agitieren. Die Frau muss zur Behebung der Nöte der Armee tätig sein, teilnehmen, damit der rote Soldat sieht, dass man sich um ihn sorgt und müht. Die Frau kann sich weiter um die Verpflegung bei der Verteilung der Nahrungsmittel und der Verbesserung der Massenbeköstigung verdient machen und zur Entwicklung jener Speisehallen beitragen, die jetzt in so großem Umfange in Petrograd gegründet werden.

Auf all diesen Gebieten gewinnt die Betätigung der werktätigen Frau wahre organisatorische Bedeutung. Auch bei großen Musterwirtschaften und deren Beaufsichtigung ist die Frau unentbehrlich, sollen diese Einrichtungen bei uns nicht in den Kinderschuhen stecken bleiben. Ohne die Mitarbeit vieler arbeitender Frauen sind sie nicht durchzusetzen. Die letzte Arbeiterin kann bei der Beaufsichtigung der Nahrungsmittelverteilung, wie bei der Überwachung der Transporte nützlich sein. Solchen Aufgaben sind die Kräfte der parteilosen werktätigen Frauen vollkommen gewachsen, während ihre Verwirklichung mehr als alles andere zur Festigung der Sowjetordnung beitragen wird.

Indem die Macht der Sowjets das Privateigentum an Grund und Boden aufgehoben und es für Fabriken und Betriebe fast gänzlich abgeschafft hat, muss sie bestrebt sein, alle Werktätigen, nicht nur die Parteimitglieder, sondern auch die Parteilosen, und nicht nur die Männer, sondern auch die Frauen zum Neuaufbau des Wirtschaftslebens heranzuziehen. Diese von der Sowjetregierung begonnene Arbeit kann nur dann fortschreiten, wenn an ihr in ganz Russland statt Hunderte von Frauen, Millionen und Abermillionen Frauen teilnehmen. Ist das der Fall, dann wird, wir sind dessen überzeugt, der sozialistische Aufbau festen Boden erhalten haben. Dann werden die Werktätigen beweisen, dass sie auch ohne Gutsbesitzer und Kapitalisten zu leben und zu wirtschaften verstehen. Dann wird der Sozialismus in Russland so fest Wurzel gefasst haben, dass keinerlei Feinde, weder von außen, noch im Innern, der Sowjetrepublik gefährlich werden können.

 
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