|
Es ist für einen bestimmten Zeitpunkt eine große internationale
Manifestation (Kundgebung) zu organisieren, und zwar dergestalt, daß
gleichzeitig in allen Ländern und in allen Städten an einem bestimmten
Tage die Arbeiter an die öffentlichen Gewalten (Behörden) die
Forderung richten, den Arbeitstag auf acht Stunden festzusetzen und
die übrigen Beschlüsse des internationalen Kongresses von Paris zur
Ausführung zu bringen.
In Anbetracht der Tatsache, daß eine solche
Kundgebung bereits von dem Amerikanischen Arbeiterbund (Federation of
Labor) auf seinem im Dezember 1888 zu St. Louis abgehaltenen Kongreß
für den 1. Mai 1890 beschlossen worden ist, wird dieser Zeitpunkt als
Tag der internationalen Kundgebung angenommen.
Die Arbeiter der verschiedenen Nationen haben die
Kundgebung in der Art und Weise, wie sie ihnen durch die Verhältnisse
ihres Landes vorgeschrieben wird, in's Werk zu setzen.
|
Protokoll des Internationalen Arbeiter-Congresses zu Paris. |
|
Abgehalten vom 14. bis 20. Juli 1889, Nürnberg 1890, S. 123
|
|