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Zum Prozess gegen Milosevic in Den Haag

von Andi Babler und Tibor Zenker

 

Seit Februar 2002 steht der ehemalige jugoslawische Staatspräsident Slobodan Milosevic vor dem sogenannten „Kriegsverbrechertribunal“ in Den Haag vor Gericht. Nach dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der NATO, der die jugoslawische Infrastruktur inklusive vieler Sozialeinrichtungen zerstört hatte und bei dem hunderte zivile Opfer als „Kollateralschäden“ abgetan worden waren, wurde Milosevic entführt und vor ein sogenanntes „Gericht“ gestellt. Die Unabhängigkeit dieses Gerichtes ist eindeutig nicht gegeben. Jüngstes Beispiel dafür, wie es um das US-Verständnis internationaler Gerichtshöfe bestellt ist, war die Debatte um die Forderung seitens der USA, ihre SoldatInnen von jeder Verfolgung wegen Kriegsverbrechen durch den Internationalen Strafgerichtshof auszunehmen. Der Prozess gegen Milosevic vor dem „Kriegsverbrechertribunal“ in Den Haag ist eindeutig rechtswidrig und nur durch mehrere Rechtsbrüche bezüglich der UN-Charta, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der jugoslawischen und serbischen Verfassung überhaupt möglich:  

1. Milosevic wurde nicht an das Haager Tribunal ausgeliefert: Das jugoslawische und serbische Verfassungsrecht verbietet die Auslieferung von StaatsbürgerInnen (übrigens: kein Staat der Welt tut das). Der serbische Premier- und der Innenminister haben sich also über geltendes Recht und über einen Beschluss des Obersten serbischen Gerichtshofes hinweggesetzt. Diese sog. „Auslieferung“ war also illegal – es handelte sich um eine ganz simple, kriminelle Entführung wie im Fall der Entführung Öcalans in die Türkei. 

2. Der Entführung ging eine unverblümte Erpressung voraus: Die USA erklärten, wenn Milosevic bis 1. April 2001 entführt wäre, gäbe es sofort 100 Millionen Dollar Finanzhilfe. Und der Zynismus: Warum brauchte Serbien 100 Mill. US-Dollar – weil die USA im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg von 1999 die serbische zivile Infrastruktur zerstört haben… 

3. Das „Tribunal“ soll im Nachhinein eine Legitimation des NATO-Angriffskrieges von 1999 sein. Es steht außer Zweifel – und die SJ hat damals zurecht klar Stellung bezogen und an den Friedensdemos teilgenommen –, dass dieser Krieg ein klarer Völkerrechtsbruch durch die USA und die NATO war, durch Clinton, Blair und Schröder. Für diese de facto überführten Völkerrechtsverbrecher gab und gibt es keine Konsequenzen. Jugoslawien führte damals einen völkerrechtlich legitimen und notwendigen Verteidigungskrieg – dafür gab es Konsequenzen. Es soll nun so ausschauen, als wäre der Krieg, der unter einem eindeutigen Bruch der UN-Charta erfolgte, nicht nur legitim, sondern sogar legal gewesen. In diesem Sinne sitzt nicht nur Milosevic auf der Anklagebank, sondern der gesamte serbische Staat. 

4. Jeder Mensch hat das Recht auf ein faires Verfahren – auch Milosevic. „Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.“ (Art 10, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, beschlossen von der UNO-Vollversammlung am 10. Dezember 1948) – „Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“ (Artikel 11). Ein solches Verfahren ist in Den Haag nicht möglich. Warum?

- Der Gerichtshof ist per se illegal: nur eine UNO-Vollversammlung kann einen internationalen Gerichtshof legitimieren, einem internationalen Tribunal muss ein internationaler Vertrag zugrunde liegen, es muss von Staaten explizit anerkannt werden. Das heißt, die einzige Möglichkeit einer legalen Existenz eines Jugoslawien-Tribunals existiert nicht. Bei der Installation des Haager Jugoslawien-Tribunals handelt es sich um einen klaren Bruch des UNO-Rechts.

- Das Tribunal wurde durch den Sicherheitsrat als eine Maßnahme nach Kapitel VII der UN-Charta getätigt – wie soeben festgehalten, ist diese Anwendung ein Bruch des UNO-Rechts, denn Kapitel VII schließt die Schaffung von Gerichtshöfen sogar explizit aus. Aufgabengebiet dieses Kapitels wäre übrigens: „Friedenssicherung“: verhandlungswürdige Tatbestände sind in Den Haag jedoch Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, auf Verbrechen gegen den Frieden wurde verzichtet. Diejenigen, die den Frieden gebrochen und den Angriffskrieg gegen Jugoslawien begonnen haben, wissen wohl warum… 

5. Auch wenn das Tribunal selbst also schon illegal ist und sein muss: Wie sieht es nun mit den konkreten Prozessbedingungen aus?

- Milosevic, der nicht nur Angeklagter, sondern auch sein eigener Verteidiger ist, hatte keine ausreichende Vorbereitungszeit: Ihm wurden 3 Monate für das Lesen von 500.000 Seiten bisheriger Protokolle zugestanden. Das Lesen einer halben Million A4-Seiten würde mathematisch betrachtet 10 Monate dauern – sofern täglich 24 Stunden gelesen würde. Die Anklage hatte übrigens 4 Jahren Zeit zur Vorbereitung. Ist das die „Gleichheit der Waffen“, die vor Gericht der Anklage und der Verteidigung zusteht?

- Milosevic wurde verboten, sich mit Familieangehörigen und Angehörigen der SPS und befreundeter Organisationen zu treffen. Er hatte also nicht die Möglichkeit, mit potenziellen EntlastungszeugInnen oder BeraterInnen Gespräche zu führen.

- ZeugInnen der Verteidigung müssen in einem Vorverfahren genehmigt werden – solche Einschränkungen gibt es für die Anklage nicht. Die „Gleichheit der Waffen“ für Anklage und Verteidigung muss wie gesagt jedoch eine Grundvoraussetzung jedes ordentlichen Verfahrens sein.

- Milosevics Kommunikation (Telefon und Fax) wird kontrolliert und zeitlich beschränkt – Gleichheit der Waffen?

- Milosevic steht unter ständiger Kamerabeobachtung. Die NATO-Version von Big-Brother?

- Milosevic ist untersagt, mit der Presse zu kommunizieren und Interviews zu geben. Wenn wir uns anschauen, wie die Anklägerin del Ponte die Medien zur Vorverurteilung nutzt und den Prozess fast vorrangig medial inszeniert, dann ist das äußerst bemerkenswert. Und: Gleichheit der Waffen?

- Anträge der Anklage werden Milosevic vorenthalten: es wäre aber Grundrecht, beim eigenen Prozess anwesend zu sein…

- Milosevic wird das Wort entzogen, wenn er eine „politische Aussage“ macht. Der Prozess ist jedoch ein wesentlich politischer. Milosevic ist aufgrund seiner Tätigkeit als Politiker angeklagt.

- Art 11 der allg. Erklärung der Menschenrechte der UN bekräftigt die Unschuldsvermutung und das Recht des Angeklagten auf Öffentlichkeit des Verfahrens. Aber das „Verfahren“ von Slobodan Milosevic ist oft nicht öffentlich und wird bewusst gegen den prüfenden Blick der internationalen Öffentlichkeit abgeschirmt. Die Vorwände für die zahlreichen geschlossenen Sitzungen lauten: diffuse Sicherheitsbelange und die Wahrung der Anonymität der ZeugInnen.

- Zu guter letzt: 9% der Kosten des Tribunals werden von der UNO getragen – der Rest von… der NATO… – kann das ein unabhängiges und unbefangenes Gericht sein? 

Zusammenfassend kann also gesagt werden: 

- Der Gerichtshof ist nach internationalem Recht und nach der UN-Charta illegal

- Die sog. „Auslieferung“ Milosevics war rechtlich illegal

- Die Verteidigung hat im Prozess nicht die gleichen Rechte und Möglichkeiten wie die Anklage

- Der Prozess verstößt gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die übrigens in Österreich ein Gesetz in Verfassungsrang ist 

Daher ist für die Sozialistische Jugend wesentlich, sich zu den Inhalten der österreichischen Verfassung zu bekennen und einen klaren Bruch der von der UNO formulierten internationalen und unteilbaren Menschenrechte nicht zu dulden: nicht in Österreich, nicht in Belgrad und auch nicht Den Haag. Gegen Milosevic kann und soll ein Prozess geführt werden – jedoch vor einem unabhängigen und fairen Gericht. Derartiges steht jedem Menschen zu. Und deshalb ist die Forderung der Enthaftung Milosevics aus Den Haag richtig. Nicht, weil wir vielleicht glauben oder gar wüssten, er sei unschuldig – das können wir auch nicht wissen, denn das kann nur ein ordentliches Gericht feststellen –, sondern weil wir als Sozialistinnen und Sozialisten auf grundlegende Menschenrechte beharren müssen. Immer, überall und für jeden Menschen.

Wir fordern daher: 

- die Enthaftung Milosevics aus Den Haag und die Durchführung eines ordentlichen, fairen und menschenrechtskonformen Prozesses

- Schadenersatzzahlungen an die serbische Regierung durch die NATO-Staaten

- den sofortigen Abzug aller NATO-Einheiten aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien

 

 

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