Seit Februar 2002 steht der ehemalige jugoslawische
Staatspräsident Slobodan Milosevic vor dem sogenannten
„Kriegsverbrechertribunal“ in Den Haag vor Gericht. Nach dem
völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der NATO, der die jugoslawische
Infrastruktur inklusive vieler Sozialeinrichtungen zerstört hatte und
bei dem hunderte zivile Opfer als „Kollateralschäden“ abgetan worden
waren, wurde Milosevic entführt und vor ein sogenanntes „Gericht“
gestellt. Die Unabhängigkeit dieses Gerichtes ist eindeutig nicht
gegeben. Jüngstes Beispiel dafür, wie es um das US-Verständnis
internationaler Gerichtshöfe bestellt ist, war die Debatte um die
Forderung seitens der USA, ihre SoldatInnen von jeder Verfolgung wegen
Kriegsverbrechen durch den Internationalen Strafgerichtshof
auszunehmen. Der Prozess gegen Milosevic vor dem
„Kriegsverbrechertribunal“ in Den Haag ist eindeutig rechtswidrig und
nur durch mehrere Rechtsbrüche bezüglich der UN-Charta, der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der jugoslawischen und
serbischen Verfassung überhaupt möglich:
1. Milosevic wurde nicht an das Haager Tribunal
ausgeliefert: Das jugoslawische und serbische Verfassungsrecht
verbietet die Auslieferung von StaatsbürgerInnen (übrigens: kein Staat
der Welt tut das). Der serbische Premier- und der Innenminister haben
sich also über geltendes Recht und über einen Beschluss des Obersten
serbischen Gerichtshofes hinweggesetzt. Diese sog. „Auslieferung“ war
also illegal – es handelte sich um eine ganz simple, kriminelle
Entführung wie im Fall der Entführung Öcalans in die Türkei.
2. Der Entführung ging eine unverblümte Erpressung
voraus: Die USA erklärten, wenn Milosevic bis 1. April 2001 entführt
wäre, gäbe es sofort 100 Millionen Dollar Finanzhilfe. Und der
Zynismus: Warum brauchte Serbien 100 Mill. US-Dollar – weil die USA im
völkerrechtswidrigen Angriffskrieg von 1999 die serbische zivile
Infrastruktur zerstört haben…
3. Das „Tribunal“ soll im Nachhinein eine
Legitimation des NATO-Angriffskrieges von 1999 sein. Es steht außer
Zweifel – und die SJ hat damals zurecht klar Stellung bezogen und an
den Friedensdemos teilgenommen –, dass dieser Krieg ein klarer
Völkerrechtsbruch durch die USA und die NATO war, durch Clinton, Blair
und Schröder. Für diese de facto überführten Völkerrechtsverbrecher
gab und gibt es keine Konsequenzen. Jugoslawien führte damals einen
völkerrechtlich legitimen und notwendigen Verteidigungskrieg – dafür
gab es Konsequenzen. Es soll nun so ausschauen, als wäre der Krieg,
der unter einem eindeutigen Bruch der UN-Charta erfolgte, nicht nur
legitim, sondern sogar legal gewesen. In diesem Sinne sitzt nicht nur
Milosevic auf der Anklagebank, sondern der gesamte serbische Staat.
4. Jeder Mensch hat das Recht auf ein faires
Verfahren – auch Milosevic. „Jeder hat bei der Feststellung seiner
Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen
strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein
gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und
unparteiischen Gericht.“ (Art 10, Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte, beschlossen von der UNO-Vollversammlung am 10.
Dezember 1948) – „Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung
beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange
seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für
seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz
nachgewiesen ist.“ (Artikel 11). Ein solches Verfahren ist in Den Haag
nicht möglich. Warum?
- Der Gerichtshof ist per se illegal: nur eine
UNO-Vollversammlung kann einen internationalen Gerichtshof
legitimieren, einem internationalen Tribunal muss ein internationaler
Vertrag zugrunde liegen, es muss von Staaten explizit anerkannt
werden. Das heißt, die einzige Möglichkeit einer legalen Existenz
eines Jugoslawien-Tribunals existiert nicht. Bei der Installation des
Haager Jugoslawien-Tribunals handelt es sich um einen klaren Bruch des
UNO-Rechts.
- Das Tribunal wurde durch den Sicherheitsrat als
eine Maßnahme nach Kapitel VII der UN-Charta getätigt – wie soeben
festgehalten, ist diese Anwendung ein Bruch des UNO-Rechts, denn
Kapitel VII schließt die Schaffung von Gerichtshöfen sogar explizit
aus. Aufgabengebiet dieses Kapitels wäre übrigens:
„Friedenssicherung“: verhandlungswürdige Tatbestände sind in Den Haag
jedoch Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit, auf Verbrechen gegen den Frieden wurde verzichtet.
Diejenigen, die den Frieden gebrochen und den Angriffskrieg gegen
Jugoslawien begonnen haben, wissen wohl warum…
5. Auch wenn das Tribunal selbst also schon illegal
ist und sein muss: Wie sieht es nun mit den konkreten
Prozessbedingungen aus?
- Milosevic, der nicht nur Angeklagter, sondern
auch sein eigener Verteidiger ist, hatte keine ausreichende
Vorbereitungszeit: Ihm wurden 3 Monate für das Lesen von 500.000
Seiten bisheriger Protokolle zugestanden. Das Lesen einer halben
Million A4-Seiten würde mathematisch betrachtet 10 Monate dauern –
sofern täglich 24 Stunden gelesen würde. Die Anklage hatte übrigens 4
Jahren Zeit zur Vorbereitung. Ist das die „Gleichheit der Waffen“, die
vor Gericht der Anklage und der Verteidigung zusteht?
- Milosevic wurde verboten, sich mit
Familieangehörigen und Angehörigen der SPS und befreundeter
Organisationen zu treffen. Er hatte also nicht die Möglichkeit, mit
potenziellen EntlastungszeugInnen oder BeraterInnen Gespräche zu
führen.
- ZeugInnen der Verteidigung müssen in einem
Vorverfahren genehmigt werden – solche Einschränkungen gibt es für die
Anklage nicht. Die „Gleichheit der Waffen“ für Anklage und
Verteidigung muss wie gesagt jedoch eine Grundvoraussetzung jedes
ordentlichen Verfahrens sein.
- Milosevics Kommunikation (Telefon und Fax) wird
kontrolliert und zeitlich beschränkt – Gleichheit der Waffen?
- Milosevic steht unter ständiger
Kamerabeobachtung. Die NATO-Version von Big-Brother?
- Milosevic ist untersagt, mit der Presse zu
kommunizieren und Interviews zu geben. Wenn wir uns anschauen, wie die
Anklägerin del Ponte die Medien zur Vorverurteilung nutzt und den
Prozess fast vorrangig medial inszeniert, dann ist das äußerst
bemerkenswert. Und: Gleichheit der Waffen?
- Anträge der Anklage werden Milosevic
vorenthalten: es wäre aber Grundrecht, beim eigenen Prozess anwesend
zu sein…
- Milosevic wird das Wort entzogen, wenn er eine
„politische Aussage“ macht. Der Prozess ist jedoch ein wesentlich
politischer. Milosevic ist aufgrund seiner Tätigkeit als Politiker
angeklagt.
- Art 11 der allg. Erklärung der Menschenrechte der
UN bekräftigt die Unschuldsvermutung und das Recht des Angeklagten auf
Öffentlichkeit des Verfahrens. Aber das „Verfahren“ von Slobodan
Milosevic ist oft nicht öffentlich und wird bewusst gegen den
prüfenden Blick der internationalen Öffentlichkeit abgeschirmt. Die
Vorwände für die zahlreichen geschlossenen Sitzungen lauten: diffuse
Sicherheitsbelange und die Wahrung der Anonymität der ZeugInnen.
- Zu guter letzt: 9% der Kosten des Tribunals
werden von der UNO getragen – der Rest von… der NATO… – kann das ein
unabhängiges und unbefangenes Gericht sein?
Zusammenfassend kann also gesagt werden:
- Der Gerichtshof ist nach internationalem Recht
und nach der UN-Charta illegal
- Die sog. „Auslieferung“ Milosevics war rechtlich
illegal
- Die Verteidigung hat im Prozess nicht die
gleichen Rechte und Möglichkeiten wie die Anklage
- Der Prozess verstößt gegen die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte, die übrigens in Österreich ein Gesetz in
Verfassungsrang ist
Daher ist für die Sozialistische Jugend
wesentlich, sich zu den Inhalten der
österreichischen Verfassung zu bekennen und einen klaren Bruch der von
der UNO formulierten internationalen und unteilbaren Menschenrechte
nicht zu dulden: nicht in Österreich, nicht in Belgrad und auch nicht
Den Haag. Gegen Milosevic kann und soll ein Prozess geführt werden –
jedoch vor einem unabhängigen und fairen Gericht. Derartiges steht
jedem Menschen zu. Und deshalb ist die Forderung der Enthaftung
Milosevics aus Den Haag richtig. Nicht, weil wir vielleicht glauben
oder gar wüssten, er sei unschuldig – das können wir auch nicht
wissen, denn das kann nur ein ordentliches Gericht feststellen –,
sondern weil wir als Sozialistinnen und Sozialisten auf grundlegende
Menschenrechte beharren müssen. Immer, überall und für jeden Menschen.
Wir fordern daher:
- die Enthaftung Milosevics aus Den Haag und die
Durchführung eines ordentlichen, fairen und menschenrechtskonformen
Prozesses
- Schadenersatzzahlungen an die serbische Regierung
durch die NATO-Staaten
- den sofortigen Abzug aller NATO-Einheiten aus dem
Gebiet des ehemaligen Jugoslawien