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Angesichts der
Tatsache,
dass der Anschluss des
Jahres 1938 nicht, wie dies zwischen zwei souveränen Staaten
selbstverständlich ist, zur Wahrung aller Interessen durch
Verhandlungen von Staat zu Staat vereinbart und durch Staatsverträge
abgeschlossen,
sondern durch
militärische Bedrohung von außen und den hochverräterischen Terror
einer nazifaschistischen Minderheit eingeleitet, einer wehrlosen
Staatsleitung abgelistet und abgepresst,
endlich durch
militärische kriegsmäßige Besetzung des Landes dem hilflos gewordenen
Volke Österreichs aufgezwungen worden ist,
angesichts der weiteren
Tatsachen,
dass die so vollzogene
Annexion des Landes sofort missbraucht worden ist,
alle zentralen
staatlichen Einrichtungen der ehemaligen Bundesrepublik Österreich,
seine Ministerien und sonstigen Regierungseinrichtungen zu beseitigen
und deren Bestände nach Berlin wegzuführen, so den historisch
gewordenen einheitlichen Bestand Österreichs aufzulösen und vollkommen
zu zerstören,
Österreichs Hauptstadt
Wien, die vielhundertjährige glorreiche Residenzstadt, zu einer
Provinzstadt zu degradieren,
die Bundesländer aller
ihrer geschichtlichen Selbstregierungsrechte zu berauben und zu
willenlosen Verwaltungssprengeln unberufener und dem Volke
unverantwortlicher Statthalter zu machen,
und darüber hinaus
angesichts der Tatsachen,
dass diese politische
Annexion Österreichs zur wirtschaftlichen und kulturellen Beraubung
Wiens und der österreichischen Bundesländer ausgenützt und missbraucht
worden ist,
die Österreichische
Nationalbank aufzuheben und ihren Goldschatz nach Berlin zu entführen,
alle großen Unternehmungen Österreichs reichsdeutschen Firmen
einzuverleiben
und so das
österreichische Volk aller selbständigen Verfügung über die
natürlichen Quellen seines Wohlstandes zu berauben;
dass dieser Missbrauch
endlich dem österreichischen Volke auch seine geistigen und
kulturellen Hilfsquellen verkümmert hat, indem er die unermesslichen
Kunst- und Kulturschätze des Landes, welche selbst der harte Friede
von Saint-Germain durch ein 20jähriges Verbot vor jeder Veräußerung
geschützt hat, der Verschleppung außer Landes preisgegeben hat,
und endlich angesichts
der Tatsache,
dass die
nationalsozialistische Reichsregierung Adolf Hitlers kraft dieser
völligen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Annexion des
Landes
das macht- und
willenlos gemachte Volk Österreichs in einen sinn- und aussichtslosen
Eroberungskrieg geführt hat, den kein Österreicher jemals gewollt hat,
jemals vorauszusehen oder gutzuheißen instand gesetzt war, zur
Bekriegung von Völkern, gegen die kein wahrer Österreicher jemals
Gefühle der Feindschaft oder des Hasses gehegt hat,
in einen
Eroberungskrieg, der von den Eisfeldern des hohen Nordens bis zu den
Sandwüsten Afrikas, von der stürmischen Küste des Atlantiks bis zu den
Felsen des Kaukasus
viele Hunderttausende
der Söhne unseres Landes, beinahe die ganze Jugend- und Manneskraft
unseres Volkes, bedenkenlos hingeopfert hat,
um zum Schlusse noch
unsere heimatlichen Berge als letzte Zuflucht gescheiterter
Katastrophenpolitiker zu benützen und kriegerischer Zerstörung und
Verwüstung preiszugeben,
angesichts dieser
Tatsachen und im Hinblick darauf,
dass durch die drei
Weltmächte in wiederholten feierlichen Deklarationen, insbesondere in
der Deklaration der Krimkonferenz und in der Konferenz der
Außenminister Hull, Eden und Molotow zu Moskau Oktober 1943 festgelegt
worden ist:
„Die Regierungen
Großbritanniens, der Sowjetunion und der Vereinigten Staaten von
Amerika kamen überein, dass Österreich, das erste freie Land, das der
Hitlerschen Aggression zum Opfer gefallen ist, von der deutschen
Herrschaft befreit werden muss. Sie betrachten den Anschluss, der
Österreich am 15. März 1938 von Deutschland aufgezwungen worden ist,
als null und nichtig. Sie geben ihrem Wunsche Ausdruck, ein freies und
wiederhergestelltes Österreich zu sehen und dadurch dem
österreichischen Volke selbst, ebenso wie anderen benachbarten
Staaten, vor denen ähnliche Probleme stehen werden, die Möglichkeit zu
geben, diejenige politische und wirtschaftliche Sicherheit zu finden,
die die einzige Grundlage eines dauerhaften Friedens ist.“
Angesichts der
angeführten Tatsachen und im Hinblick auf die feierlichen Erklärungen
der drei Weltmächte, denen sich inzwischen beinahe alle Regierungen
des Abendlandes angeschlossen haben, erlassen die unterzeichneten
Vertreter aller antifaschistischen Parteien Österreichs ausnahmslos
die nachstehende
Unabhängigkeitserklärung.
Artikel I.
Die
demokratische Republik Österreich ist wiederhergestellt und im Geiste
der Verfassung von 1920 einzurichten.
Artikel II.
Der im Jahre
1938 dem österreichischen Volke aufgezwungene Anschluss ist null und
nichtig.
Artikel III.
Zur Durchführung
dieser Erklärung wird unter Teilnahme aller antifaschistischen
Parteirichtungen eine Provisorische Staatsregierung eingesetzt und
vorbehaltlich der Rechte der besetzenden Mächte mit der vollen
Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt betraut.
Artikel IV.
Vom Tage der
Kundmachung dieser Unabhängigkeitserklärung sind alle von
Österreichern dem Deutschen Reiche und seiner Führung geleisteten
militärischen, dienstlichen oder persönlichen Gelöbnisse nichtig und
unverbindlich.
Artikel V.
Von diesem Tage
an stehen alle Österreicher wieder im staatsbürgerlichen Pflicht- und
Treueverhältnis zur Republik Österreich.
In pflichtgemäßer
Erwägung des Nachsatzes der erwähnten Moskauer Konferenz, der lautet:
„Jedoch wird Österreich
darauf aufmerksam gemacht, dass es für die Beteiligung am Kriege auf
seiten Hitlerdeutschlands Verantwortung trägt, der es nicht entgehen
kann, und dass bei der endgültigen Regelung unvermeidlich sein eigener
Beitrag zu seiner Befreiung berücksichtigt werden wird.“,
wird die einzusetzende
Staatsregierung ohne Verzug die Maßregeln ergreifen, um jeden ihr
möglichen Beitrag zu seiner Befreiung zu leisten, sieht sich jedoch
genötigt, festzustellen, dass dieser Beitrag angesichts der
Entkräftung unseres Volkes und Entgüterung unseres Landes zu ihrem
Bedauern nur bescheiden sein kann.
Wien, den 27. April 1945.
Urkund dessen die
eigenhändigen Unterschriften der Vorstände der politischen Parteien
Österreichs:
Für den Vorstand der
österreichischen Sozialdemokratie, nunmehr Sozialistische Partei
Österreichs (Sozialdemokraten und Revolutionäre Sozialisten):
Dr. Karl Renner m. p.
Dr. Adolf Schärf m. p.
Für den Vorstand der
Christlichsozialen Volkspartei bzw. nunmehr Österreichische
Volkspartei:
Leopold Kunschak m. p.
Für die Kommunistische
Partei Österreichs:
Johann Koplenig m. p.
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