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I. Der II. Kongress der III.
Internationale erneuert den Beschluss des I. Kongresses, betreffend
die Notwendigkeit, die breitesten Massen der proletarischen Frauen zum
Klassenbewusstsein zu wecken, mit den kommunistischen Ideen zu
erfüllten und als zielklare, tatentschlossene und opferbereite
Kämpferinnen und Mitarbeiterinnen für den Kommunismus zu sammeln. Die
kraftvollste Betätigung der Proletarierinnen im revolutionären Ringen
für die Überwindung des Kapitalismus und die Verwirklichung des
Kommunismus ist unabweisbar. Es gilt, damit alle Frauen ganzes
soziales Recht gesichert wird, durch ihre Erziehung wie bei
Berufstätigkeit und Mutterschaft volles freies Menschentum in fester
Solidarität mit der Gesamtgesellschaft zu entwickeln. Es gilt, damit
das Proletariat die Geschlossenheit und Macht erwirbt, im
revolutionären Kampf gegen die bürgerliche Ordnung ebenso wie durch
den revolutionären Aufbau der neuen Ordnung, die gesellschaftlichen
Bedingungen für dieses Ziel zu schaffen.
II. Die Geschichte der Vergangenheit
und Gegenwart lehrt, dass das Privateigentum die letzte und tiefste
Wurzel der Vorrechts- und Vorzugsstellung des Mannes vor dem Weibe
ist. Erst mit dem Aufkommen und der Befestigung des Privateigentums
konnten wie der Sklave, so auch Weib und Kind Besitztum des Mannes
werden, konnte sich auf der Grundlage der Herrschaft eines Menschen
über einen anderen Menschen, wie der Klassengegensatz zwischen Reichen
und Armen, Ausbeutern und Ausgebeuteten, so auch das Verhältnis der
Abhängigkeit der Frau als Weib und Mutter vom Manne, ihre
Untertänigkeit unter ihn, ihre Rechtlosigkeit in der Familie und im
öffentlichen Leben herausbilden. Dieses Verhältnis lebt aber auch
heute noch bei den sogenannten Kulturvölkern weiter in Sitte und
Vorurteil, in der Rechtlosigkeit oder wenigstens in der
Minderberechtigung des weiblichen Geschlechtes vor dem Gesetz, in
seiner benachteiligten Stellung in Familie, Staat und Gesellschaft, in
seiner geistigen Bevormundung und Rückständigkeit, in der ungenügenden
Einschätzung der mütterlichen Leistungen nach ihrer Bedeutung für die
Gesellschaft. Bei den Völkern europäischer Kultur wurde dieser Stand
der Dinge dadurch befestigt und gefördert, dass mit der Entwicklung
des zünftigen Handwerks die Frau aus dem Gebiete der
gesellschaftlichen gewerblichen Gütererzeugung verdrängt und in ihrer
Betätigung ausschließlich auf die Hauswirtschaft und die eigene
Familie verwiesen wurde.
Soll die Frau volle gesellschaftliche
Gleichberechtigung mit dem Manne erhalten – in Wahrheit und in der Tat
und nicht bloß mit toten Gesetzestexten auf geduldigem Papier –, soll
sie wie der Manne freie Entwicklungs- und Auswirkungsmöglichkeit für
ganzes Menschentum gewinnen, so müssen zwei Hauptbedingungen erfüllt
werden: Das Privateigentum an den Produktionsmitteln ist aufzuheben
und durch das Gesellschaftseigentum zu ersetzen; die Tätigkeit der
Frau ist der gesellschaftlichen Gütererzeugung in einer ausbeutungs-
und knechtschaftslosen Ordnung einzugliedern. Nur die Verwirklichung
dieser beiden Bedingungen schließt es aus, dass die Frau entweder als
Weib und Mutter in der Familie in wirtschaftliche Abhängigkeit vom
Manne gerät oder aber infolge des Klassengegensatzes zwischen
Ausbeutern und Ausgebeuteten als Proletarierin und Berufstätige im
Betrieb unter die wirtschaftliche Knechtschaft und Ausbeutung durch
den Kapitalisten fällt, dass durch einseitige, übersteigerte
Anforderungen, sei es der Hauswirtschaft und Mutterschaft, sei es der
Berufstätigkeit, wertvollste Kräfte und Gaben verkümmern und eine
harmonische Vereinigung beider Pflichtkreise unmöglich gemacht wird.
Nur die Verwirklichung dieser beiden Bedingungen verbürgt es, dass die
Frau mit allseitig entwickelten Fähigkeiten und Kräften als
gleichverpflichtet und gleichberechtigt Arbeitende, Schaffende in
einer Gemeinschaft gleichverpflichtet und gleichberechtigt Arbeitender
und Schaffender wirkt und dass Berufstätigkeit und Mutterschaft sich
zum Ringe vollen Auslebens zusammenschließen.
III. Die Forderungen der bürgerlichen
Frauenbewegung erweisen sich als ohnmächtig, der Gesamtheit der Frauen
volles Recht und volles Menschentum zu gewährleisten. Gewiss kommt
ihrer Durchsetzung die nicht zu unterschätzende grundsätzliche
Bedeutung zu, dass die bürgerliche Gesellschaft und ihr Staat das alte
Vorurteil von der Minderwertigkeit des weiblichen Geschlechtes
offiziell auslöschen und mit der Gleichberechtigung des Weibes seine
soziale Gleichwertigkeit anerkennen. Allein, in der Praxis läuft die
Verwirklichung frauenrechtlerischer Forderungen in der Hauptsache
darauf hinaus, die kapitalistische Ordnung zugunsten der Frauen und
Töchter der besitzenden Klasse zu reformieren, während die ungeheure
Mehrzahl der Proletarierinnen, die Frauen des schaffenden Volkes, nach
wie vor als Unfreie und Ausgebeutete der Verkümmerung und der
Missachtung ihres Menschentums, ihrer Rechte und Interessen
preisgegeben sind.
Solange der Kapitalismus fortbesteht,
bedeutet das Recht der Frau auf freie Verfügung über ihr Vermögen und
ihre Person die letzte Stufe der Emanzipation des Besitzes und
erweiterte Ausbeutungsmöglichkeiten der Proletarierinnen durch die
Kapitalisten. Das Recht der Frau auf gleiche Bildung und
Berufstätigkeit mit dem Manne läuft darauf hinaus, den Frauen der
Besitzenden die sogenannten höheren Berufsgebiete zu erschließen,
damit den Grundsatz der kapitalistischen Konkurrenz auch hier zu
unbeschränkten Geltung zu bringen und den wirtschaftlichen wie
sozialen Gegensatz zwischen den Geschlechtern zu verschärfen. Sogar
die wichtigste und weittragenste der frauenrechtlerischen Forderungen
– die der vollen politischen Gleichberechtigung der Geschlechter,
insbesondere die der Zuerkennung des aktiven und passiven Wahlrechts –
ist durchaus unzulänglich, den Frauen der Nichts- und Wenigbesitzenden
in Wirklichkeit ganzes Recht und volle Freiheit sicherzustellen.
Denn bei dem Fortbestand des
Kapitalismus ist das Wahlrecht nur zur Verwirklichung der lediglich
formalen politischen, bürgerlichen Demokratie da, es besagt keineswegs
tatsächliche wirtschaftliche, proletarische Demokratie. Das
allgemeine, gleiche, geheime, direkte, aktive und passive Wahlrecht
für alle Erwachsenen bedeutet nur die letzte Entwicklungsstufe der
bürgerlichen Demokratie und wird zur Grundlage und zum Deckmantel für
die vollkommenste politische Form der Klassenherrschaft der
Besitzenden und Ausbeutenden. Diese Klassenherrschaft verschärft sich
aber in der jetzigen Periode des Imperialismus, der revolutionären
gesellschaftlichen Entwicklung – dem demokratischen Wahlrecht zum
Trotz – zur gewaltigsten, brutalsten Klassendiktatur gegen die
Besitzlosen und Ausgebeuteten. Dieses Wahrecht hebt nicht das
Privateigentum an den Produktionsmitteln auf und damit auch nicht den
Klassengegensatz zwischen Bourgeoisie und Proletariat, es beseitigt
mithin auch nicht die Ursache der wirtschaftlichen Abhängigkeit und
Ausbeutung der ungeheuren Mehrzahl von Frauen und Männern durch die
Minderheit der besitzenden Frauen und Männer. Es verhüllt nur diese
Abhängigkeit und Ausbeutung durch den trügerischen Schleier der
politischen Gleichberechtigung. Auch die volle politische
Gleichberechtigung kann daher für die Proletarierinnen nicht etwa das
Endziel ihrer Bewegung, ihres Kampfes sein. Für sie kommt der Besitz
des Wahlrechtes und der Wählbarkeit nur als ein Mittel unter anderen
Mitteln in Betracht, sich zu sammeln und zu schulen für Arbeit und
Kampf zur Aufrichtung einer Gesellschaftsordnung, die erlöst ist von
der Herrschaft des Privateigentums über die Menschen und die daher
nach der Aufhebung des Klassengegensatzes zwischen Ausbeutern und
Ausgebeuteten die Gesellschaftsordnung freier, gleichberechtigter und
gleichverpflichteter Arbeitender sein kann.
IV. Der Kommunismus ist die einzige
Gesellschaftsordnung, die diese Bedingungen erfüllt und damit auch
volle Freiheit und volles Recht für die Gesamtheit des weiblichen
Geschlechtes gewährleistet. Die Grundlage des Kommunismus ist das
Gesellschaftseigentum an den großen, die soziale Wirtschaft
beherrschenden Mitteln der Gütererzeugung und Güterverteilung, des
Verkehrs. Indem er das Privateigentum an diesen Mitteln aufhebt
beseitigt er die Ursache der Knechtung und Ausbeutung von Menschen
durch Menschen, den sozialen Gegensatz zwischen Reichen und Armen,
Ausbeutern und Ausgebeuteten, Herrschenden und Unterdrückten und damit
auch den wirtschaftlichen und sozialen Gegensatz zwischen Mann und
Weib. Als gesellschaftliche Mitbesitzerin, Mitverwaltende und
Mitanwendende der Produktions- und Verteilungsmittel, als
gesellschaftlich Mitgenießende der materiellen und kulturellen
Ergebnisse ihrer Anwendung und Ausnutzung ist die Frau in ihrer
Entwicklung und in ihrer Betätigung einzig und allein durch die Bande
der Solidarität von dem Gesellschaftsganzen abhängig – und nicht
zufolge ihres Geschlechtes von der Einzelperson eines Mannes, auch
nicht von der kleinen moralischen Einheit der Familie, aber ebenso
wenig von einem profitpressenden Kapitalisten und einer ausbeuterische
herrschenden Klasse.
Das oberste Gesetz der
kommunistischen Wirtschaft ist die Befriedigung des Bedarfs aller
Gesellschaftsmitglieder an materiellen und kulturellen Gütern,
entsprechend dem Maßstabe der jeweils vorhandenen höchsten,
fortgeschrittensten Produktions- und Kulturmöglichkeiten. Dieses Ziel
kann nur erreicht werden bei Durchführung der allgemeinen
Arbeitspflicht für alle gesunden, normalen Erwachsenen, ohne
Unterschied des Geschlechtes. Es kann nur erreicht werden in einer
Gesellschaftsorganisation, die die Gleichwertigkeit aller sozial
notwendigen und nützlichen Arbeit anerkennt, auch das mütterliche
Wirken und Walten als gesellschaftliche Leistung wertet und
Entwicklungsbedingungen ihrer Glieder von der Geburt an einstellt auf
freie gesellschaftliche Arbeit und höchste bewusste
Leistungsfähigkeit.
V. Der Kommunismus, der große Erlöser
des weiblichen Geschlechtes, kann jedoch nun und nimmer das Ergebnis
des gemeinsamen Kampfes der Frauen aller Klassen für die Reform der
bürgerlichen Ordnung im Sinne frauenrechtlerischer Forderungen, also
gegen die bevorrechtete gesellschaftliche Stellung des männlichen
Geschlechts sein. Er kann einzig und allein verwirklicht werden durch
den gemeinsamen Klassenkampf der Frauen und Männer des ausgebeuteten
Proletariats gegen die Vorrechte, die Mach der Männer und Frauen der
besitzenden und ausbeutenden Klassen. Das Ziel dieses Klassenkampfes
ist die Überwindung der bürgerlichen Gesellschaft, des Kapitalismus.
In diesem Kampf kann das Proletariat nur siegreich sein, wenn es durch
revolutionäre Massenaktionen die Gewalt der ausbeutenden Bourgeoisie,
ihre Klassenherrschaft in Wirtschaft und Staat bricht durch die
Eroberung der politischen Macht und durch die Aufrichtung seiner
eigenen Klassendiktatur in der Räteordnung. Nicht die bürgerliche
Demokratie, sondern erst nach Überwindung dieser Demokratie die
proletarische Klassenherrschaft, der proletarische Staat, ist die
unumgängliche Vorstufe der kommunistischen Gesellschaft
gleichberechtigter und gleichverpflichteter, freier Arbeiter. In dem
Kampf um die Macht im Staat setzen die ausbeutenden und herrschenden
Klassen dem vorwärtsstürmenden Proletariat die brutalsten Gewaltmittel
ihrer Klassendiktatur entgegen. Die revolutionären Massenaktionen der
Ausgebeuteten und Unterdrückten gipfeln schließlich im Bürgerkrieg.
Der Sieg des Proletariats durch
revolutionäre Massenaktionen und im Bürgerkrieg ist ohne die ziel- und
wegsichere, opferbereite, kampfentschlossene Beteiligung der Frauen
des werktätigen Volkes unmöglich. Denn diese machen die Hälfte, bei
den meisten Kulturvölkern sogar die größere Hälfte, des werktätigen
Volkes aus, und ihre Rolle in der gesellschaftlichen Wirtschaft wie in
der Familie ist sehr oft entscheidend für den Ausgang der
Klassenkämpfe zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten wie für das
Verhalten der einzelnen Proletarier in diesen Kämpfen. Die Eroberung
der politischen Macht durch das Proletariat muss auch die Tat der
überzeugten kommunistischen Proletarierinnen sein. Das gleiche gilt
nach der Aufrichtung der proletarischen Klassendiktatur von dem Aufbau
der Räteordnung, von der Durchführung des Kommunismus. Diese
tiefgreifende, riesigste Umwälzung der Gesellschaft, ihrer
wirtschaftlichen Grundlage, aller ihrer Einrichtungen, ihres gesamten
kulturellen, moralischen Lebens ist ohne die tätige und
verständnisvolle Mitwirkung der breitesten kommunistische gesinnten
Frauenmassen ein Ding der Unmöglichkeit. Die Mitwirkung solcher
Frauenmassen besagt nicht nur dem Umfang nach vermehrte Arbeit für die
Verwirklichung des Kommunismus, sondern auch der Art nach andere, also
reichere, vielseitigere Leistungen. Sie ist eine Voraussetzung für die
nötige Vermehrung des materiellen Reichtums der Gesellschaft wie für
die Steigerung, Verfeinerung und Vertiefung ihrer Kultur.
VI. Das höllische Verbrechen des
imperialistischen Weltkrieges der großen kapitalistischen Staaten und
die Zustände, die dieser Krieg geschaffen hat, haben für die
erdrückende Mehrzahl der Frauen die sozialen Gegensätze und Übel aufs
höchste gesteigert, die unabwendbare Folgen des Kapitalismus sind und
nur nach seiner Vernichtung verschwinden können. Und das nicht bloß in
den kriegführenden, sondern auch in den sogenannten neutralen Staaten,
denn insgesamt sind sie ebenfalls mehr oder weniger von dem blutigen
Mahlstrom des Weltkrieges und seiner Auswirkung ergriffen worden. Die
ungeheuerliche und wachsende Spannung zwischen den Wucherpreisen des
Lebensbedarfs und dem Einkommen, Existenzmitteln ungezählter Millionen
Frauen verschärfen deren Sorgen, Entbehrungen, Leiden und Lasten als
Erwerbstätige, als Hausfrauen und Mütter auf das unerträglichste. Die
Wohnungsnot ist zu einer furchtbaren Geißel geworden. Der
Gesundheitszustand gerade der Frauen verschlechtert sich dauernd und
in rasch steigendem Maße als Folge der chronischen Unterernährung und
der erdrückenden Arbeitsbürde im Erwerb und in der Hauswirtschaft. Die
Zahl der Mütter nimmt ab, die normal entbinden können und kräftigen,
gesunden Kindern das Leben schenken. Die Säuglingssterblichkeit
schnellt unheimlich in die Höhe, Krankheit und Siechtum,
unvermeidliche Folgen von ungenügender Ernährung und jämmerlichen
Lebensbedingungen überhaupt, sind das Schicksal Hunderttausender, ja
Millionen proletarischer Kinder, sind die Verzweiflung ihrer Mütter.
Eine besondere Erscheinung verschärft
die Qualen der Frauen in allen Ländern, in denen sich der Kapitalismus
noch in der Herrschaft behauptet. Während des Krieges gewann die
Berufsarbeit der Frau eine außerordentliche Ausdehnung. Zumal in den
kriegführenden Ländern lautete die Losung: die Frauen in die
Schützengräben der Wirtschaft, der Verwaltung, aller Kulturtätigkeit.
Das Vorurteil gegen das „schwache, minderbegabte und rückständige
Geschlecht“ verstummte vor den Schlachttrompetern der
imperialistischen Weltmachts- und Ausbeutungsgier, dieser stärksten
Auswirkung des internationalen Kapitalismus. Der Zwang zu verdienen,
die Lüge der Vaterlandsverteidigung mit kapitalistischer Profitsucht
vereinigt trieben Frauenmassen als Berufstätige in die Industrie und
Landwirtschaft, in Handel und Verkehr. In allen Zweigen der kommunalen
und staatlichen Verwaltung, der sogenannten öffentlichen Dienste und
gelehrten Berufe drang die Frauenarbeit reißend und unaufhaltsam vor.
Nun, da im Gefolge des Weltkrieges
die kapitalistische Wirtschaft aus den Fugen geht, zusammenbricht;
nun, wo sich der noch herrschende Kapitalismus als ohnmächtig erweist,
die Wirtschaft gemäß den Existenz- und Kulturbedürfnissen der
breitesten schaffenden Massen aufzubauen; nun, wo der Zerfall der
Wirtschaft und ihre Sabotage durch die Kapitalisten eine nie
dagewesene Krise der Produktionsstockung und der Erwerbslosigkeit
heraufbeschworen haben, sind die Frauen die ersten und zahlreichsten
Opfer dieser Krise. Die einzelnen Kapitalisten wie die kapitalistische
Gemeinde- und Staatsverwaltung etc. fürchten die meist politisch
unaufgeklärte und unorganisierte Frau weniger als den arbeitslosen
Mann. Sie rechnen auch damit, dass diese bei Brotlosigkeit als letzte
Ware ihr Weibtum zum Markte tragen und verkaufen kann. In allen
Ländern, wo das Proletariat nicht revolutionär kämpfend die Macht
erobert hat, erklingt heute wieder stark die Losung: Heraus mit der
Frau aus dem Erwerbsleben, die Frau zurück ins Heim! Sie findet ihr
Echo bis in die Gewerkschaften, erschwert und hemmt den Kampf für die
gleiche Entlohnung gleicher Leistung beider Geschlechter, und in ihrem
Gefolge gewinnt die alte kleinbürgerlich-reaktionäre Ideologie von dem
„einzig wahren Naturberuf“ und der Minderwertigkeit des Weibes neues
Leben. Als parallele Erscheinung zu der steigenden Erwerbslosigkeit
und bitteren Not ungezählter Frauen geht die zunehmende Prostitution
in den verschiedensten Formen, von der Versorgungsehe an bis zum
nackten Verkauf des weiblichen Körpers bei geschlechtlicher
„Akkordarbeit“.
Die steigende Tendenz zur
Wiederverdrängung der Frau aus dem Gebiet der gesellschaftlichen
Arbeit steht in schreiendem Gegensatz zu dem vermehrten Bedürfnis
breitester Frauenmassen nach selbständigem Erwerb und befriedigender
Tätigkeit. Der Weltkrieg hat Millionen Männer gemordet, weitere
Millionen zu ganz oder teilweise unterhalts- und pflegebedürftigen
Krüppeln gemacht; die Auflösung der kapitalistischen Wirtschaft setzt
Millionen Männer außerstand, wie früher durch ihre Berufsarbeit für
den Unterhalt ihrer Familie aufzukommen. Die hervorgehobene Tendenz
steht aber auch in schroffstem Widerspruch zu den Interessen der
übergroßen Mehrzahl der Gesellschaftsglieder. Nur wenn der
Gesellschaft auf den verschiedensten Wirkungsgebieten auch alle Kräfte
und Talente der Frau nutzbar gemacht werden, ist es möglich, die
riesige Vernichtung materieller und kultureller Güter durch den Krieg
auszugleichen, die nötige Steigerung des Reichtums und der Kultur
herbeizuführen.
Die um sich greifende Tendenz, die
Frau als Mitschaffende an der gesellschaftlichen Gütererzeugung und
Kultur zu verdrängen, hat als letzte Wurzel die Gier der
kapitalistischen Profitpresser, ihre Ausbeutungsmacht zu verewigen.
Sie beweist die Unvereinbarkeit der kapitalistischen Wirtschaft, der
bürgerlichen Ordnung mit den wichtigsten Lebensinteressen der
erdrückenden Mehrzahl der Frauen, der Gesellschaftsglieder überhaupt.
Für alle die drückenden
Gegenwartsnöte der Frau ist aber das eine entscheidend. Sie sind der
unvermeidliche Ausfluss von Wesensäußerungen des ausbeutenden und
knechtenden Kapitalismus. Der Krieg hat sie aufs höchste verschärft
und gesteigert und zum traurigen Los größter Frauenmassen gemacht. Sie
sind jedoch nicht vorübergehende Erscheinungen, die mit dem Frieden
verschwinden werden. Davon zu schweigen, dass der weitere Bestand des
Kapitalismus die Menschheit mit neuen imperialistischen Raubkriegen
bedroht, die sich schon heute deutlich genug ankündigen. Die vielen
Millionen Proletarierinnen, Frauen des schaffenden Volkes empfinden
die sozialen Gegenwartsübel am drückendsten, weil das Zusammenwirken
ihrer Klassenlage als Ausgebeutete und ihrer Geschlechtslage als
Minderberechtigte sie im höchsten Maße zu Opfern der kapitalistischen
Ordnung macht. Allein, ihre Nöte und Leiden sind nur Teilerscheinungen
des allgemeinen Geschicks der ausgebeuteten und unterdrückten Klasse
des Proletariats, und das in allen Ländern, die noch der
kapitalistischen Herrschaft unterworfen sind. Sie können daher nun und
nimmer gewendet werden durch Reformen der bürgerlichen Ordnung zur
angeblichen „Bekämpfung des hinterlassenen Kriegselends“. Sie können
ganz und für immer nur mit dieser Ordnung selbst verschwinden durch
den revolutionären Kampf der ausgebeuteten und enterbten Frauen und
Männer in allen Ländern, durch die revolutionäre Aktion des
Weltproletariats. Einzig und allein die Weltrevolution kann als
geschichtliches Weltgericht in den einzelnen Ländern die
Hinterlassenschaft des Weltkrieges an Armut, geistigem und sittlichem
Verfall, an blutigem Massenleiden und den vollständigen Bankrott des
Kapitalismus liquidieren.
VII. Angesichts der aufgezeigten
gesellschaftlichen Erscheinungen und Zusammenhänge ruft der II.
Kongress der Kommunistischen Internationale zu Moskau alle Frauen des
werktätigen Volkes, die nach Freiheit und vollem Menschentum dürsten,
in Reih und Glied der kommunistischen Parteien ihrer Ländern und damit
in Reih und Glied der Kommunistischen Internationale selbst, in der
diese Parteien zu gesteigerter, entschlossener Aktion zusammengefasst
sind. Indem die Kommunistische Internationale zielklar, wegsicher und
tatbereit für die Überwindung des Kapitalismus und für die Aufrichtung
des Kommunismus durch die Weltrevolution kämpft, erweist sie sich auch
als die einsichtsvolle und treueste Vertreterin des Rechtes der
Frauen. Auf höherer geschichtlicher Stufe setzt sie im Interesse des
weiblichen Geschlechtes das Werk fort, das die II. Internationale
begonnen hatte, aber nicht konsequent durchzuführen vermochte, weil
sie unter dem wachsenden Einfluss des opportunistischen Reformismus in
der Arbeiterbewegung darauf verzichtete, sich von einer
Bekenntnisgemeinschaft zu einer Tatgemeinschaft zu erheben; jenes
Werk, das sie schließlich im August 1914 schmachvoll verriet. Denn die
II. Internationale gab auch das Recht, die Interessen der Frauen
preis, als sie die Proletarier aller Länder nicht zum gemeinsamen
internationalen revolutionären Kampf gegen den kapitalistischen
Imperialismus, gegen die kapitalistische Ordnung rief, vielmehr die
Verbrüderung der Ausbeuter und Ausgebeuteten in den nationalen Heeren
segnete, die der Imperialismus zu Nutz und Frommen des
kapitalistischen Profits, der kapitalistischen Weltmachtsucht im
Bruder- und Selbstmord der Arbeiterklasse gegeneinander trieb.
Bei ihrer Gründung schrieb die II.
Internationale auch den Kampf für die volle Gleichberechtigung und
soziale Erlösung des weiblichen Geschlechtes auf ihre Fahne. Sie hat
unzweifelhaft Wertvolles und Fortwirkendes geleistet, indem sie diese
Forderungen propagandistisch in die breitesten Kreise trug zusammen
mit der Überzeugung, dass ihre Erfüllung die Vernichtung des
Kapitalismus und die Verwirklichung des Sozialismus zur Vorbedingung
habe; zusammen mit dem Gedanken des unversöhnlichen Klassengegensatzes
zwischen den Frauen der ausbeutenden Minderheit und der ausgebeuteten
Mehrheit wie der nationalen und internationalen Solidarität der
kapitalistischen Lohnsklaven ohne Unterschied des Geschlechtes. Sie
verpflichtete die Gewerkschaftsorganisationen und sozialistische
Parteien, die Frauen als gleichberechtigte Mitglieder und
Mitträgerinnen der wirtschaftlichen und politischen Klassenkämpfe des
Proletariats in ihre Reihen zu rufen. Sie forderte, dass die Wehr- und
Kampftüchtigkeit der Proletarierinnen für das Ringen ihrer Klasse
gesteigert werde durch gesetzliche Einschränkung der kapitalistischen
Ausbeutungsmacht, durch Hausfrau und Mutter entlastende soziale
Fürsorgeeinrichtungen und Zuerkennung voller politischer
Gleichberechtigung. Sie forderte die reinliche Scheidung der
sozialistischen von der bürgerlichen Frauenbewegung. Allein, wie viel
oder wie wenig von all diesen Verpflichtungen erfüllt wurde, wie viel
oder wenig von den beschlossenen Forderungen Gegenstand der
Betätigung, des Kampfes war, das überließ die II. Internationale den
Gewerkschaftsorganisationen und sozialdemokratischen Parteien der
einzelnen Länder. Im allgemeinen wurde in Sachen der Fraueninteressen
und Frauenrechte von ihren Beschlüssen nur so viel durchgeführt, als
die organisierten Sozialistinnen in den einzelnen Ländern den
Organisationen der Proletarier abzuzwingen imstande waren.
Die Kluft zwischen Theorie und
Praxis, zwischen Beschluss und Tat trat besonders scharf im Verhalten
zu der Forderung des Frauenrechts zutage. Die II. Internationale
duldete es, dass ihr angegliederte Organisationen in England jahrelang
für ein beschränktes Damenwahlrecht eintraten, dessen Einführung die
politische Macht der Besitzenden und damit den Widerstand gegen das
allgemeine Wahlrecht aller Großjährigen gestärkt haben würde. Sie ließ
es geschehen, das die sozialdemokratische Partei in Belgien und später
in Österreich beim großen Wahlrechtskampf darauf verzichtete, auch das
allgemeine Frauenwahlrecht zu fordern. Zwar machte es der Stuttgarter
Kongress der II. Internationale den sozialdemokratischen Parteien
aller Länder zur Pflicht, den Kampf für das allgemeine Frauenwahlrecht
als einen wesentlichen, nicht auszuschaltenden Teil des allgemeinen
proletarischen Wahlrechts- und Machtkampfes aufzunehmen und
durchzuführen, sowohl in scharfer Trennung von frauenrechtlerischen
und bürgerlich-demokratischen Bestrebungen wie ohne Rücksicht auf
reformistische Opportunitätspolitik. Allein, auch dieser Beschluss
blieb für die meisten Länder auf dem Papier und hat insbesondere nicht
verhindert, dass die Partei der geeinigten Sozialisten Frankreichs
sich mit platonischen parlamentarischen Anträgen für die Einführung
des Frauenwahlrechts begnügte, dass die sozialdemokratische
Arbeiterpartei Belgiens bis heute in ihren Anträgen für das allgemeine
Frauenwahlrecht sogar hinter den Forderungen der Klerikalen
zurücksteht.
Nicht bloß schwächlich, schmachvoll
und ehrlos war die Haltung der II. Internationale, als innerhalb der
Arbeiterbewegung der ganzen die sozialistischen Frauen der
kriegführenden und neutralen Länder die ersten waren, die einen
tastenden Vorstoß unternahmen, das Gebot der internationalen
Solidarität der Ausgebeuteten über die nationalen Schlachtkommandos
der verräterischen Sozialpatrioten zu stellen, durch internationale
revolutionäre Massenaktionen die imperialistischen Regierungen zum
Frieden zu zwingen und das geschichtliche Blachfeld freizulegen für
den internationalen revolutionären Kampf der Arbeiter zur Eroberung
der politischen Macht und zur Niederzwingung des Imperialismus, des
Kapitalismus. Weit davon entfernt, diesen Vorstoß zu unterstützen, gab
die II. Internationale stillschweigend ihren Segen dazu, dass ihr
angegliederte Parteien in den einzelnen Ländern – allen voran ihre
„Musterpartei“ erst der Organisation und Taktik, dann des Verfalls und
des Bankrotts: die deutsche Sozialdemokratie – ihn beschimpften,
denunzierten und in jeder Weise zu hemmen bestrebt waren. Sie wirkt
noch heute dafür, dass die kapitalistische Ausbeutungsmacht gestärkt
und dadurch der vollen Freiheit des weiblichen Geschlechtes
entgegengearbeitet wird, indem sie die proletarischen Massen durch das
Gaukelspiel der Demokratie, des Parlamentarismus, des
Soziapatriotismus und des Sozialpazifismus täuscht.
Die II. Internationale hat übrigens
nie ein Organ geschaffen, dessen Aufgabe es gewesen wäre,
international für die Durchführung der aufgestellten Grundsätze und
Forderungen zugunsten der Frauen zu wirken. Die Anfänge zur
internationalen Zusammenfassung der Sozialistinnen und
Proletarierinnen für einheitliche geschlossene Aktionen sind außerhalb
des Rahmens ihrer Organisation und selbständig geschehen. Ihre
Vertreterinnen wurden wohl zu den Kongressen der II. Internationale
zugelassen, allein, es stand ihnen nicht das formale Recht der
Beteiligung daran zu, und im Internationalen Büro hatte die
sozialistische Fraueninternationale nicht Sitz und Stimme.
Die Kommunistinnen und konsequenten
revolutionären Sozialistinnen und Proletarierinnen müssen daher ihren
Zusammenhang mit der II. Internationale lösen und sich der
Kommunistischen Internationale anschließen, die auch im Kampf für
Frauenrechte und Frauenfreiheit nicht Resolutionsfabrik sein wird,
vielmehr Aktionsgemeinschaft. Die vollkommenste, die folgerichtigste
Form ihres Anschlusses ist, wie bereits erklärt, der Eintritt in die
Landespartei, die der Kommunistischen Internationale angehört. Die
weiblichen Mitglieder von Parteien und Organisationen, in denen der
Kampf um die Zugehörigkeit zur III. Internationale noch nicht
entschieden ist, haben die selbstverständliche Pflicht, ihre ganze
Energie dafür einzusetzen, dass diese Organisationen und Parteien die
grundsätzlichen, taktischen und organisatorischen Richtlinien der
Kommunistischen Internationale anerkennen, sich dieser in aller Form
angliedern und ihrem Wesen wie ihren Forderungen getreu handeln.
Kommunistinnen und konsequente revolutionäre Sozialistinnen,
Proletarierinnen haben Organisationen und Parteien den Rücken zu
kehren, die grundsätzlich in Gegnerschaft und Kampf wieder die
Kommunistische Internationale beharren und den proletarischen
Klassenkampf durch opportunistisch-reformistische Losungen verseuchen
und lähmen. Hin zur III. Internationale der revolutionären Tat! – das
muss der allgemeine, unzweideutige Sammelruf aller Frauen des
schaffenden Volkes sein, die der Klassensklaverei und der
Geschlechtssklaverei ledig werden wollen.
VIII. Der Kongress der
Kommunistischen Internationale verpflichtet alle diese angeschlossenen
Parteien, getreu den vorstehenden Richtlinien zu wirken, um die
breitesten Frauenmassen zu erfassen, zu erwecken, zu sammeln und zu
schulen; ihre Arbeits- und Kampftüchtigkeit für den Kommunismus auf
das höchstmögliche zu steigern; ihnen durch Wort und Tat zu beweisen,
dass allein der revolutionäre Klassenkampf des Proletariats und die
Verwirklichung seiner Ziele auch für die Gesamtheit des weiblichen
Geschlechtes volles Recht, volle Freiheit, volles harmonisches
Menschentum sichern. Diesen Richtlinien entsprechend, haben die
kommunistischen Parteien einzutreten:
A. In Ländern, in denen das
Proletariat bereits die Staatsmacht erobert und in der Sowjetordnung
seine Herrschaft aufgerichtet hat wie in Russland:
1. Für die umfassende Heranziehung
der Frauen zu allen Kämpfen und Maßnahmen, die im Ringen mit den
einheimische und ausländischen Gegenrevolutionären an der Front und in
der Heimat für die Behauptung und Befestigung der Sowjetordnung nötig
sind wie der Dienst weiblicher Milizen, Roter Schwestern, die
Bildungsarbeit in der Roten Armee usw. Ebenso ist die umfangreiche
verständnisvolle Mitarbeit der Frauen unumgänglich nötig zur restlosen
Überwindung nicht nur aller wirtschaftlichen und sozialen Überbleibsel
des Kapitalismus, sondern auch seiner egoistischen Moral.
2. Für die energische, tiefgehende
Aufklärung der Proletarierinnen, Kleinbäuerinnen, aller berufstätigen,
schaffenden Frauen darüber, dass es auch in ihrer Hand liegt, von
ihrer wachsenden Einsicht, ihrem unerschütterlichen Willen, ihrer
hingebungsvollen Betätigung abhängt, die schwere Übergangszeit vom
verfallenden und niederzuzwingenden Kapitalismus zur höheren
Gesellschaftsform des Kommunismus zu verkürzen – jene schwere
Übergangszeit, während der Übel, Leiden und Opfer unvermeidlich sind,
die die Frauen und ihre Kinder am schmerzhaftesten treffen.
3. Für die energischste, tiefgehende
Aufklärung der Proletarierinnen, Kleinbäuerinnen, aller beruftätigen,
schaffenden Frauen darüber, dass die neue, die befreiende
Gesellschaftsordnung des vollkommenen Kommunismus, der unter Kämpfen
mit den Kräften der versinkenden alten bürgerliche Welt und im Ringen
mit neuen Problemen heranreift, in großem Maße auch ihre eigenes Werk
sein muss, die Frucht der Zielklarheit des unzerbrechlichen Wollens,
des allzeit opferbereiten Handelns jeder einzelnen von ihnen.
4. Für die umfassende Mitwirkung der
weiblichen Berufstätigen an der wirtschaftlichen Aufbauarbeit durch
die Sowjetorgane, die Gewerkschaften und Genossenschaften und ihre
verschiedenen Einrichtungen.
5. Für die umfassende Mitarbeit der
Frauen in den Sowjets, ihren verschiedenen Kontroll-, Verwaltungs- und
Aufbauorganen sowie auf jedem anderen Gebiet, nicht ausgenommen das
der Wissenschaft.
6. Für eine Gestaltung der
Arbeitsbedingungen der berufstätigen Frauen, die der Eigenart des
weiblichen Organismus und den leiblichen wie geistig-sittlichen
Anforderungen der Mutterschaft gerecht wird und eine harmonischen
Vereinigung mit der Berufstätigkeit ermöglicht – eine Vereinigung, die
bei höchsten Leistungen alle Kräfte und Werte der Frauen in weiblichem
Vollmenschentum zur Entfaltung kommen und wirksam werden lässt.
7. Für die Einbeziehung der
überkommenen Hauswirtschaft der Familie – der rückständigsten,
verkrüppeltsten und zwerghaftesten Form des alten zünftigen Handwerks
– in die allgemeine Gesellschaftswirtschaft und für die Umwandlung der
Hausfrau aus der Sklavin der kleinen Einzelwirtschaft in die freie
Berufstätige der großen Gesellschaftswirtschaft.
8. Für die Schaffung von
mustergültigen gesellschaftlichen Einrichtungen, die die seitherigen
wirtschaftlichen Aufgaben der Frau in der bisherigen Familie
übernehmen und die mütterlichen Leistungen erleichtern, ergänzen und
vervollkommnen.
9. Für mustergültige
gesellschaftliche Fürsorgeeinrichtungen zum Schutz der Mutterschaft,
der Kinder, und der Jugend.
10. Für ebensolche Einrichtungen zum
Beistand für Kranke, Schwache, Alte, Arbeitsunfähige; für
wirtschaftliche und erzieherische Maßnahmen, die die Prostituierten,
diese Hinterlassenschaft der bürgerlichen Ordnung, aus dem
Lumpenproletariat wieder in die Gemeinschaft der Arbeitenden
zurückführen.
11. Für eine Gestaltung des
Erziehungs- und Bildungswesens, die auf der Grundlage des
erzieherischen Arbeitsunterrichtes und der Koedukation sowohl das
Recht zur Entwicklung der Individualität gewährleistet, wie der
Pflicht der Erziehung zur Solidarität gerecht wird und die damit auch
dem weiblichen Geschlecht die Bedingungen für die Entfaltung
allseitigen Menschentums verbürgt.
12. Für die umfassende Mitarbeit der
Frauen bei der Festsetzung und Durchführung von Maßnahmen, bei der
Gründung, Gestaltung und Verwaltung von Einrichtungen, die bestimmt
sind, die Hausfrau und Mutter zu entlasten, die der sozialen Fürsorge
dienen, namentlich aber der Fürsorge für die Frauen, Kinder und
Jugendlichen.
B. In allen Ländern, in denen das
Proletariat noch um die Eroberung der politischen Macht kämpft:
1. Für die Einreihung der Frauen als
gleichberechtigte und gleichverpflichtete Mitglieder in die
kommunistische Partei und in die wirtschaftlichen
Klassenkampforganisationen des Proletariats; für ihre
gleichberechtigte und gleichverpflichtete Mitarbeit in allen Organen
und Instanzen der Partei, der Gewerkschaften und Genossenschaften.
2. Für die Aufklärung der breitesten
Frauenmassen des Proletariats und des Kleinbauerntums über den
Kommunismus, über Wesen, Ziel, Methoden und Mittel der revolutionären
Aktionen und Kämpfe des Proletariats; für die Beteiligung breitester
Frauenmassen an allen diesen Aktionen und Kämpfen als einem
außerordentlich wirksamen praktischen Anschauungs- und
Erziehungsunterricht; für alle Mittel, Maßnahmen, Einrichtungen, die
geeignet sind, das Klassenbewusstsein der Proletarierinnen zu stärken
und zu klären und ihre revolutionäre Energie und Kampftüchtigkeit zu
steigern.
3. Für die volle Rechtsgleichheit
beider Geschlechter vor dem Gesetz und in der Praxis, auf allen
Gebieten des privaten und öffentlichen Lebens.
4. Für die klassenbewusste
revolutionäre Ausnutzung des aktiven und passiven Wahlrechtes der Frau
zu den Gemeinde- und Staatsparlamenten wie zu allen öffentlichen
Körperschaften mit der nötigen starken Betonung des beschränkten
Wertes des Wahlrechtes, des Parlamentarismus, der bürgerlichen
Demokratie durch die Sowjetordnung und Diktatur der Arbeiterklasse zu
überwinden.
5. Für die zielklare, rege
Beteiligung der Arbeiterinnen, weiblichen Angestellten und Beamten,
aller weiblichen Berufstätigen in Stadt und Land als Wählerinnen an
der Wahl wirtschaftlicher und politischer revolutionärer Arbeiterräte;
für die eifrigste Mitarbeit der Arbeiterinnen, weiblichen Angestellten
und Berufstätigen als Gewählte in diesen Arbeiterräten und ihren
Organen; für die Erfassung der Hausfrauen des Proletariats und der
wenigbemittelten Bevölkerungsschichten als Wählerinnen der
revolutionären Arbeiterräte und für ihre Mitarbeit als Gewählte in
diesen; für die Ausbreitung und Durchführung des Rätegedankens untern
den Kleinbäuerinnen und den ihnen sozial verwandten ländlichen
Bevölkerungsschichten.
6. Für das Recht der Frau auf
gleiche, freie, unentgeltliche allgemeine und berufliche Bildung und
für ihre Einbeziehung als gleichberechtigte und gleichverpflichtete
Berufstätige in die gesellschaftliche Arbeitswirtschaft und auf allen
Gebieten; für die Anerkennung und Wertung der mütterlichen Aufgaben
als gesellschaftliche Leistung.
7. Für die gleiche Entlohnung
gleicher Leistungen von Mann und Weib.
8. Für die durchgreifende
Einschränkung der kapitalistischen Ausbeutungsmacht durch wirksamen
gesetzlichen Schutz der Arbeiterinnen, weiblichen Angestellten und
Beamten – das sogenannte Gesinde inbegriffen – auf allen Gebieten der
Wirtschaft und mit Berücksichtigung der gebotenen Maßnahmen für
weibliche Jugendliche, für Schwangere, Wöchnerinnen und stillende
Mütter.
9. Für eine umfassende
Arbeitsinspektion durch einen genügend zahlreichen Stab unabhängiger
Beamten, der aus Ärzten, Technikern, vollberechtigten Arbeitern
besteht und in dem die Frauen entsprechend dem Umfang der Frauenarbeit
vertreten sein müssen.
10. Für gesellschaftliche Maßnahmen
und Einrichtungen, die die berufstätige Frau als Hausfrau und Mutter
entlasten, die überkommenen hauswirtschaftlichen Arbeiten aus der
Familie in die Gesellschaftswirtschaft überführen und die Erziehung
der Kinder im Heim durch die gesellschaftliche Erziehung ergänzen,
vervollständigen und ihr den notwendigen Wesenszug einer Erziehung zur
Solidarität aufprägen.
11. Für Schaffung der entsprechenden
Einrichtungen nicht nur in den Städten und Industriezentren, sondern
ebenso auf dem Lande zugunsten der Landarbeiterinnen, Bäuerinnen usw.
12. Für die Aufklärung der Frauen
über den rückständigen Charakter der alten Hauswirtschaft, über die
mit ihr verbundene Vergeudung von Zeit, Kraft und Mitteln; über die
Ausnutzung des Haushalts durch den Kapitalismus als eines Mittels, in
Anrechnung der unbezahlten Arbeit der Hausfrau den Lohn des Mannes
niedrig zu halten und die Frau durch die Absperrung vom
gesellschaftlichen Leben geistig und politisch in Rückständigkeit zu
belassen.
13. Für eine durchgreifende Reform
des Wohnungswesens, die nicht respektvoll vor dem bürgerlichen
Eigentumsrecht auf Luxus und Überflusswohnungen haltmacht und bei
deren Durchführung die Frauen mitzuwirken haben.
14. Für einen ausgedehnte und
organische Regelung des öffentlichen Gesundheitswesens, die unter
anderem in der Stadt und auf dem Lande unentgeltlich ärztliche
Beratungsstellen schafft, in denen auch Ärztinnen amtieren, die
beruflich ausgebildete Säuglings-, Kranken- und Hauspflegerinnen zur
Verfügung stellen.
15. Für wirtschaftliche und soziale
Maßnahmen zur Bekämpfung der Prostitution; für hygienische Maßnahmen
gegen die Ausbreitung der Geschlechtskrankheiten; für Aufhebung der
sozialen Ächtung der Prostituierten; für die Überwindung der zweierlei
geschlechtlichen Moral für Mann und Weib.
16. Für die Mitarbeit der Frauen bei
allen Maßnahmen und Einrichtungen, die in entscheidender Weise das
Recht der Frau auf Bildung, Berufstätigkeit, Schutz gegen die
kapitalistische Ausbeutung usw. berühren.
C. In den Ländern mit
vorkapitalistischer Entwicklung:
1. Für die Überwindung der
Vorurteile, Sitten, Gebräuche, religiösen und rechtlichen Satzungen,
die die Frau zur Haus-, Arbeits- und Lustsklavin des Mannes
erniedrigen – eine Überwindung, die nicht nur die Aufklärung der
Frauen, sondern auch die der Männer zur Voraussetzung hat.
2. Für die volle rechtliche
Gleichstellung der Frau mit dem Manne in der Erziehung, in der Familie
und im öffentlichen Leben.
3. Für durchgreifenden Schutz der
armen und ausgebeuteten Frauen gegen die Ausbeutung und Verknechtung
durch die herrschenden besitzenden Klassen, wie sie zumal bei der
Hausindustrie auftritt, deren krasseste Schäden unter anderem auch
durch Genossenschaften gemildert werden können.
4. Für Maßnahmen und Einrichtungen,
die die vorkapitalistischen Formen der Wirtschaft und des
gesellschaftlichen Lebens in den Kommunismus überleiten und
insbesondere durch beispielgebende Leistungen in einen
Anschauungsunterricht der Tatsachen den Frauen zeigen, dass die
individuelle Hauswirtschaft sie versklavt, während die
gesellschaftliche Arbeit sie befreit.
Bei der Agitations- und
Organisationsarbeit unter den Frauen von Ländern vorkapitalistischer
Entwicklung sind ganz besonders die Erfahrungen nutzbar zu machen, die
seit der russischen Revolution von den russischen Genossinnen und
Genossen bei ihrem Wirken unter den Frauen der Ostvölker gesammelt
worden sind.
IX. Damit die der Kommunistischen
Internationale angeschlossenen Parteien nach diesen Richtlinien
möglichst erfolgreich wirken können, beschließt der II. Kongress der
Kommunistischen Internationale die folgenden organisatorischen
Maßregeln:
A. Landesorganisation:
1. Die Frauen sind innerhalb der
kommunistischen Partei eines Landes nicht in besonderen Vereinigungen
zusammenzuschließen, sondern als gleichberechtigte und
gleichverpflichtete Mitglieder den örtlichen Parteiorganisationen
einzureihen und zur Mitarbeit in allen Parteiorganen und
Parteiinstanzen heranzuziehen.
Die kommunistische Partei ergreift
jedoch besondere Maßnahmen und schafft besondere Einrichtungen, um die
Frauen agitatorisch zu erfassen, organisiert in ihren Reihen
festzuhalten und zu schulen.
Das alles in Wertung der
geistlich-sittlichen Eigenart der Frau, ihrer geschichtlich gegeben
Rückständigkeit und der Sonderstellung, die sie häufig noch zufolge
ihres häuslichen Wirkens einnimmt.
2. Bei jeder örtlichen
Parteiorganisation besteht ein Frauenagitationsausschuss, dem auch
Genossen angehören können. Seine Aufgabe ist:
a) Die Agitation unter den der Partei
noch fern stehenden Frauen planmäßig und dauernd zu betreiben durch
öffentliche Versammlungen, Betriebsbesprechungen und
Betriebsversammlungen, Hausfrauenversammlungen, parteilose
Delegiertenkonferenzen, Hausagitation, Schaffung und Verbreitung
entsprechender Flugblätter, Zeitungen, Broschüren und Literatur jeder
Art.
b) Die von der Agitation erfassten
Frauen der Partei, den Gewerkschaften und Genossenschaften und anderen
Kampf- und Aufbauorganisationen des Proletariats als Mitglieder
zuzuführen-
c) Dafür zu wirken, dass die
weiblichen Mitglieder der Partei, der Gewerkschaften,
Genossenschaften, Arbeiterräte und aller Organe des kämpfenden
revolutionären Proletariats nicht als toter, passiver Ballast
mitgeführt werden, sondern, von den kommunistischen Idealen beseelt,
an dem Leben und Handeln der Organisationen und Organe
verständnisvollen und energischen Anteil nehmen.
d) Dafür zur sorgen, dass die
weiblichen Parteimitglieder die nötige Schulung in Theorie und Praxis
erhalten, sei es durch die allgemeinen Bildungseinrichtungen der
Partei, sei es durch besondere Frauenlese-, Frauendiskussionsabende
usw.
e) Darauf hinzuwirken, dass die
agitatorisch und organisatorisch begabten Frauen Gelegenheit zu einer
gründlichen Durchbildung und zur vollen Betätigung erlangen.
f) Eine Redakteurin für die in jedem
Parteiblatt einzurichtende Frauenseite zu bestimmen und für
Mitarbeiterinnen aus den Reihen der Proletarierinnen zu sorgen.
Der örtliche
Frauenagitationsausschuss besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern, die
von den organisierten Genossinnen vorgeschlagen und von der örtlichen
Parteileitung bestätigt werden. Er arbeitet in engster Verbindung mit
dieser und bedarf ihrer Zustimmung zu seinen Maßnahmen und
Beschlüssen. Er hat in der Parteileitung eine ständige Vertreterin,
die an allen Sitzungen und Arbeiten teilnimmt mit beratender Stimme in
allen allgemeinen Parteiangelegenheiten, mit entscheidender Stimme in
allen Angelegenheiten der Frauenbewegung.
3. Bei jeder Bezirksleitung der
Partei besteht ein Bezirksfrauenagitationsausschuss. Seine Aufgabe ist
es, die örtlichen Frauenagitationsausschüsse des ganzen Bezirks bei
der Erfüllung ihrer Aufgaben anzuregen und tatkräftig zu unterstützen.
Zu diesem Zweck hat er
a) in ständiger und regelmäßiger
Verbindung mit allen örtlichen Frauenausschüssen des Bezirks zu
stehen, sowie auch mit dem Landesfrauenagitationsausschuss
beziehungsweise dem Landesfrauensekretariat;
b) alles wichtige Tatsachenmaterial
zu sammeln, das sich aus der Arbeit der einzelnen örtlichen
Frauenagitationsausschüsse ergibt, und dieses Tatsachenmaterial den
einzelnen Ausschüssen zur Verfügung zu stellen;
c) Agitations- und Bildungsliteratur
für den ganzen Bezirk zu vermitteln;
d) größere Agitationsveranstaltungen
jeder Art für den ganzen Bezirk anzuregen, vorzubereiten und
durchzuführen sowie die dafür nötigen agitatorischen und
organisatorischen Kräfte zu vermitteln;
e) alle Maßnahmen zu ergreifen und
durchzuführen, die geeignet sind, die Frauen des schaffenden Volkes im
Bezirk für alle größeren Arbeiten und Aktionen der Partei zu
mobilisieren und aus passiven Zuschauerinnen in aktive Mitwirkende zu
verwandeln;
f) Bezirksfrauenkonferenzen zu
veranstalten, an denen ein bis zwei Vertreterinnen der örtlichen
Frauenagitationsausschüsse teilnehmen müssen und die außerdem mit
gewählten Delegierten der weiblichen Parteimitglieder der einzelnen
Orte beschickt werden. Auf je 50 weibliche Parteimitglieder entfällt
eine Delegierte. Die Bezirksfrauenkonferenzen werden von dem Ausschuss
nach Bedarf, mindestens aber einmal in sechs Monaten einberufen.
Der Bezirksfrauenausschuss hat des
weiteren parteilose Delegiertenkonferenzen für den Bezirk einzuberufen
und durchzuführen.
Der Bezirkfrauenausschuss besteht aus
fünf bis sieben Mitgliedern, die von den organisierten Genossinnen des
Bezirks auf ihrer Konferenz vorgeschlagen und von der
Bezirksparteileitung bestätigt werden. Er arbeitet im engsten
Einvernehmen mit der Bezirksleitung und ist für seine Maßnahmen und
Beschlüsse an deren Zustimmung gebunden. Er ist in ihr durch eine oder
mehrere Genossinnen vertreten. Seine Vertretung nimmt an allen
Sitzungen der Parteileitung teil mit beratender Stimme für alle
allgemeinen Parteiangelegenheiten, mit entscheidender Stimme für alle
Angelegenheiten der Frauenbewegung.
4. Bei der Landesparteileitung
besteht ein Landesfrauenagitationsausschuss beziehungsweise ein
Landesfrauensekretariat. Seine Aufgabe ist es:
a) die ständige und regelmäßige
Verbindung mit den Bezirks- und Ortsfrauenagitationsausschüssen zu
unterhalten und in engsten Zusammenhang mit der Landesparteileitung zu
bringen;
b) alles Tatsachenmaterial zu
sammeln, das sich aus der Tätigkeit der einzelnen
Bezirksfrauenausschüsse ergibt, und ihnen dieses Tatsachenmaterial mit
seinen Erfahrungen und Anregungen gegenseitig zu vermitteln;
c) Agitations- und Bildungsliteratur
für die Bezirksfrauenausschüsse des ganzen Landes zu vermitteln;
d) der Entwicklung der Erwerbsarbeit,
der Bildung, der Rechtsstellung der Frauen, des Arbeiterinnenschutzes,
der Erscheinungen und Streitfragen, die die wirtschaftlichen,
politischen und sozialen Interessen der Frauen berühren, sorgfältige
Aufmerksamkeit zuzuwenden und die Bezirks- und
Ortfrauenagitationsausschüsse zur Beschäftigung mit den umstrittenen
Fragen anzuregen;
e) eine periodische Zeitschrift
herauszugeben, die der theoretischen Schulung der Genossinnen dient,
diese zu vertieftem Verständnis des Kommunismus erzieht wie in engste,
innere Fühlung mit dem geistigen Gehalt der Partei und ihren
jeweiligen revolutionären Aufgaben bringt. Der Landesfrauenausschuss
bestimmt die Redakteurin dieser Zeitschrift und ist bestrebt, ihr
Beiträge und Mitarbeiterinnen aus den Reihen der Arbeiterinnen zu
verschaffen;
f) Agitationsveranstaltungen jeder
Art für das ganze Land anzuregen, zu organisieren und die dafür
nötigen agitatorischen und organisatorischen Kräfte zur Verfügung zu
stellen;
g) alle Maßnahmen zu ergreifen und
durchzuführen, die geeignet sind, für die großen allgemeinen Aufgaben
und Kämpfe der Partei die breitesten schaffenden Frauenmassen des
ganzen Landes aufzurufen und zur tätigsten, opferbereiten Beteiligung
daran zu veranlassen;
h) Landesfrauenkonferenzen
einzuberufen, an denen ein bis zwei Vertreterinnen jedes
Bezirksfrauenausschusses teilnehmen und die mit gewählten Delegierten
der weiblichen Parteimitglieder alle Orte zu beschicken sind, Auf je
100 weibliche Parteimitglieder entfällt eine Delegierte; weibliche
Mitgliederstämme unter 100 können ebenfalls eine Delegierte entsenden.
Die Landesfrauenkonferenzen werden je nach Bedarf veranstaltet,
mindestens jedoch einmal im Jahre. Der Landesfrauenagitationsausschuss
beruft auch parteilose Delegiertenkonferenzen für das ganze Land ein;
i) eine internationale
Korrespondentin zu bestimmen, die in ständiger Verbindung mit dem
internationalen Frauensekretariat steht.
Der Landesfrauenagitationsausschuss
besteht aus sieben bis zehn Mitglieder, die von der
Landesfrauenkonferenz vorgeschlagen und von dem kommunistischen
Landesparteitag bestätigt werden. Er arbeitet im engsten Zusammenhang
mit der Landesparteileitung und ist für seine Entschließungen an ihre
Zustimmung gebunden. Seine Vertretung nimmt an allen Sitzungen und
Arbeiten der Parteileitung teil mit entscheidender Stimme für alle
Frauenangelegenheiten, mit beratender Stimme für alle allgemeinen
Parteiangelegenheiten.
B. Internationale Organisation:
Bei der Exekutive der Kommunistischen
Internationale wird ein internationales Frauensekretariat errichtet.
Es besteht aus drei bis fünf Genossinnen, die von der internationalen
Konferenz der Kommunistinnen vorgeschlagen und von dem Kongress der
Kommunistischen Internationale bestätigt werden oder in deren
Vertretung von der Exekutive. Das Frauensekretariat arbeitet in
engster Verbindung mit der Exekutive der Internationale und ist für
seine Beschlüsse und Maßnahmen an deren Zustimmung gebunden. Eine
Vertreterin des Sekretariats nimmt an allen Sitzungen und Arbeiten der
Exekutive teil, mit beratender Stimme in den allgemeinen, mit
entscheidender Stimme in besonderen Fragen der Frauenbewegung. Seine
Aufgabe ist es:
a) eine rege Verbindung mit den
Landesfrauenausschüssen der einzelnen kommunistischen Parteien
herzustellen und zu unterhalten, ebenso die rege Verbindung dieser
Landesfrauenausschüsse untereinander;
b) alles Tatsachen- und
Agitationsmaterial zu sammeln, das sich aus dem Wirken der einzelnen
Landesfrauenausschüsse ergibt, und es diesen zugänglich zu machen;
c) die Erzeugnisse der
kommunistischen Frauen- und Parteiliteratur der verschiedenen Länder –
„Frauenseiten“, Zeitschriften, Flugblätter usw. – zu sammeln und ihren
Austausch von Land zu Land zu veranlassen;
d) die Entwicklung der Erwerbsarbeit,
de bürgerlichen und öffentlichen Rechtsstellung der Frauen, ihrer
beruflichen und allgemeinen Ausbildung, Fragen des
Arbeiterinnenschutzes, der Fürsorgeeinrichtungen für Mutter und Kind,
des Wohnungswesens usw., kurz, alle Probleme des Frauenlebens und der
Frauenbetätigung in den verschiedenen Ländern zu verfolgen, das darauf
bezügliche Material zu sammeln, die Landesfrauenausschüsse auf
besondere Fragen und Aufgaben von internationaler Bedeutung aufmerksam
zu machen und auf das vorliegende Studienmaterial hinzuweisen.
e) die internationalen
Korrespondentinnen der einzelnen Landesorganisationen aufzufordern,
rasch über besonders wichtige Vorgänge und Erscheinungen zu berichten,
mindestens aber einmal in drei Monaten;
f) ein internationales
Informationsorgan herauszugeben, das außer einem zusammenfassend
allgemeinen Bericht besonders wichtige Einzelberichte veröffentlich
und auf vorliegende allgemeine Fragen, Aufgaben und Aktionen hinweist;
g) bei internationale Aktionen des
Proletariats unter Führung der Kommunistischen Internationale
unverzüglich alle Schritte zu tun, um in allen Ländern auch die
breitesten schaffenden Frauenmassen als einsichtsvolle, opferwillige
und kühne Mitträgerinnen des Kampfes dem revolutionären Heer
einzureihen;
h) internationale Konferenzen der
Kommunistinnen einzuberufen und zu leiten, die dazu dienen, den
Austausch der gewonnenen Erfahrungen und neuen Anregungen für die
Arbeit zu erleichtern, die Verbindung zwischen den Genossinnen zu
festigen und die großen Massen schaffender Frauen international zu
revolutionärer Arbeit und zu revolutionärem Kampf zusammenzuballen.
Die internationalen Frauenkonferenzen
müssen den weiblichen Ausgebeuteten und Versklavten der ganzen Welt
zurufen:
Proletarierinnen aller Länder!
Vereinigt euch mit den Proletariern aller Länder unter dem Banner des
Kommunistischen Internationale gegen den Kapitalismus und seine
verlogene Demokratie, zum Kampf für die Eroberung der politischen
Macht, die Aufrichtung der proletarischen Diktatur und die
Räteordnung! Mehr noch als für die Proletarier gilt für euch,
Proletarierinnen, dass ihr in diesem Kampfe nur eure Ketten zu
verlieren, aber eine Welt zu gewinnen habt.
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