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Die
bürgerliche Frauenbewegung
Die bürgerliche Frauenbewegung ist -
wie die moderne Frauenbewegung als Ganzes betrachtet - das Kind der
kapitalistischen Produktionsweise. Diese schafft die wirtschaftliche
Grundlage, sie ist die tragende und treibende Kraft des Strebens nach
der vollen sozialen Gleichberechtigung des weiblichen mit dem
männlichen Geschlecht. Sie vernichtet in der bürgerlichen
Gesellschaft, die sich auf ihr aufbaut, die sozialen Bedingungen der
produktiven Tätigkeit der Frau im Hause und für die Familie, jene
sozialen Bedingungen, die früheren Gesellschaftsorganisationen
eigentümlich waren, die Lebensgestaltung der Frau bestimmten und sie
der Herrschaft des Mannes unterwarfen. Entscheidend für diese
tiefgreifende Umwälzung sind die vervollkommneten Produktionsmittel,
Kraft- und Werkzeugmaschinen, sind wirtschaftstechnische Fortschritte
anderer Art, beruhend auf angewandter wissenschaftlicher Erkenntnis;
ist ferner die Entwicklung der modernen Städte, die der früheren
vielseitigen hausgewerblichen Tätigkeit der Frau die Arbeitsstätte in
der Familienwohnung und die selbsterzeugten Rohstoffe aus der
Landwirtschaft entzog. Der gezeigte Wandel in der Wirtschaft der
bürgerlichen Gesellschaft ist Voraussetzung der modernen
Frauenbewegung. Schritt für Schritt mit ihm entstehen große wachsende
Frauenmassen, die planmäßig, organisiert die Befreiung des Weibes von
der rechtlichen, sozialen Herrschaft des Mannes, die soziale und
menschliche Gleichberechtigung des weiblichen mit dem männlichen
Geschlecht erstreben.
Die bürgerliche Frauenbewegung erhebt
die grundsätzliche Forderung voller rechtlicher und sozialer
Gleichwertung und Gleichstellung der Frau mit dem Mann. Ihre
Führerinnen behaupten, daß die Verwirklichung dieser Forderung für
alle Frauen unterschiedslos die gleiche befreiende Bedeutung habe. Das
ist falsch. Die Frauenrechtlerinnen sehen nicht oder wollen nicht
sehen die für volle soziale, menschliche Freiheit oder Sklaverei
entscheidende Tatsache, daß die bürgerliche Gesellschaft, die sich auf
der kapitalistischen Produktionsweise aufbaut, durch den
unüberbrückbaren Klassengegensatz von Bourgeoisie und Proletariat
gespalten ist in Ausbeutende und Herrschende auf der einen Seite und
Ausgebeutete und Beherrschte auf der anderen. Die Zugehörigkeit zu der
einen oder der anderen Klasse ist letzten Endes ausschlaggebend für
die Lage, die Lebensgestaltung der Frauen und nicht ihre Gemeinschaft
als Geschlecht, das zugunsten der Vormacht- und Vorrechtstellung des
Mannes mehr oder minder rechtlos und unterdrückt ist. Die formale
Gleichstellung des weiblichen mit dem männlichen Geschlecht in
Gesetzestexten sichert in der Folge den Frauen der ausgebeuteten und
unterdrückten Klasse ebensowenig tatsächliche volle soziale und
menschliche Freiheit und Gleichberechtigung, wie sie solche den
Männern ihrer Klasse trotz ihrer Geschlechtsgemeinschaft mit den
Männern der Bourgeoisie verleiht.
Die Grundursache des
Klassengegensatzes, die das bewirkt, ist das Privateigentum an den der
bürgerlichen Gesellschaft eigentümlichen Mitteln der Gütererzeugung
für Lebenserhaltung und kulturelle Lebenserhöhung. Damit die Frauen
der unterdrückten und ausgebeuteten Klasse und ihr nahestehender
Schichten - und sie bilden die ungeheure Mehrzahl des gesamten
weiblichen Geschlechts - in Wahrheit und Tat volle Befreiung und
Gleichberechtigung erlangen, muß diese Grundursache ihrer
Klassensklaverei beseitigt werden. Dem vergesellschafteten Charakter
der modernen Produktionsmittel entsprechend, kann das nur dadurch
geschehen, daß sie aus dem Privateigentum einzelner oder kleiner
Gruppen zum Gesellschaftseigentum werden, daß die Gesellschaft die
Bedingungen der Gütererzeugung und die Verteilung ihrer materiellen
und kulturellen Früchte regelt. Nur auf dem Boden der so umgewälzten
Wirtschaft können sich neue, höhere soziale Lebensformen entwickeln,
die der Gesamtheit der Frauen tatsächliche Freiheit der Entwicklung
und Betätigung zu vollem Menschentum verbürgen. Nur der organisierte
revolutionäre Klassenkampf aller Ausgebeuteten ohne Unterschied des
Geschlechts führt zu diesem Ziel und nicht der Kampf der Frauen ohne
Unterschied der Klasse wider die Vormachtstellung der Männer.
Im Gegensatz zu dieser
wissenschaftlichen Erkenntnis, die durch die Tatsachen und Erfahrungen
bestätigt wird, beschränkt die bürgerliche Frauenbewegung ihr
Eintreten für die Emanzipation der Frauen auf den Kampf gegen die
Vorrechte, die Macht des Mannes in Familie, Staat und Gesellschaft.
Diese Beschränkung ist international das charakteristische Merkmal der
bürgerlichen Frauenbewegung. Sie läßt erkennen, daß die
Frauenrechtlerinnen das große und verwickelte Problem der
Frauenbefreiung nicht in seinen vielverzweigten sozialen
Zusammenhängen erfassen, vielmehr aus der Froschperspektive der
Interessen der bürgerlichen Gesellschaft betrachten. Ihre Auffassung
und Praxis ist um so kennzeichnender dafür, daß die Geschichte lehrt,
daß die Geschlechtssklaverei der Frau sich auf der Grundlage des
Privateigentums und in Verbindung mif ihm entwickelt hat.
Um die Herrschaft und Macht des
männlichen Geschlechts über das weibliche Geschlecht zu brechen, sind
Hauptforderungen der bürgerlichen Frauenbewegung: gleiches Recht der
Schließung, Gestaltung und Scheidung der Ehe; Verfügungsrecht über die
Kinder für Frau und Mann; eine einheitliche sexuelle Moral für beide
Geschlechter; freies Verfügungsrecht der Frau über ihr Vermögen, ihr
Einkommen, ihren Verdienst; gesicherte Freiheit der Berufsbildung und
Berufstätigkeit; gleiches Recht der Bewegungs- und Betätigungsfreiheit
der Frauen mit den Männern auf allen Gebieten des sozialen Lebens;
volle politische Gleichberechtigung im Staat und in seinen Organen und
anderes mehr. Unbestritten, daß die frauenrechtlerischen Forderungen
auch für die Proletarierinnen, die werktätigen Frauen von Wert sind,
daß insbesondere auch für sie die grundsätzliche Anerkennung der
Gleichwertung und Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts von
großer Bedeutung ist. Allein, Wert und Bedeutung von Reformen zur
Milderung oder Aufhebung der Geschlechtssklaverei der Frauen werden
für deren Mehrheit in der bürgerlichen Gesellschaft herabgemindert, ja
zunichte gemacht durch das Fortbestehen der Klassensklaverei, die Leib
und Geist der Ausgebeuteten in Ketten hält. Die Erfolge der
bürgerlichen Frauenbewegung kommen in der Hauptsache überwiegend den
ökonomisch freien Frauen der besitzenden, herrschenden und
ausbeutenden Klasse zugute.
Die Frauenrechtlerinnen verzichten
auf den Kampf gegen die Klassensklaverei der weitaus meisten Frauen,
obgleich sie die Geschlechtssklaverei aufrechterhält und verschärft.
Mehr noch, sie lehnen diesen Kampf grundsätzlich ab, der Klasse gegen
Klasse von den Niedergetretenen gegen ihre Herren und Peiniger
ausgefochten werden muß. Die bürgerliche Frauenbewegung steht mit
beiden Füßen auf dem Boden der bürgerlichen Gesellschaft und
verteidigt ihn gegen das vordrängende Proletariat. Sie strebt
lediglich danach, die bürgerliche Gesellschaft durch Lösung der
rechtlichen und sozialen Bindungen zu reformieren, die das weibliche
Geschlecht zum Vorteil des Mannes fesseln. Dem Kampf für die
frauenbefreiende Revolution der Gesellschaft mittels der
Machteroberung des Proletariats und der Aufrichtung des Sozialismus
steht die übergroße Mehrheit der Frauenrechtlerinnen heute nicht mehr
mit dem Schein einer gewissen Neutralität gegenüber wie zum Teil in
den Anfängen ihrer Bewegung, vielmehr in unverhüllter bitterer
Feindschaft.
Die bürgerliche Frauenbewegung ist
folglich nicht Vorkämpferin, Interessenvertreterin aller
befreiungssehnsüchtigen Frauen. Sie ist und bleibt bürgerliche
Klassenbewegung. Sie ist der letzte Ausläufer des
Emanzipationskampfes, in dem das Bürgertum die herrschenden und
regierenden Schichten der feudalen Gesellschaft niederwarf und die
Bourgeoisie zur herrschenden politischen Macht emporstieg. Ihr Ziel
ist die rechtliche Verwirklichung der Grundsätze, in deren Namen das
Bürgertum zu diesem Kampfe alle anführt, die von den feudalen
Herrschaftsgewalten niedergetreten und ausgeplündert wurden. Es waren
die Grundsätze formaler bürgerlicher Demokratie, der gesetzlichen
Anerkennung der Gleichheit und Gleichberechtigung aller Glieder der
bürgerlichen Gesellschaft als Ausdruck allgemeiner Menschenrechte.
Nach der stark religiös gefärbten
Ideologie der Vorkämpfer für die Macht der Bourgeoisie in England im
17. Jahrhundert sind diese allgemeinen Menschenrechte ein Geschenk des
himmlischen Schöpfers. Nach der materialistischen Weltanschauung der
Philosophen, deren Lehren ein Jahrhundert später die Führer des
bürgerlichen Machtringens gegen die feudalen Gewalten in Frankreich
begeisterten, sind die allgemeinen Menschenrechte Naturrecht, das
jedem Glied der Gesellschaft unterschiedslos mit der Geburt zufällt.
Von beiden Auffassungen geleitet, forderte und fordert zum Teil noch
heute die internationale bürgerliche Frauenbewegung die
Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts als „allgemeines
Menschenrecht", als Gottesgabe und Naturrecht, die den schwachen
Frauen von den stärkeren Männern entwendet worden sind. Erst
allmählich und unvollständig ist sie dazu übergegangen - namentlich
unter der Auswirkung sozialistischer Lehren und sozialistischer Kritik
-, ihre Forderungen mit den veränderten Tätigkeits- und
Lebensbedingungen der Frauen zu begründen. Sie verschließt sich gegen
die Tatsache, daß in der bürgerlichen Gesellschaft sich die
beschworenen „Grundsätze der Demokratie" als Diktatur der Bourgeoisie,
die „allgemeinen Menschenrechte" als Vorrechte der Besitzenden
ausleben.
Die bürgerliche Frauenbewegung führt
ihren Ursprung auf die Französische Revolution am Ausgang des 18.
Jahrhunderts zurück. In dem Wettern und Flammen dieses gewaltigen
Ereignisses erheben organisierte, kämpfende Frauen die Forderung
voller Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts in Familie,
Gesellschaft und Staat. Olympe de Gouges prägte sie als Konsequenz der
proklamierten allgemeinen Menschenrechte in dem berühmten Satz aus:
„Wenn die Frau das Recht hat, die Guillotine zu besteigen, so muß ihr
auch das Recht zustehen, die Rednertribüne zu besteigen." Trotz der
Opfer und Leistungen von Frauen, von Frauenmassen für die Verteidigung
und den Sieg der Revolution wurden die Menschenrechte nicht
Frauenrechte. Der junge Kapitalismus hatte die bürgerliche
Gesellschaft noch nicht tief genug für diesen Fortschritt umgewälzt.
Er hatte auch den Klassengegensatz von Bourgeoisie und Proletariat
noch nicht zu einer Schärfe und Reife entwickelt, die den
unzulänglichen, formalen Charakter der Frauenrechte als allgemeiner
Menschenrechte unzweideutig hervortreten ließen. Noch konnten sie
scheinen, was sie nicht sind: volle Befreiung des gesamten weiblichen
Geschlechts.
Die Revolutionen der ersten Hälfte
des 19. Jahrhunderts in Frankreich und Deutschland wie die politischen
und sozialen Kämpfe in England und namentlich die große, zuletzt
kriegerische Auseinandersetzung des industriellen Nordens mit dem
feudalen Süden der Vereinigten Staaten um die Aufhebung der
Negersklaverei waren von dem Hervortreten grundsätzlicher Vertreter
und Vertreterinnen der Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts
begleitet; es bildeten sich lose zusammenhängende Frauengruppen, die
diese Forderung erhoben. In Frankreich und Deutschland heischten
manche ihrer Vorkämpferinnen außer der Emanzipation der Frauen auch
die Verbesserung der Lebensbedingungen der Arbeiterinnen. Das geschah
jedoch nicht vom proletarischen Klassenstandpunkt aus, sondern im
Namen einer gefühlsseligen Humanität, die den „armen Schwestern" von
oben helfen, sie aber nicht zum selbsthelfenden Kampfe rufen wollte.
In den Revolutionen in Frankreich und Deutschland hatte das Auftreten
der Arbeiter als sich zusammenschließende, kämpfende Klasse - die
Pariser Junischlacht 1848! - die Bourgeoisie, das „honette Bürgertum",
erschreckt. In allen Ländern, wo der Kapitalismus triumphierend
vorstieß, bewirkte die davon untrennbare Verschärfung des
Klassengegensatzes von Ausbeutern und Ausgebeuteten, daß die
Proletarier als fordernde, sich gewerkschaftlich und politisch
organisierende revolutionäre Macht aufzumarschieren begannen. Die
Bourgeoisie versuchte erst diese Macht zu ködern, dann zu brechen. Sie
wurde aus einer weiland revolutionären zu einer reaktionären,
schließlich zu einer ausgesprochen gegenrevolutionären Klasse.
Die bürgerliche Frauenbewegung nahm
an dieser Entwicklung teil. Ihr Klassencharakter trat immer klarer,
unverhüllt durch die alte Phraseologie, in Erscheinung. Das erwies
sich besonders in ihrer Einstellung zum gesetzlichen
Arbeiterinnenschutz und zum Frauenwahlrecht, das zum „Damenwahlrecht"
zusammenschrumpfte. Wohl drängten „radikale" Frauenrechtlerinnen
vorwärts, hinter denen die Bedürfnisse und Forderungen breiter
Frauenschichten des Mittelbürgertums, der Intelligenz standen, die die
Herrschaft des Großkapitals bitter empfinden. Jedoch, trotzdem wurde
die bürgerliche Frauenbewegung als Ganzes in Theorie und Praxis
„maßvoller", „vernünftiger". Sie paktierte mit alten Vorurteilen, sie
stellte bürgerliches Klasseninteresse über die Gleichberechtigung des
weiblichen Geschlechts. Die terroristische Taktik der opferbereiten,
anarchistischen Suffragetten in den Vereinigten Staaten und England im
Kampfe für das Frauenwahlrecht unterstrich zwar, änderte aber nicht
den Klassencharakter der Frauenrechtlerei. Ungeachtet ihrer
feierlichen Festgesänge internationaler Schwesterschaft und brennender
Friedensliebe betätigten sich die weitaus meisten bürgerlichen
Frauenorganisationen aller Länder im Namen der
„Vaterlandsverteidigung" als fanatische nationalistische,
mordspatriotische Durchhalterinnen des mehr als vierjährigen
imperialistischen Völkergemetzels.
Seit das russische Proletariat im
Roten Oktober 1917 begonnen hat, die Sturm- und Siegesglocke der
proletarischen Weltrevolution zu läuten, seit unter dem Eindruck
dieses größten Ereignisses unserer Zeit sich die Unterdrückten und
Ausgebeuteten der noch kapitalistischen Staaten, der Kolonial- und
Halbkolonialländer kettenrüttelnd, kämpfend erheben, ist allem
übergeordnetes Hauptziel der bürgerlichen Frauenbewegung der Schutz,
die Erhaltung der bürgerlichen Gesellschaftsordnung, in der die Frauen
weder ihrer Klassensklaverei noch ihrer Gesellschaftssklaverei ledig
werden können. Und das, obgleich der Bund sozialistischer
Räterepubliken durch die Sowjetverfassung und den sozialistischen
Aufbau erhärtet, daß die proletarische Revolution die höheren
wirtschaftlichen und sozialen Formen schafft, die die volle soziale
und menschliche Gleichwertung und Gleichberechtigung aller Frauen aus
Buchstabenrecht in blühendes Leben verwandeln. Eine Ausnahme zu der
Betätigung der bürgerlichen Frauenbewegung als Macht der
Gegenrevolution bildet nur die Internationale Frauenliga für Frieden
und Freiheit. Aus ehrlichem Pazifismus, heißer Freiheitsliebe und in
vorurteilsloser Anerkennung des frauenbefreienden Werkes der
russischen Revolution beben ihre besten Führerinnen nicht vor dem
Nahen des Umsturzes der bürgerlichen Gesellschaftsordnung durch das
revolutionär kämpfende Proletariat und seine Diktatur. Allein, die
Liga ist nur ein kleiner Bruchteil der bürgerlichen Frauenbewegung.
Die gegenrevolutionäre Macht der
organisierten Frauenrechtlerei beruht nicht auf der Sammlung der
Bourgeoisdamen, sondern auf dem täuschenden, lähmenden Einfluß auf
große werktätige Frauenmassen, deren Wollen und Handeln auf den Kampf
von Geschlecht zu Geschlecht für die Reform der bürgerlichen Ordnung
konzentriert wird, statt auf den Kampf von Klasse zu Klasse für die
Revolution. Die bürgerliche Frauenbewegung erniedrigt diese Massen zu
Kräften der Gegenrevolution. Sie nimmt bei ihrem Tun und Treiben die
starke reformistische, sozialdemokratische Frauenbewegung in ihr
Schlepptau. Die Bedeutung dieses Geschehens darf nicht unterschätzt
werden. Mit dem Kapitalismus schreitet die bürgerliche Frauenbewegung
über alle Erdteile. Sie erfaßt auch in der Welt des Orients wachsende
Frauenmassen. Überall, wo niedergehaltene, ausgeplünderte Klassen und
Völker sich gegen den imperialistischen Kapitalismus erheben, kommt
sie diesem zu Hilfe, indem sie werktätige Frauen vom revolutionären
Kampf ihrer Brüder durch narrende Illusionen zurückhält. Sie schleift
eine Gefolgschaft von vielen Millionen hinter sich her. Sie umfaßt
Bildungsorganisationen, die zu kapitalfrommer Demut erziehen.
Genossenschaften, Gewerkschaften, Berufsvereinigungen, die kleine
Vorteile verschaffen; Wohltätigkeitsvereine, die als Ketten und Knebel
antibürgerlicher Gesinnung und Betätigung wirken. Sie verfügt über
raffiniert ausgeklügelte Propaganda- und Agitationsapparate, über
viele Zehntausende aktiver Kräfte. Sie wird aus öffentlichen und
privaten Kassen mit reichen materiellen Mitteln bedacht. Der
klassische Ausdruck des gegenrevolutionären Wesens der bürgerlichen
Frauenbewegung sind die faschistischen Frauenorganisationen in
Italien, Polen, Deutschland, den Vereinigten Staaten und anderen
Ländern. Kurz, die bürgerliche Frauenbewegung ist eine ernste,
gefährliche Macht der Gegenrevolution. Mit ihr kann, darf es kein
Kompromiß, keine Bundesgenossenschaft geben, sie muß geschlagen
werden, damit die proletarische Weltrevolution siege. Die objektiven
und subjektiven Kräfte der Geschichte verbürgen ihren Triumph.
Die
sozialdemokratische Frauenbewegung
Auf einer bedeutsamen, auf der besten
Strecke ihrer Geschichte konnte die sozialdemokratische Frauenbewegung
als proletarische Frauenbewegung der bürgerlichen entgegengestellt
werden. In Theorie und Praxis war sie während dieser Periode, was jene
scheinen wollte: Vorkämpferin für die volle soziale und menschliche
Befreiung und Gleichberechtigung des gesamten weiblichen Geschlechts.
Sie erfaßte die Frauenfrage im Lichte des historischen Materialismus
als wesentlichen Teil der allgemeinen sozialen Frage. Sie erkannte
daher, daß der Klassengegensatz und der Klassenkampf von Ausgebeuteten
und Ausbeutern in der bürgerlichen Gesellschaft von ausschlaggebender
Bedeutung für die volle Frauenemanzipation ist. Ihr Handeln wurde von
der Auffassung geleitet, daß nur der revolutionäre Umsturz der
bürgerlichen Gesellschaft und die Verwirklichung des Sozialismus als
Tat des sich kämpfend befreienden Proletariats der Gesamtheit der
Frauen voll erblühendes und sich auswirkendes Menschentum bringen
werde und nicht die formale Gleichstellung der Geschlechter im Gesetz.
Im Gegensatz zu der bürgerlichen
Frauenrechtlerei rief die proletarische Frauenbewegung zufolge ihrer
grundsätzlichen Einstellung nicht die Frauen aller Klassen und
Schichten zum gemeinsamen Kampfe von Geschlecht zu Geschlecht für eine
Reform der Gesellschaft, die die Vorrechte des Mannes aufhebt. Sie
sammelte, organisierte und schulte vielmehr vor allem die
Proletarierinnen für den Kampf in Reih und Glied ihrer Brüder. Sie
rief aber auch die unterdrückten und ausgebeuteten Frauen aller
Schichten, zusammen mit dem Proletariat den Kampf von Klasse zu Klasse
zu führen für die Revolution der bürgerlichen Ordnung mittels
Aufhebung des Privateigentums an den Produktionsmitteln.
Die sozialdemokratische
Frauenbewegung hat die Ehre verwirkt, in Lehre und Tat proletarische
Frauenbewegung zu sein. Sie ist heute ihrem Ziel und Inhalt nach bloße
Reformbewegung, eine besondere Spielart bürgerlicher Frauenrechtlerei,
bürgerlicher Demokratie. Sie hatte ihren Aufschwung im Zusammenhang
mit der II. Internationale, und gemeinsam mit dieser und derem Verrat
am Proletariat ist sie seit dem Ausbruch des imperialistischen
Weltkriegs 1914 von Stufe zu Stufe gesunken.
Die Bewegung der Frauen des
Proletariats und des Bürgertums für ihre Emanzipation hat die gleiche
Grundlage: die Vernichtung der alten hausgewerblichen Tätigkeit der
Frau in der Familie durch die kapitalistische Produktionsweise. Jedoch
darüber hinaus macht sich in der bürgerlichen Gesellschaft der
Klassengegensatz der Frauen geltend. Die Besitzlosigkeit macht
produktive, erwerbende Arbeit zur Existenzfrage für die Proletarierin,
ja für die Proletarierfamilie. Die wirtschaftliche Umwälzung schafft
dank der modernen Produktionsmittel und Produktionsbedingungen mit der
Fabrikindustrie ein weites und wachsendes Gebiet solcher Arbeit in der
Gesellschaft. Der Drang nach Mehrwert, nach Profit, der die Seele des
Kapitalismus ist, peitscht mit dem Zwange der Not Scharen von
Proletarierinnen in die Fabrik. Die ausgiebige Verwendung billiger und
durch Lohndruck verbilligender, williger Frauenarbeit ist nicht
lediglich eine Folgeerscheinung der Ausbreitung des Kapitalismus, sie
ist gleichzeitig eine Voraussetzung seines Aufblühens.
Die Verdienstarbeit in der
Gesellschaft löst für die Proletarierin die wirtschaftliche
Abhängigkeit vom Manne und macht sie als Selbsterwerbende diesem
gleich. Doch ihre Geschlechtssklaverei als Weib kettet sie rechtlich,
gesetzlich weiter an ihn. Sie muß außerdem ihre wirtschaftliche
Selbständigkeit mit teurem Preis bezahlen, mit den erbarmungslosesten
Auswirkungen der proletarischen Klassensklaverei. Und nicht nur sie
allein muß ihn zahlen. Auch der Proletarier in Gestalt sinkenden
Lohnes und Verdrängung aus der Fabrik; das proletarische Kind mit
mangelnder Pflege und Fürsorge, mit Verderben und Sterben; die gesamte
Arbeiterklasse mit steigender Verelendung. Die Arbeiter, die noch
nicht durch die Lehren des wissenschaftlichen Sozialismus klarsehend
geworden sind, verwechseln Wirkung und Ursache. Für die verschärfte
Not machen sie die Arbeit der am härtesten Ausgebeuteten
verantwortlich, statt des gesellschaftlichen Regimes der
kapitalistischen Ausbeutung. Sie bekämpfen die industrielle, die
erwerbende Frauenarbeit und heischen ihr gesetzliches Verbot. Der
Kampf der Geschlechter entbrennt auch in der Welt des Proletariats um
eine Forderung, deren Verwirklichung die Frauen in die altersgraue
Abhängigkeit vom Manne zurückwerfen würde. Geschlechtsunfreiheit und
Klassensklaverei gestalten in enger Verschlingung das leidbeschwerte
Dasein der Proletarierinnen.
Die Ideen der utopischen Sozialisten,
Owen, Saint-Simon, Fourier und ihrer Schüler entzünden das Licht der
Hoffnung in diesem Dunkel. Die zum Bewußtsein ihres Menschentums und
zum Freiheitssehnen erwachenden Proletarierinnen erwarten ihre
Befreiung von allen Übeln in einem neuen, idealen Gesellschaftsbau der
Gleichheit, Freiheit und Brüderlichkeit. Sie finden sich allmählich in
Gruppen zusammen - auch mit bürgerlichen Frauen -, die sich gegen das
Verbot der Frauenarbeit wehren und eine Verbesserung der Arbeits- und
Lebensbedingungen der Arbeiterinnen verlangen. Sie vereinigen sich mit
Gleichgesinnten - Männern wie Frauen -, um gemeinschaftlich für den
Aufbau der utopischen, erträumten Gesellschaft zu werben, zu wirken.
Sie sind jedoch noch sehr weit von der Erkenntnis entfernt, daß der
Kapitalismus im Schoße der bürgerlichen Gesellschaft die objektiven
Voraussetzungen der neuen, frauen- und menschheitsbefreienden Ordnung
erzeugt und daß diese durch den gemeinsamen revolutionären
Klassenkampf der Männer und Frauen des Proletariats verwirklicht
werden muß.
Die ersten Anfänge der
Emanzipationsbestrebungen proletarischer Frauen waren so nichts
weniger als grundsätzlich, klar sozialistisch, sozialdemokratisch. Sie
stellten ein Miteinander und Durcheinander frauenrechtlerischer,
utopischer, sozialrevolutionärer, sozialreformlerischer Tendenzen und
Forderungen dar. Sie entbehrten national und erst recht international
eines festen organisatorischen Gefüges. In England, Frankreich,
Deutschland, den Vereinigten Staaten von Nordamerika und anderwärts
traten bald die einen, bald die anderen Charakterzüge mehr hervor,
bald mehr ökonomische, bald politische Losungen. Allgemein bestimmend
dafür war unter den gegebenen geschichtlichen Verhältnissen der
einzelnen Länder die fortschreitende Entwicklung der kapitalistischen
Produktion und ihre Auswirkung auf den Klassengegensatz von
Bourgeoisie und Proletariat, auf das Rückwärts der bürgerlichen
Demokratie, das Vorwärts des Proletariats an Erkenntnis, Organisation,
Kampfkraft als revolutionäre Klasse. Im Verlaufe dieses
geschichtlichen Reifeprozesses traten bei den Freiheit und
Gleichberechtigung verfangenen Proletarierinnen frauenrechtlerische
Stimmungen und Strömungen hinter die Anforderungen des Klassenkampfes
zurück, rangen sich die Proletarierinnen zu der Auffassung durch, daß
der Befreiungskampf der Klasse ohne die bewußte und hingebungsvolle
Beteiligung gleichberechtigter, gleichgewerteter Frauen nicht
siegreich geführt werden könne.
Führend, beispielgebend ging die I.
Internationale dem Proletariat im Kampf für die volle Emanzipation des
gesamten weiblichen Geschlechts voran. Ihr Kongreß zu Genf 1866 schlug
die Vorstöße für das gesetzliche Verbot der industriellen Frauenarbeit
zurück, das zünftlerische englische Gewerkschafter von rechts her,
Anarchisten, Proudhonisten und Gesinnungsverwandte von links her
forderten. Ausschlaggebend dafür war eine Darstellung des Problems -
eine persönliche Arbeit von Marx -, die entsprechend dem dialektischen
Materialismus die weitreichende revolutionäre Bedeutung der
industriellen Frauenarbeit erhellte und gegen ihre reaktionären, die
Klassenlage des Proletariats verschlechternden Auswirkungen in der
Gesellschaftsordnung des Kapitalismus durchgreifenden gesetzlichen
Schutz wider Ausbeutung und Unterdrückung heischte. Wie die Resolution
über die Gewerkschaften zeigte sie die Notwendigkeit des gemeinsamen
Klassenkampfes der Proletarier und Proletarierinnen zum Sturze des
knechtenden und ausbeutenden Kapitalismus. Im Generalrat der I.
Internationale saß eine Frau, berufliche Arbeiterinnenorganisationen
gehörten ihr an: der Verband der Schuharbeiterinnen in England, der
Seidenwirkerinnen von Lyon, und mit großer Energie und gutem Erfolg
unterstützte die Internationale Arbeiterassoziation einen Streik der
letztgenannten. Die Ideen dieser Weltorganisation der kämpfenden
Arbeiterklasse befeuerten und leiteten viele Proletarierinnen und
Kleinbürgerinnen, die bei der Verteidigung der Pariser Kommune als
Heldinnen und Märtyrerinnen ihren Anspruch auf Gleichwertung und
Gleichberechtigung mit dem Manne bewiesen hatten. In Deutschland war
noch vor dem großen, international aufwühlenden und lehrenden Ereignis
der Machteroberung des Proletariats der erste gemeinsame, organisierte
Aufmarsch von Proletarierinnen und Proletariern im Zeichen des
Sozialismus gegen den Kapitalismus erfolgt. Die Gewerksgenossenschaft
der Manufaktur-, Fabrik- und Handarbeiter zu Crimmitschau wurde
gegründet, eine Vorläuferin des Textilarbeiterverbandes, die sich zu
den Grundsätzen der Internationalen Arbeiterassoziation bekannte.
Die I. Internationale fiel als
Organisationsform auseinander, ihr reicher geschichtlicher Inhalt
lebte im Proletariat auch in der revolutionären Auffassung der
Frauenfrage weiter und gewann immer mehr Anhänger und Anhängerinnen.
Der Gründungskongreß der II. Internationale zu Paris 1889 bewies es.
Eine der beiden Vertreterinnen deutscher Arbeiterinnenvereine wandte
sich im Auftrage der deutschen Delegation gegen ein Verbot der
Frauenarbeit, wies die Frauenrechtlerei ab und forderte die
Eingliederung der Proletarierinnen in die Kampfreihen der
Arbeiterklasse. Der Kongreß solidarisierte sich durch stürmischen
Beifall mit der Auffassung, faßte jedoch keinen die Parteien und
Gewerkschaften verpflichtenden Beschluß in der aufgerollten Frage. Das
ist kennzeichnend für das Verhalten der II. Internationale zu ihr. Die
II. Internationale verzichtete auf Initiative und Führung, das Ringen
der proletarischen, der werktätigen Frauen für ihre Befreiung und
Gleichberechtigung ideologisch und organisatorisch mit dem
Klassenkampf des Proletariats zu verbinden und zu einer nicht zu
missenden tragenden und treibenden Kraft der sozialen Revolution zu
machen. Sie überließ es den Bekennerinnen des Sozialismus selbst,
diese bedeutsame Aufgabe zu lösen.
In allen kapitalistischen Ländern
gingen diese mit reifender theoretischer Erkenntnis und größtem
hingebungsvollem Eifer daran, die Wirrnis frauenrechtlerischer,
sozialreformlerischer, sozialistischer Gedanken zu klären, die
Zersplitterung der vielerlei von Organisationsformen zu überwinden und
die in Fluß befindliche Bewegung der Proletarierinnen zu einer
grundsätzlich richtigen, praktisch wirksamen, ausgesprochen
sozialistischen Frauenbewegung zu machen. Die Sozialdemokratinnen
Deutschlands gingen bei diesem Werk wegweisend und beispielgebend
voran. Die sozialdemokratische Frauenbewegung erhärtete ihre
Gleichwertigkeit als Teil des revolutionären proletarischen
Befreiungskampfes durch ihre reinliche Scheidung in Theorie und Praxis
von der Frauenrechtlerei und dem bürgerlichen Reformismus. Die dafür
nötigen Auseinandersetzungen erfolgten auf der ganzen Front der
Frauenfrage als sozialer Frage, die nur durch die proletarische
Revolution und Diktatur als Wegbereiter des Sozialismus gelöst werden
kann.
Sie konzentrierten sich zunächst auf
die grundsätzliche und praktische Einstellung zum gesetzlichen
Arbeiterinnenschutz. Der Kongreß der II. Internationale zu Zürich 1893
entschied entgegen starken frauenrechtlerischen Tendenzen im Sinne der
marxistischen Auffassung. Wichtiger und weittragender noch war der
Kampf um die grundsätzliche und taktische Stellungnahme zum
Frauenwahlrecht. Sollte das Eintreten für ein „Damenwahlrecht"
gestattet sein, der Verzicht auf die Forderung des allgemeinen
Frauenwahlrechts in proletarischen Wahlrechtskämpfen, die
frauenrechtlerische Gleichsetzung des politischen Frauenwahlrechts mit
der vollen sozialen Befreiung des weiblichen Geschlechts? Die Klärung
dieser Streitfragen wurde zu einem leidenschaftlichen Kampf gegen den
Reformismus, den Opportunismus auf der ganzen Linie. Die Initiative
und Zähigkeit der fortgeschrittensten Trägerinnen der
sozialdemokratischen Frauenbewegung setzten es durch, daß dieser Kampf
auf dem Kongreß der II. Internationale zu Stuttgart 1907 mit dem Sieg
des revolutionären Marxismus endete. Die sozialdemokratische
Frauenbewegung war in ihren besten Zeiten eine wertvolle Kraft des
„linken Flügels" der sozialistischen Parteien der II. Internationale
im Ringen mit dem Opportunismus und Revisionismus.
Ihrer Auffassung von der
einheitlichen Organisation der Ausgebeuteten ohne Unterschied des
Geschlechts getreu, führte sie die Arbeiterinnen den Gewerkschaften
ihrer Berufsgenossen zu, die proletarischen Frauen jeder Schicht der
sozialistischen Partei ihres Landes. Auf der geschaffenen Grundlage
nahm die sozialdemokratische Frauenbewegung ihren internationalen
Zusammenschluß im Rahmen und in engstem Zusammenhang mit der II.
Internationale in Angriff. Die erste internationale Konferenz
sozialistischer Frauen zu Stuttgart 1907 bestimmte die „Gleichheit",
das Frauenblatt der deutschen Sozialdemokratie, zum internationalen
Organ und wählte eine Internationale Sekretärin. Die zweite
internationale Konferenz sozialistischer Frauen zu Kopenhagen 1910
beschloß als einheitliche internationale Aktion den alljährlichen
Frauentag. In Anknüpfung an aktuelle Forderungen der Proletarierinnen,
so des Frauenwahlrechts, sollte er revolutionärer Klassenvormarsch der
proletarischen Frauen und Männer gegen die bürgerliche Gesellschaft
sein.
Das imperialistische Völkermorden
brachte zum Ausdruck, daß der Wurm des Reformismus auch die so
hoffnungsreich scheinende sozialdemokratische Frauenbewegung
zerfressen hatte. Sie zeitigte noch eine kraftvolle revolutionäre
Lebensäußerung: die internationale sozialistische Frauenkonferenz zu
Bern 1915. Vom proletarischen Klassenstandpunkt aus rief sie die
Frauen auf zum Kampf gegen den Verrat der internationalen Solidarität
der Proletarier aller Länder durch die Mehrheit der
sozialdemokratischen Parteien und Gewerkschaften, zum Kampf für den
Frieden der Völker als Voraussetzung zur Entfesselung des schärfsten
revolutionären Vorstoßes der proletarischen Massen zum Umsturz der
bürgerlichen Gesellschaft. Die Konferenz war Aktion einer Minderheit
der Bewegung, Vorbotin ihrer unerläßlichen Spaltung. Der weitaus
größte Teil der organisierten sozialdemokratischen Frauen sank unter
Führung der II. Internationale herab zu Verteidigerinnen der
nationalen „Vaterländer" der imperialistischen Bourgeoisie. Sie
wetteiferten an chauvinistischer Gesinnung und Aktivität mit den
bürgerlichen Damen. Sie täuschten und beschwindelten die
Proletarierinnen über Ziel und Charakter des imperialistischen
Machtringens und trieben damit diese in die Schützengräben der
Wirtschaft und aller Gebiete des sozialen Lebens. Unbelehrt durch das
gewaltige Weltgewitter der proletarischen Revolution im Zarenreich,
standen die Sozialdemokratinnen weiterhin der Bourgeoisie bei, ihre
Klassenherrschaft gegen den Ansturm der revolutionär vordringenden
Ausgebeuteten zu schützen.
Die rühmliche Vergangenheit wirft
helles Licht darauf, wie tief die sozialdemokratische Frauenbewegung
gefallen ist. Sie ist zu einer Nichts-als-Reformbewegung entartet, die
die bürgerliche Ordnung nicht stürzen, sondern stützen will. Sie trägt
dazu bei, die Klassensklaverei der Proletarierinnen zu befestigen, zu
erhalten. Gewiß, in der sozialdemokratischen Frauenbewegung wird noch
vom Sozialismus geredet, aber nur zu dem Zwecke, werktätige Frauen vom
revolutionären Kampfe ihrer Klasse abzuhalten. Sie führt die
Proletarierinnen nicht auf den einzigen Weg zum Sozialismus, zur
kommunistischen Weltordnung: zur Revolution zur Eroberung der
Staatsmacht. Sie lullt diese zwiefach Geopferten des Kapitalismus mit
dem Traum ein vom „friedlichen Hineinwachsen in den Sozialismus" durch
soziale Reformen und bürgerliche Demokratie. Sogar was Reformen und
die Demokratie anbelangt, so narrt sie die werktätigen Frauen mit der
Illusion, daß diese „Errungenschaften" Früchte des Zusammenwirkens der
Klassen, des Burgfriedens zwischen ihnen sind und nicht Ergebnisse des
erbitterten, hartnäckigen proletarischen Klassenkampfes. Indem sie das
grundsätzliche Ziel preisgibt - die proletarische Revolution -, macht
sie sich selbst unfähig, auch die Gegenwartsforderungen der
Proletarierinnen zu vertreten.
Besonders charakteristisch für das
alles sind die internationalen sozialdemokratischen Frauenkonferenzen,
die in Marseille 1925 und in Brüssel 1926 und 1928 in der Gnadensonne
der wieder zusammengeflickten II. Internationale stattgefunden hatten.
In den Fragen des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes, des Schutzes und
der sozialen Fürsorge für Mutter und Kind, für Hilfsbedürftige jeder
Art zogen sich diese Tagungen auf die winzigen Forderungen der
Washingtoner Konferenz 1919 zurück. Sie sind bis heute nicht von den
gepriesenen Koalitionsregierungen großer kapitalistischer Staaten und
der Arbeiterregierung in England ratifiziert, und ihre Verwirklichung
als „humanitäres Menschenrecht" wird von den Sozialdemokratinnen sanft
erbeten. Den Wert solcher Einstellung zeigt Frau Bondfield,
Arbeitsminister der englischen Arbeiterregierung, durch deren
Gesetzentwürfe und Vorschläge zur Regelung der Arbeitslosenfürsorge,
der Arbeitsverhältnisse im Bergbau; durch die Stellungnahme zu dem
großen Kampf in der Wollindustrie, in der viele Zehntausende
Arbeiterinnen ausgebeutet und geknechtet werden.
Das Frauenwahlrecht werteten die
internationalen Konferenzen der Sozialdemokratinnen echt feministisch
als vollendetes Menschenrecht der Frauen. Trotzdem waren die Tagenden
bereit, sich mit einem „Damenwahlrecht" zu begnügen, und drückten sich
feige darum herum, die reformistische Arbeiterpartei Belgiens auch nur
zur Ordnung dafür zu rufen, daß ihre Vertreter in der Kammer zufolge
ihres Bündnisses mit den Liberalen gegen das von den Klerikalen
beantragte Frauenwahlrecht gestimmt haben. Im höchsten Maße schamlos
ist das Verhalten der Sozialdemokratinnen gegenüber der drohenden
Gefahr imperialistischer Kriege. Sie verzichteten in Marseille auf die
geforderte Brandmarkung des greuelreichen Marokkokrieges der
französischen Imperialisten, weil dieser von den reformistischen
Sozialisten Frankreichs nicht bekämpft worden ist. Sie hetzten dafür
gegen den angeblichen „roten Imperialismus" der Sowjetunion und
vertrösteten die friedenssehnsüchtigen Proletarierinnen mit der
Hoffnung auf den „Stimmzettel der Mütter". Die sozialdemokratische
Frauenbewegung ist eine Pflegestätte der Illusionen über die
friedenstiftende Macht des Völkerbundes, der internationalen
Abrüstungskonferenzen der kapitalistischen Regierungen und jeder damit
zusammenhängenden Massenbeschwindelung. Sie ist ebenso eine
Pflegestätte aller Lügen und Verlästerungen gegen den ersten Staat der
proletarischen Diktatur und seinen sozialistischen Aufbau. Sie
schweigt hingegen in allen Sprachen von der ernsten Friedenspolitik
dieses Staates, von seinem vorbildlichen Werk zur vollen menschlichen
Befreiung der Frau durch die Sowjetverfassung und die Gestaltung
wirtschaftlicher und sozialer Lebensformen, die die Gleichberechtigung
zur Wahrheit und Tat erheben. Sie hat auch keine Tat internationaler
Solidarität aufzuweisen für die Befreiungskämpfe der Kolonial- und
Halbkolonialvölker gegen den Imperialismus; Kämpfe, an denen
Arbeiterinnen, Bäuerinnen, Kleinbürgerinnen, weibliche Intellektuelle
einen hervorragend opferfreudigen Anteil nehmen. Die
sozialdemokratische Frauenbewegung ist verbürgerlicht. Sie
unterscheidet sich vom Feminismus in der Konkurrenz um gläubige
Gefolgschaft lediglich durch die Phraseologie, nicht durch ihr Wesen.
Sie geht den politischen Parteien und Gewerkschaften, mit denen sie
verbunden ist, nicht mehr Probleme der Frauenfrage klärend, die Praxis
anregend und bereichernd voran. Sie ist die gefügige Magd dieser
Organisationen im Dienste der Großbourgeoisie. Keine
arbeiterfeindliche Schandtat der Koalitionspolitik, des
Industriefriedens, mit deren Duldung sie nicht im Namen des
„Staatsgedankens" und der „Volkswirtschaft" das Klassenbewußtsein der
Poletarierinnen trübt, ihre Kampfenergie einschläfert. Die
sozialdemokratische Frauenbewegung hat trotz ihres innerlichen
Verfalls eine starke und aufsteigende äußere Entwicklung. Nach dem
Bericht an den Brüsseler Kongreß der Sozialistischen
Arbeiterinternationale 1928 waren in den dieser angeschlossenen
Parteien 915 000 Frauen organisiert, die reformistischen
Gewerkschaften zählten l 687 000 weibliche Mitglieder. Diese Zahlen
sind seither bei weitem überholt.
Die sozialdemokratische
Frauenbewegung wird nicht mehr wie einst von der „öffentlichen
Meinung" verhöhnt, von den Behörden verfolgt, sie erfreut sich von
beiden Seiten kräftiger Unterstützung. In den Ländern mit
Koalitionsregierungen - und namentlich dort, wo das Frauenwahlrecht
besteht - verwurzelt sie sich mittels starker Positionen im
Staatsapparat in den Gemeindeverwaltungen, in der Sozialversicherung,
der Wohlfahrtspflege unter den Massen der Proletarierinnen. Für sie
wirken erfahrene, geschickte Propagandistinnen und Organisatorinnen,
die das früher erworbene Vertrauen wie ihre ganze Kenntnis der Lage
und Psychologie der werktätigen Frauen mißbrauchen, um diese zu
täuschen und zu gängeln, indem sie ihren antirevolutionären Kleinmut,
ihre Furcht vor der Revolution nähren und bestärken. Das in der Zeit,
wo sie die erbarmungslose Herrschaft des Monopolkapitals, des
beutegierenden Imperialismus, die begonnene proletarische Revolution,
das unsterbliche Beispiel der revolutionär kämpfenden und
sozialistisch aufbauenden Frauen in der Sowjetunion vor Augen haben.
Auf daß die frauenbefreiende proletarische Revolution den Kapitalismus
niederwirft, muß sie den Reformismus in der Arbeiterklasse vernichten
...
Die
kommunistische Frauenbewegung
Die kommunistische Frauenbewegung hat
eine kurze, aber höchst inhaltsreiche Geschichte. Sie entwickelt sich
und wirkt, in der bedeutungsvollsten Periode, die die
Menschheitsgeschichte bisher nun kennt. In der Periode der mit dem
Roten Oktober 1917 begonnenen proletarischen Weltrevolution, die dank
der Aufhebung des Privateigentums an den Produktionsmitteln und der
Verwirklichung des Kommunismus als Gesellschaftsordnung alle
wirtschaftlichen und sozialen Schranken zwischen den Menschen
niederreißt und neue gesellschaftliche Lebensformen schafft. Diese
gewaltige Umwälzung der Gesellschaft ist unerläßliche Bedingung für
ein neues, höheres Verhältnis von Mann und Weib, von Eltern und
Kindern und in der Folge für die volle menschliche Befreiung und
Gleichberechtigung des gesamten weiblichen Geschlechts. Die
kommunistische Frauenbewegung soll und will bewußt diesem großen Ziel
dienen, dessen Verwirklichung das Werk der vom Kapitalismus
Ausgebeuteten und Unterdrückten der ganzen Welt sein muß, die unter
Vorantritt und Führung des klassenklaren Proletariats zu revolutionär
Kämpfenden werden. Die Tätigkeit der Kommunistinnen ist planmäßig und
organisch darauf gerichtet, breiteste Massen der durch die
Klassenherrschaft der Großbesitzenden ausgeplünderten und
niedergetretenen werktätigen Frauen, die durch die
Geschlechtsherrschaft des Mannes gefesselten Frauen aller sozialen
Schichten zu Mitkämpferinnen für dieses Befreiungswerk zu erheben. Das
Wollen und Handeln der zwiefach Geknechteten müssen von dem Wissen
geleitet werden, daß die proletarische Weltrevolution der einzige Weg
zu ihrer Befreiung ist.
Auf höherer Stufe der
geschichtlichen, der theoretischen Erkenntnis und der praktischen
Betätigung setzt die kommunistische Frauenbewegung das von der
sozialdemokratischen Frauenbewegung einst im marxistischen Geiste
willig begonnene, aber heute verratene Werk fort. Zwischen beiden
gähnt abgrundtief ein unüberbrückbarer Gegensatz: die Einstellung zur
bürgerlichen Gesellschaftsordnung, zu ihrer Wirtschaft, ihrem Staat.
Volle Frauenemanzipation durch Reform der bürgerlichen Gesellschaft
oder durch die Revolution - das ist die Frage, die die beiden
Bewegungen grundsätzlich und taktisch trennt. Verbürgerlicht weicht
die sozialdemokratische Frauenbewegung revolutionsfeindlich vor den
klaren, eindeutigen Lehren der Ereignisse seit 1914 zurück. Die
kommunistische Frauenbewegung zieht dagegen in Theorie und Praxis die
zielsetzenden, wegweisenden Schlußfolgerungen aus dem
imperialistischen Weltkrieg, der russischen Revolution und dem
historischen Geschehen seither. Sie wird dabei von der treu
festgehaltenen Geschichtsauffassung des revolutionären Marxismus
geleitet und seiner konsequenten, lebenskräftigen leninistischen
Anwendung auf die Probleme und Aufgaben des gesellschaftlichen
Entwicklungsprozesses.
Der Ausgangspunkt der organisierten
kommunistischen Frauenbewegung ist der Gründungskongreß der III.
Internationale zu Moskau im März 1919. Das Verhältnis dieser
weltumspannenden Organisation des Proletariats zu ihr spiegelt die
fortgeschrittene objektive und subjektive geschichtliche Reife der
gesellschaftlichen Entwicklung für die proletarische Revolution wider.
Der Gründungskongreß der III. Internationale begnügte sich nicht
damit, gleich dem Gründungskongreß der II. Internationale der
Forderung der Gleichberechtigung der Frauen und ihres Marschierens in
Reih und Glied des kämpfenden Proletariats Beifall zu spenden und
nichts mehr. Auf Antrag russischer Genossinnen - ausländische
Kommunistinnen konnten wegen der damaligen außerordentlichen
Schwierigkeiten des Verkehrs mit Sowjetrußland an der Tagung nicht
teilnehmen - nahm er einstimmig eine Resolution an, die die volle
Gleichberechtigung der Frauen und ihre Bedeutung als nicht zu missende
Kraft der Revolution in sich begreift. Sie stellte fest, daß die
Kommunistische Internationale „die vor ihr stehenden Aufgaben nur
erfüllen, den endgültigen Sieg des Weltproletariats und die
vollständige Abschaffung der kapitalistischen Ordnung nur sichern kann
durch den engverbundenen gemeinsamen Kampf der Frauen und Männer der
Arbeiterklasse. Die Diktatur des Proletariats kann nur unter regem und
aktivem Anteil der Frauen der Arbeiterklasse verwirklicht und
behauptet werden."
Der Geist dieses Beschlusses ist
bestimmend geblieben für das Werden, Wachsen und Wirken der
kommunistischen Frauenbewegung, für ihr Verhältnis zu der
Kommunistischen Internationale und ihren nationalen Sektionen. Die II.
Internationale war ideologisch und organisatorisch ein loses Gebilde,
dessen verpflichtende und führende Kraft nicht über Resolutionen und
Demonstrationen hinausreichte. Die sozialdemokratische Frauenbewegung
entwickelte sich in ihrem Rahmen, jedoch nicht unter ihrer Leitung.
Die III. Internationale hat aus dem Geschehen des imperialistischen
Zeitalters, hat aus den Mängeln und dem schließlichen schimpflichen
Versagen und Verraten ihrer Vorgängerin gelernt. Im Gegensatz zu ihr
ist sie ideologisch und organisatorisch eine festgefügte Einheit. Die
kommunistische Frauenbewegung entfaltet und betätigt sich daher nicht
bloß im Rahmen der III. Internationale, sondern in unlösbarem
Zusammenhang mit ihr und unter ihrer Führung. Wie die ganze große
Weltorganisation des vorstürmenden Proletariats stützt sie sich für
ihr Arbeiten und Kämpfen auf die Theorie des historischen
Materialismus, wie sie Lenin weiterentwickelt zur gestaltenden Praxis
erhoben hat, und auf die Erfahrungen, die Lehren der russischen
Revolution. Internationale Einheitlichkeit der Grundsätze der
Organisation, der Aktion, um die mit Hand und Hirn werktätigen
Frauenmassen gemeinschaftlich mit ihren Klassenbrüdern als Kräfte der
sie befreienden, gleichberechtigenden Revolution zur geschichtlichen
Geltung zu bringen: Das sind Leitgrundsätze und Ziele der
kommunistischen Frauenbewegung. Erfolgreich wirken internationale
Frauenkonferenzen und Frauenberatungen für das dreifache Ziel. Sie
finden in Verbindung mit Weltkongressen der Kommunistischen
Internationale oder Vollsitzungen ihrer Exekutive statt, und ihre
Beschlüsse wie Berichte werden diesen Tagungen zur Prüfung und
Entscheidung vorgelegt, wobei selbstverständlich die Vertreterinnen
der Genossinnen mitzusprechen und mitzustimmen haben. Für Grundsätze,
Taktik und Organisation der kommunistischen Frauenbewegung war
besonders die zweite Internationale Konferenz der Kommunistinnen 1321
zu Moskau grundlegend und richtunggebend. Sie beriet und beschloß
Richtlinien für die internationale kommunistische Frauenbewegung, die
diese scharf ebenso von der Frauenrechtlerei als auch von der nicht
weniger bürgerlichen reformistischen Sozialdemokratie und ihrer
Frauenbewegung scheiden. Die Richtlinien gehen von der Feststellung
aus, daß das Privateigentum die letzte Ursache der
Geschlechtssklaverei und der Klassensklaverei ist und daß einzig und
allein die Aufhebung des Privateigentums an den Produktionsmitteln,
ihre Umwandlung in Gesellschaftsbesitz, volle Frauenbefreiung sichert.
Diese weit- und tiefreichende Umwälzung der Gesellschaftsordnung muß
die Gemeinschaftstat der Besitzlosen und Wenigbesitzenden ohne
Unterschied des Geschlechts sein. Ohne revolutionären Klassenkampf des
Proletariats keine wirkliche volle Frauenemanzipation, ohne
Beteiligung der Frauen daran keine Zerschmetterung des Kapitalismus,
keine sozialistische Neuschöpfung.
Die Richtlinien weisen zwingend nach,
daß der erlösende Kommunismus zur Voraussetzung die Revolution hat, in
der das kämpfende, siegreiche Proletariat seine Diktatur aufrichtet
als Weg zum Ziel der gewaltigen gesellschaftlichen Umwälzung. Sie
zerfetzen die trügerische und verderbliche Illusion, daß geänderte
Gesetzestexte zugunsten der Gleichberechtigung des weiblichen
Geschlechts und soziale Reformen zur Besserstellung des Proletariats,
daß bürgerliche Diktatur statt proletarischer Diktatur Freiheit und
Gleichberechtigung zu bringen vermöchten. Reformen der einen und
anderen Art sind und bleiben Flickwerk an der ausbeutenden,
knechtenden bürgerlichen Gesellschaft, sie bedeuten keine Lösung der
Frauenfrage, der sozialen Frage, erklären die Richtlinien. Nach dieser
grundsätzlichen Ablehnung der Reformen als „Endziele" der
kommunistischen Frauenbewegung formulieren sie eine Reihe von
Forderungen, geeignet, brennende Tagesnöte der werktätigen Frauen ein
weniges zu lindern, als Anknüpfungspunkte für die kommunistische
Aufklärungs- und Organisierungsarbeit unter ihnen zu dienen, die
Erkenntnis, den Willen und die Entschlußkraft der Erweckten über sich
aufdrängende Tages- und Teilforderungen auf die Machteroberung des
Proletariats, den Umsturz der Gesellschaft zu richten und ihre
Kampftüchtigkeit für die Revolution zu stärken und zu steigern.
Die Richtlinien lehnen
Sonderorganisierung der Kommunistinnen mit aller Entschiedenheit ab.
Diese treten als gleichberechtigte, gleichverpflichtete und
gleichgewertete Mitglieder in die kommunistische Partei ihres Landes
ein; Arbeiterinnen, weibliche Berufstätige müssen den Gewerkschaften
ihrer Berufsgenossen angehören. Angesichts vorgefundener bestimmter
sozialer Verhältnisse, der Rückständigkeit und Unfähigkeit vieler
Frauen und Männer, die Notwendigkeit und Überlegenheit der
gemeinschaftlichen Organisation zu erfassen, bedürfen die
kommunistischen Parteien zur Zeit noch besonderer Organe, die sich
durch ihr erfolgreiches Wirken mit der Zeit selbst überflüssig machen.
Wie diese Organe zusammengesetzt sind - am besten aus Genossinnen und
Genossen -, ist Zweckmäßigkeitsfrage. Das Wesentliche der
internationalen kommunistischen Frauenbewegung ist die planmäßig
organisierte, energische Betätigung der nationalen kommunistischen
Parteien unter den Proletarierinnen, den werktätigen Frauen, um diese
in Massen gegen den Kapitalismus, die bürgerliche Ordnung, in Bewegung
zu setzen.
Der III. Weltkongreß der
Kommunistischen Internationale hat die Richtlinien bestätigt. Ihren
Leitgedanken entsprechend, haben sich internationale Konferenzen und
Beratungen der organisierten Kommunistinnen - zwei in Berlin, die
übrigen in Moskau - mit der Betätigung auf wichtigen Gebieten der
Parteiarbeit auseinandergesetzt: in den Gewerkschaften, den
Genossenschaften, auf dem Gebiet des Bildungs- und Erziehungswesens.
Die Tagungen haben sich ferner eingehend mit der systematischen
Durchführung von Frauen- und Arbeiterinnendelegiertenversammlungen und
Konferenzen beschäftigt als einem wertvollen Mittel, über die Kreise
der kommunistischen Partei hinaus für deren Aktionen werktätige Frauen
zu werben und die Geworbenen gleichzeitig zu sozialer
Gemeinschaftsarbeit zu erziehen. Sie haben in dem gleichen Sinne
Stellung genommen zu dem Wirken in überparteilichen
Massenorganisationen, sympathisierenden, insbesondere überparteilichen
Frauenorganisationen. Nationale Tagungen der Kommunistinnen fördern
die Bewegung in der gleichen Weise, selbstverständlich in Verbindung
mit der kommunistischen Partei ihres Landes. Seit 1921 wirkten zwei
internationale Frauensekretariate - das eine in Berlin für den Westen,
das andere in Moskau für den Osten - für die feste Verbindung der
kommunistischen Frauenbewegung der einzelnen Länder miteinander und
mit der Leitung der Kommunistischen Internationale. Sie wurden nach
dem V. Weltkongreß als Frauenabteilung der Exekutive vereinigt und
ausgestaltet. Sie hat ihren Sitz in Moskau und ist mit ihrer Arbeit
allen Abteilungen und Organen des Stabes der proletarischen
Weltorganisation eingegliedert. Diese geht mit gutem Beispiel der
Leitung der nationalen Sektionen voran.
Die internationale Einheitlichkeit
der grundsätzlichen Einstellung und Organisation der kommunistischen
Frauenbewegung stärkt die internationale Einheitlichkeit ihrer
Aktionen, verleiht ihnen fortreißenden Schwung und durchhaltende
Kraft. Der Aufruf führender Kommunistinnen zur Hungerhilfe für
Sowjetrußland 1921 entflammte in allen noch kapitalistischen Staaten
ungezählte Frauenherzen zu opferfreudigem, tatkräftigem Beistand. Der
internationale kommunistische Frauentag des 8. März vereinigt von Jahr
zu Jahr wachsende Scharen revolutionär aufbauender Frauen in der
Sowjetunion, revolutionär vorwärtsdrängender Frauen in den
kapitalistischen Staaten und Kolonial-und Halbkolonialländern in dem
einen gemeinschaftlichen Bewußtsein ihrer unlöslichen internationalen
Zusammengehörigkeit miteinander und mit ihren Brüdern für die
Verwirklichung des befreienden Kommunismus. Wann immer nationale
kommunistische Parteien im Zeichen der III. Internationale die Massen
der Proletarier, der Werktätigen aller Schichten zum geschlossenen und
entschlossenen einheitlichen Kampf aufrufen gegen imperialistische
Kriegsgefahr, gegen bürgerliche und sozialdemokratische
antibolschewistische Hetzkampagnen, die eine sowjetfeindliche Politik
zur wirtschaftlichen Erdrosselung des ersten Staates der
proletarischen Diktatur rechtfertigen, militärische Überfälle
imperialistischer Mächte wider ihn vorbereiten sollen: da stehen in
den vordersten Reihen Frauen bereit, ihre ganze Kraft für die Sache
der Revolution und damit für ihre eigene Befreiung einzusetzen.
Werktätige Frauen haben allerwärts
durch höchstes Helden-und Märtyrertum den großen revolutionären Wert
ihrer Beteiligung an den Kämpfen ihrer Brüder in die Geschichte
geschrieben - bei den Erhebungen der sozial und national
Niedergetretenen und Ausgesogenen in Bulgarien, Rumänien, Jugoslawien,
bei dem Ringen industrieller, ländlicher, intellektueller Werktätiger
mit Faschismus und Terror in Italien, Polen und anderen Staaten; bei
dem Riesenkampf der Bergarbeiter in Großbritannien; bei dem
revolutionären Vorstürmen von Arbeitern, Bauern, Kleinbürgern und
Akademikern gegen nationale und soziale Knechtschaft in China, Indien,
Indonesien, Indochina, Südwestafrika und anderen Gebieten
imperialistischer Ausplünderung; bei Streiks und Aussperrungen jeder
Art und überall, in denen die Arbeiterinnen und Arbeiterfrauen nicht
selten beispielgebend vorangingen; bei harten Auseinandersetzungen um
sozialpolitische Maßnahmen, politisches und kulturelles Recht der
Habenichtse und anderes mehr. Stets und allerorten, wo die Frauen
aktiv in das Geschehen eingriffen, wurde ihre Kampfentschlossenheit
und Kampffreudigkeit durch das Bewußtsein internationaler
Verbundenheit erhöht, auch wenn diese nicht in den Taten zum Ausdruck
kommen konnte. Die revolutionäre Ideensaat der kommunistischen
Frauenbewegung keimt, schießt in die Halme.
Starke und wohlgeschulte Bataillone,
ja eine ganze stattliche Armee stellen die organisierten Genossinnen
in der Sowjetunion der kommunistischen Frauenbewegung. Es ist wahrlich
mehr und Wertvolleres als nur ihre zahlenmäßige Stärke und ihre
Machtstellung als Gleichberechtigte im Staate der proletarischen
Diktatur und der ihn führenden russischen Kommunistischen Partei, was
sie ihr zubringen. Es ist der reiche Schatz ihrer Erfahrungen als
revolutionär Kämpfende in der Periode der Eroberung und der Behauptung
der Staatsmacht durch das Proletariat; als Mitarbeitende in der Zeit
des Gebrauchs der Macht zum sozialistischen Aufbau; als Miterweckende
und Miterziehende der proletarischen und bäuerlichen Massen -
insbesondere der werktätigen Frauenmassen - in beiden aufgaben- und
verantwortungsreichen Perioden. Es versteht sich, daß diese
Erfahrungen für die kommunistische Frauenbewegung außerhalb der
Sowjetunion keine gedankenlose, sklavische Nachrederei unter anderen
geschichtlichen Verhältnissen als dort bedeuten, wohl aber eine Fülle
fruchtbarer Anregungen und Hinweise übermitteln. Ein unversiegbarer
Born revolutionärer Kraft und Erhebung ist für die internationale
kommunistische Frauenbewegung das glänzende persönliche Vorbild der
Freiheitskämpferinnen des Roten Oktober, der Blockadezeit, des
Interventions- und Bürgerkrieges, ist das nicht minder heroische
Beispiel der sozialistisch Aufbauenden von heute. Die Kommunistinnen
aller nichtsowjetischen Länder können von ihnen lernen, wie man für
die Revolution stirbt und - was oft noch schwerer ist - für die
Revolution lebt.
Zusammen mit der III. Internationale
zieht die kommunistische Frauenbewegung ihre Kreise über den Erdball.
Sie lebt und wirkt nicht nur in Kanada und den Vereinigten Staaten, in
Mexiko und den Ländern Mittel- und Südamerikas, in Südafrika und
Australien. Sie revolutioniert auch Massen von Frauen im Nahen und
Fernen Osten; Frauen, die, durch jahrtausendealte wirtschaftliche und
soziale Lebensformen gekettet, die Versklavtesten der
Geschlechtssklavinnen sind. Gewiß, der dort eingebrochene
kapitalistische Handel und die in manchen jener Länder aufkommende
kapitalistische Produktion haben mit ihren Auswirkungen zum Entstehen
einer bürgerlichen Frauenbewegung geführt, die bemerkenswerte Erfolge
errungen hat. Jedoch von dem bürgerlichen Wesen und den bürgerlichen
Zielen dieser Bewegung abgesehen, ist sie nicht erweckend,
emporreißend in die Tiefen der Gesellschaft gedrungen, es hat ihr
deshalb der Schwung umfangreicher Bewegungen und höchster
Zielsetzungen gefehlt. Im ziel- und wegweisenden Leuchten des
Sowjetsterns entsteht in den Ländern des Orients im Zusammenhang mit
kommunistischen Parteien eine kommunistische Frauenbewegung, die zumal
in China Scharen von Proletarierinnen, Bäuerinnen wie auch zahlreiche
studierte Frauen und Kleinbürgerinnen zu todesmutigen revolutionären
Kämpferinnen erhebt. Am internationalen kommunistischen Frauentag 1927
trat für die Provinz Hubee eine Frauenkonferenz zusammen, die ihr
Aktionsprogramm mit der Erklärung einleitete: „Die Revolution ist der
einzige Weg zur Befeiung der Frau."
Anerkennenswert ist die Entwicklung,
sind die Leistungen der kommunistischen Frauenbewegung. Erfolge dürfen
nicht berauschen, sie verpflichten. Es wäre des Kommunismus unwürdig,
wollten seine organisierten Vorkämpferinnen ihr Werk unter den
Frauenmassen des Proletariats, der Werktätigen an dem Erreichten
messen und nicht an der Größe und Bedeutung der Aufgaben, die ihnen
die Periode des niedergehenden Weltkapitalismus und der begonnenen,
unaufhaltsam weiterreifenden proletarischen Weltrevolution stellt. Die
Trägerinnen und Träger der kommunistischen Frauenbewegung dürfen diese
nicht sehen, wie sie sein soll, sie müssen sie so erblicken, wie sie
ist. Von ihrer Entwicklung und ihrem Wirken in der Sowjetunion
abgesehen, ist sie in beiden Beziehungen noch schwach. Fast in allen
nationalen Sektionen der Kommunistischen Internationale erweisen die
Zentralleitungen und die ihnen unterstehenden Organe noch immer
ungenügendes Verständnis für die Notwendigkeit und den Wert der
Beteiligung werktätiger Frauenmassen am revolutionären Klassenkampf
des Proletariats, für die geschichtlich gegebenen Bedingungen dieser
Beteiligung. Wo der imperialistische Kapitalismus herrscht und
ausbeutet, hat die kommunistische Frauenbewegung die Gewalten seiner
Wirtschaft, seines Staates, seiner Gesellschaftsordnung gegen sich,
dazu die schärfste, skrupellose Konkurrenz der bürgerlichen und der
sozialdemokratischen Frauenbewegung. Sie ist noch jung, und aus
geschichtlich begreiflichen Gründen kommen in ihr die Schwächen und
Fehler der kommunistischen Parteien der einzelnen Länder besonders
stark zum Ausdruck.
Diese und andere hindernde Umstände
raschen und gewaltigen Aufschwungs der kommunistischen Frauenbewegung
entmutigen nicht, im Gegenteil, sie spornen zu höchster Willens- und
Kraftentfaltung an. Mit leninistischer Gewissenhaftigkeit wird sie an
Hand des dialektischen Materialismus die Bedingungen ihres Reifens und
Wirkens untersuchen, wird sie sich dank festgegründeter theoretischer
Erkenntnis erfolgreiches praktisches Handeln sichern. Lernend,
arbeitend, kämpfend wird die kommunistische Frauenbewegung die sich
ihr entgegenstürmenden Hindernisse und Schwierigkeiten bezwingen.
Ihren Anspruch auf Gleichwertung der Frauen als Kräfte der Revolution,
des Kommunismus wird sie durch Taten erhärten. Von besonderer
Bedeutung dafür ist, daß die organisierten Kommunistinnen die Fehler
und Mängel ihrer theoretischen und praktischen Einstellung
niederringen, daß sie eifrigsten, verständnisvollen Anteil nehmen an
der Überwindung der Fehler und Mängel, die den Entwicklungsprozeß der
nationalen Sektionen zu führenden Massenparteien des revolutionären
Proletariats begleiten. Vor der kommunistischen Frauenbewegung steht
das anfeuernde Beispiel des ersten Staates der proletarischen
Diktatur, der in seiner Verfassung die volle Gleichberechtigung des
weiblichen Geschlechts festlegt, der diese Gleichberechtigung durch
Einrichtungen und Maßnahmen für die berufliche und allgemeine
kulturelle Bildung und Betätigung der werktätigen Frauen, durch
weitreichende soziale Fürsorge für Mutter und Kind und andere
grundlegende Neuerungen sichert. Sie wird getragen und
vorwärtsgetrieben von den Auswirkungen der objektiven Elemente, die
trotz Stabilisierung und Rationalisierung unter der erbarmungslosen
Herrschaft des imperialistischen Monopolkapitals das Ende der
bürgerlichen Gesellschaftsordnung beschleunigen. Mit den sich
organisierenden, revolutionär kämpfenden Ausgebeuteten aller Staaten
und Gebiete kapitalistischer Macht erweist sich auch die
kommunistische Frauenbewegung als ein subjektiver Faktor des
Umsturzes, der Verwirklichung des Kommunismus. Als ein solcher muß sie
die werktätigen Frauenmassen der revolutionsfeindlichen bürgerlichen
und sozialdemokratischen Frauenbewegung entreißen. Nicht die
zahlenmäßige Stärke allein, mit der jene sich brüsten, bedeutet
gesellschaftsumwälzende, befreiende Kraft. Von entscheidendem
geschichtlichem Wert ist die richtige Einschätzung der
gesellschaftlichen Entwicklung und der für ihr Ziel entfesselten
Energien des Willens, der Tat. An diesen geschichtlichen Werten ist
die junge kommunistische Frauenbewegung den beiden gegenrevolutionären
Bewegungen, ja allen Gewalten der bürgerlichen Gesellschaft bei weitem
überlegen. Diese Erkenntnis, durch Taten veranschaulicht, wird die
proletarischen, die werktätigen Frauen lehren und um das rote Banner
sammeln. Als frauenbefreiende Kraft wird der Sieg der Revolution auch
das Werk der kommunistischen Frauenbewegung sein.
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